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 Betreff des Beitrags: Regulatorium in der Bibliothek
BeitragVerfasst: 29.08.07, 02:11 
Festlandbewohner
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Auf den beiden Tischen am Eingang der Bibliothek in der königlichen Akademie der arkanen Künste zu Siebenwind in Falkensee liegen seit einiger Zeit diese Pergamente aus. In großen und unverschnörkelten Lettern stehe darauf folgendes geschrieben.



Zitat:
Regulatorium der Bibliothek
der königlichen Akademie der arkanen Künste
zu Siebenwind.


Dies sei das Regulatorium der Bibliothek der königlichen Akademie der arkanen Künste zu Siebenwind in Falkensee und jene sei bindend für jedweden, der die Hallen betrete, um an dem zusammengetragenen Wissen seinen Geist zu laben.

Zur hohen Ehre Astraels, seinem La’fay und seinen Horwah sind diese Regeln zu beachten, um das Wissen zu ehren und zu achten, welches zusammengetragen und verwahrt. So zolle ein jeder Respekt dem Herrn des Wissens und seinem Werk!

Jene Bibliothek sei einzig dazu gedacht, Wissen zu sammeln und zu verwahren, auf dass die Studiosi der Akademie aus ihnen ihre Lehren ziehen mögen & so sei sie nur jenen eingetragenen Studierenden vorbehalten und jenen, die dem Bibliothekar die Erlaubnis des Magistrates präsentieren.

Ein jeder, der jene Regulatorien missachte, sei verbannet von diesem Orte und ihm sei es fürderhin untersagt, die Bibliothek weiterhin zu nutzen.


Ad Primo.
Ein jeder darf nach seinem Range die entsprechenden Teile der Bibliothek besuchen und nutzen. Pfleglich sei mit den Folianten umzugehen und Notizen dürfen gemacht werden.

Die versiegelten Bereiche seien nur in Begleitung des Bibliothekars oder eines Magistratsmitgliedes zu betreten und keine der Bücher dürfen abgeschrieben werden.

Ad Secundo.
Es sei auf angemessene Kleidung zu achten und auf Sauberkeit. Die Hände seien gesäubert und gereinigt. Weiterhin werde leise gesprochen und keinerlei Getränk oder Speis’ in den Hallen verzehret.

Ad Tertium.
Im Generellen sei das Fertigen von Abschriften nur nach schriftlichen Genehmigungen des Magistrates erlaubt, sowie des Bibliothekars. Dazu sei ein Obolus für jede Seite von 100 Dukaten zu entrichten.

Ad Quartum.
Die Werke verbleiben in ihren jeweiligen Bereichen und werden auf keinen Fall aus den Hallen der Bibliothek entfernt. An keinem anderen Orte als den vorgesehenen Pulten und Tischen dürfen jene Bücher gelesen werden.

Ad Quintum.
Jedwedes Wirken arkaner Manipulation sei zu unterlassen und aufs Strengste untersagt. Diverse phantasmagorische Thesen können von dieser Regulatur ausgenommen werden und seien durch den Bibliothekar zu erlauben.

Ad Sextum.
Die Bibliothekstüren seien nach Betreten und nach dem Verlassen immerdar zu verschliessen.

_________________
Yesterday is history,
tomorrow is a mystery,
but today is a gift.

That is why it is called the present.


Zuletzt geändert von Raban: 29.08.07, 02:11, insgesamt 1-mal geändert.

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