Den hochheiligen Vieren zum Gruß,
Dem Königspaar zum Ehr,
Sehr geehrte und hochgeschätzte Wohlgeboren Baronin BlättertanzAls lang gedienter Verwalter Brandensteins, Gefreiter des ehemals glorreichen und neu auferstandenen Lehensbanners und Schneidermeister von Beruf möchte ich
Lyrius Telrunya mich hiermit als Vogt bewerben. Lange habe ich die Verwaltungsangelegenheiten Brandensteins studiert und betrieben, noch länger habe ich die Vorgänge in und rund um Brandenstein verfolgt und will hiermit weiter dem Freihafen meine Dienste anbieten. So wäre es mein Bestreben als Vogt nicht alleine alles in die Hand zu nehmen, sondern die Aufgaben unter den bereits bestehenden Verwaltungsorganen weiter aufzuteilen, Änderungen der Struktur vorzunehmen um es neu aufleben zu lassen und natürlich den Einwohnern Brandensteins weitere Schätze zu schenken. Schätze nicht nur in Form von Dukaten, sondern in Form von Zufriedenheit.
Das momentane Konzept von Brandenstein ist eher undurchschaubar, doch kann man folgende Dinge herauslesen:Es gibt zwei Organe:- Die Verwaltung mit der Vogtess
- Die Wache untergeordnet der Verwaltung
Ein Organ der
Verwaltung und ein Organ der
Rechtsverteidigung.
In meinem folgenden Konzept wird hervorgehen, dass ich ein drittes Organ einbauen will, dass einerseits in die Verwaltung eingreift, andererseits aber überwiegend Kontrollfunktionen übernehmen soll: der Ältestenrat. Weiters wird herausgehen, dass ich eine Umstrukturierung der Wache machen will. Zusätzliche Rechte sollen die Verwaltung als tragendes Organ weiter entlasten. Der Vogt als Vertretung Brandensteins, als Kopf des Freihafens soll damit nicht in der Arbeit untergehen und schnell aufgeben, sondern zusammen mit den Einwohnern eine noch stärkere Einheit bilden. Somit werden mit diesem Konzept den Einwohnern der Siedlung, des Freihafens Brandenstein zusätzliche Rechte zugesprochen. Einige Einwohnergruppen, die in Vergangenheit vernachlässigt wurden sollen durch das Konzept zusätzliche Erleichterung erhalten. Vergünstigungen, die vorher nur schwer zu erlangen waren. Doch wichtig ist, dass der Vogt nicht mehr weit entfernt ist vom normalen Einwohner Brandensteins, er soll keine unerreichbare Machtposition haben, sondern eine Position, die bestrebt ist diese zur vollen Zufriedenheit Brandensteins zu erledigen. So sollen euch nun folgende Punkte über einige Vorschläge und Ideen von mir aufklären und die damit verbundenen Änderungen die ich vornehmen möchte:
•
Bildung eines ÄltestenratesZusammengesetzt ist dieser Ältestenrat aus drei Mitgliedern. Diese werden vom Orden Astrael, dem hiesigen Hospiz und der Wache gestellt. Zusammen sollen sie mit Weitsicht, Fürsorge und Disziplin im Notfall Entscheidungen treffen können. Sie sind angehalten bei Siedlungstreffen vertreten zu sein. Die drei Mitglieder, die öffentlich bekannt gemacht werden müssen sind verpflichtet so sie selbst nicht erscheinen können einen Stellvertreter mit einem öffentlichen Schreiben unter den Ankündigungen der Siedlungstreffen zu verlautbaren. Der Ältestenrat tritt dann in Einsatz, wenn zum Beispiel der Vogt und sein Stellvertreter keine Zeit finden sich um Verwaltungsangelegenheiten zu kümmern. Der Ältestenrat kann vorübergehende Erlässe aufstellen an die man sich zu halten hat. Diese Erlässe können vom Vogt oder seinem Stellvertreter wieder aufgehoben werden. So der Vogt eine zweiwöchige Abwesenheit ohne angegebenen Grund hat und kein rechtmäßiger Stellvertreter vorhanden ist darf der Ältestenrat diesen Stellvertreter selbst ernennen. So ein Stellvertreter vorhanden ist kann man diesem eine weitere Person zur Seite stellen, die für den Ältestenrat die Arbeit des Stellvertreters kontrolliert. Die Bezahlung dieser Kontrollperson wird von der Siedlungskasse Brandenstein übernommen und beträgt pro Mond 2500 Dukaten. Zusätzlich ist es die Aufgabe des Ältestenrates im Sinne der Einwohner Brandensteins die Arbeit der Vogtenperson und seiner Mitarbeiter stetig zu kontrollieren und im Notfall in Form von Berichten der Baronin bescheid zugeben, so dass schlimmere wirtschaftliche Vergehen verhindert werden können.
