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 Betreff des Beitrags: Waffen und Rüstungen in Falkensee
BeitragVerfasst: 5.08.07, 23:26 
Einsiedler
Einsiedler
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Wohnort: Steppe
Bei den sonst recht träge wirkenden Torwachen der Stadt Falkensees kann man in den Morgenstunden eine ungewohnte Hektik beobachten. Eilig kehren sie an das für eine Weile unbewachten Stadttor zurück. In ihren Händen tragen sie großformatige Pergamente, die sie für jeden gut sichtbar außen an den Eisenstäben der Stadttore befestigen. In großen signalfarbenen Lettern steht auf den Pergamenten geschrieben:






Zitat:

Waffen und Rüstungen in Falkensee


Alle Kriegswaffen und schwere Waffen wie Zweihänder aller Art, Hämmer, Streitkolben und Äxte, Hellebarden, Piken und alle Arten von Armbrüsten sowie Kriegsbögen sind in der Stadt unerwünscht.


Freie

Freien ist das Tragen von verstärkten Lederrüstungen und geschmiedeten Rüstungen untersagt. Freie haben das verbürgte Recht leichte Seitenwaffen mit einer Klingenlänge bis zu 3 Spann (etwa Dolche, Messer, Langmesser, Kurzschwerter, Holzknüppel, Stäbe und ähnliches) offen zu tragen. Freie haben zudem das verbürgte Recht, sich innerhalb der Stadt mit jeder Art von einfachen, unverstärkten Lederrüstungen sowie allen Arten von Rüstungen aus Fell oder Stoffen zu rüsten.


Bürger

Bürgern ist das Tragen von Plattenrüstungen untersagt.
Bürgern ist es gestattet, größere Seitenwaffen wie Schwerter, Degen und Säbel mit einer Klingenlänge bis zu 5 Spann offen zu tragen. Bürgern ist das Tragen von verstärkten Lederrüstungen, Kettenhemden und Harnischen innerhalb der Stadt gestattet.

Waffen und Rüstungen sind vor der Stadt den Torwächtern zu übergeben. Die Torwächter bewahren diese während des städtischen Aufenthalts in den Waffenkammern unentgeltlich auf.


Ausnahmen

Von den Regelungen ausgeschlossen sind:

- Ritterschaft
- Mitglieder des Ordo Bellis vom Anwärterrang und aufwärts
- Rittergarde
- uniformierte Mitglieder der Stadtwache, Tempelwache, Elfenmiliz, [d]der zwergischen Talwache und der Miliz der Nortraven[/d]
- Graue Garde
- Löwenorden



Strafen

Die Stadtwache behält sich vor bei Zuwiderhandlungen ein Strafgeld von bis zu 700 Dukaten zu erteilen!




Aurel Weisshaupt
Wachtwebel der Stadtwache


Zuletzt geändert von Aurel: 19.08.07, 00:06, insgesamt 1-mal geändert.

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