Somit soll dieser Ältestenrat folgende Funktionen übernehmen: -Verwaltung in Notsituationen
-Kontrolle der Verwaltung BrandensteinsIhnen sind folgende Dinge untersagt:- Das Absetzen der Vogtenperson ohne der Zustimmung der Baronin.
- Das Aufstellen von Erlässen, die die Vogtenperson in ihrer Wirkkraft beschneiden
- Das Aufstellen von Erlässen, die der Insel Siebenwind, dem Königreich und/oder der Baronin schaden könnte
- Das Aufstellen von Erlässen, die gegen die Lehren der hochheiligen Viere verstoßen
•
Schärfere Kontrolle der VerwaltungDie Verwalter sind in Zukunft beauftragt ihre Arbeit offensichtlich zu gestalten und in Form von Berichten aufzulegen. Diese Berichte können stichwortartig erfolgen. Da früher dies mehr vernachlässigt wurde soll in Zukunft doppelt genau kontrolliert werden. Die dafür gedachten Kontrollorgane ist die Vogtenperson, sein Stellvertreter sowie der Ältestenrat. So ein Verwalter keine offensichtliche Arbeit ableistet und ohne gutem Grund fehlt bekommt dieser keinen Lohn für den kommenden Mond ausgezahlt. Fehlt die Verwalterperson einen Mond ohne jegliche Spur wird sie von ihrer Arbeit entlassen und erlangt das Recht die Arbeit bis 2 Monde nach der Entlassung das Amt erneut anzutreten. Bei besonderen Fällen wie begangenen Verbrechen der Verwaltungsperson, oder anderen unangenehmen Zwischenfällen hat der Vogt das Recht diese 2 mondige Frist wegfallen zu lassen, jedoch muss er vor dem Ältestenrat diesen Grund angeben.
•
Wachen als SteuereintreiberDie Wachen scheinen zur Zeit etwas unterbeschäftigt. Hingegen kommt die Verwaltung nicht mehr mit dem Steuereintreiben zurecht. Wenn die Wachen als Steuereintreiber eingesetzt werden können sich die Liegenschaftsverwalter auf folgende Dinge konzentrieren:
-Das Verteilen neuer Häuser
-Das Erstellen und Ändern von Mietplänen. Damit jedoch die Wachen dieser Arbeit auch effizient nachkommen können halte ich es für sinnvoll ihnen 20% der eingeholten Steuern zu überlassen. Diese 20% können als Prämien ausgezahlt werden, oder zum Kauf von Rüstwerk verwendet werden. Die restlichen 80% werden zum Bau von Verteidigungsanlagen, Bezahlung der Verwaltungsressourcen, Festlichkeiten und dergleichen eingesetzt um den Einwohnern ein angenehmes Leben im Freihafen Brandenstein zu ermöglichen. Eine Kontrolle, dass die Wache diese 20%-Grenze einhält erfolgt über die Gesamtsteuern im Mond. So nicht genug Dukaten in die Verwaltungskasse zurückfließen wird ein Liegenschaftsverwalter damit beauftragt die Aktivitäten der Wache als Steuereintreiber zu kontrollieren. Die Wache ist nicht befugt die Gelder die an die Verwaltung gehen sollen für irgendwelche Zwecke auszugeben, es sei denn der Vogt erteilt dazu den ausdrücklichen Befehl und übertragt somit der Wache einen Teil der Handlungsmacht über die Gelder.
•
Auffrischung der Handelsbeziehungen zwischen Brandenstein, Nortraven und DwarschimDa bereits einige Bündnise zwischen diesen drei Siedlungen bestehen sollen sie weiter aufgefrischt werden. Der damals von mir ausgearbeitete DreiVölkerBund-Vertrag soll damit neue Wirksamkeit erhalten. In erster Linie handelt es sich hierbei um eine Handelsbeziehung, doch soll auch eine gemeinsame Verteidigungslinie zwischen Orkenpass und Orkenlager errichtet werden, da dies eine Öffnung zum Ödland und somit für die Horden des Einen darstellt.
•
Organisation von Markttagen mit BeauftragtenEs sollen wieder öfter Markttage in Brandenstein stattfinden. Dafür soll es Beauftragte geben, die für jeden erfolgreichen Markttag eine Prämie von 1000 Dukaten erhalten. Die Werbemittel für diesen Markttag werden von der Siedlungskasse gestellt. Die Anzahl der Beauftragten ist uneingeschränkt, da die Prämien nach Zahl der Veranstaltungen und nicht im Mond ausgezahlt werden. Somit entsteht das Bestreben eines lebhaften Brandensteins.
•
Förderung von SeeleutenDa Brandenstein ein angesehener Hafen bleiben soll, sollen in Zukunft Seemänner gefördert werden. Diese bekommen so ein Schiff zum Verkauf freisteht dieses wie ein Haus vermietet. Damit sollen die Schiffe an den Freihafen gebunden bleiben. Mögliche Piraterie kann man somit schnell unterbunden werden, wenn man das Schiff zurücknimmt. Um ein Schiff pachten zu können muss eine Mannschaft von mindestens 6 Leuten vorhanden sein. So kein Schiff zur Verfügung steht, jedoch eine Mannschaft sich in der Lage sieht ein Schiff zu bauen soll ihnen eine öffentliche Werft zur Verfügung stehen wo sie dieses Schiff errichten können. Nötige Werkzeuge werden vom Freihafen Brandenstein gestellt. So keine Ankerplätze mehr im Hafen Brandensteins vorhanden sind werden Bojen im Hafenbecken ausgelegt. Die mögliche Anzahl von vor Anker liegenden Schiffen soll jedoch stark begrenzt bleiben, da größere Transportschiffe mit Festlandwaren oder Passagierschiffe mit neuen Inselbewohnern Platz finden sollen um anzulegen.
•
Das Einrichten einer Ankaufstelle von TrophäenDa in der Hauptstadt Falkensee die Geschäfte von Herrn Rekar äußerst gut funktionieren wäre es ein Bestreben jemanden zu finden, der in Brandenstein ebenso dieses Geschäft betreibt und womöglich damit sogar bis an das Festland handelt. Mit dieser Aktion möchte man einerseits Trophäenhändler nach Brandenstein locken, andererseits den Festlandhandel erneut ankurbeln. So der Festlandhandel mit den Trophäen funktioniert ist der Händler angehalten die Gewinne für die Trophäenjäger zu erhöhen und damit Kongurenz zu Falkensee darzustellen.
•
Förderung von GildenDie Aktivitäten von Kriegergilden und Magiergilden zum zusätzlichen Schutze des Freihafens soll mit 300 Dukaten pro Mitglied belohnt werden. So die Mitgliederzahl erfreulicherweise mehr als 12 Mitglieder erreicht müssen die im Mond erfolgenden Unterstützungsgelder auf 250 Dukaten gesenkt werden, jedoch bleiben sie erhalten. Ansässige Handwerkergilden bekommen an Markttagen so sie sich anmelden einen Marktstand zugesichert. Zusätzlich bekommen Handwerkergilden Mietvergünstigungen solange ihre Mitgliederzahl über vier Personen beträgt. Dies erfolgt auf Verhandlungsbasis je nach Größe des Gildengebäudes. Was erlaubt ist, ist ein Zusammenschluss aller Handwerker des Freihafens Brandenstein. In diesem Fall wird für jedes Mitglied dieses Handwerkerbundes in Brandenstein eine Mietvergünstigung von 300 Dukaten angeschlagen.
Vorraussetzung für diese Vergünstigungen sind folgende Dinge:- -Alle Gilden/Bündnisse müssen ihre Mitglieder angeben. Um die Rechtsgültigkeit zu kontrollieren, dass es sich tatsächlich um angegebene Mitgliederzahl handelt müssen die einzelnen Gildenmitglieder bei einer Siedlungswache, Verwaltung oder der Vogtenperson selbst vorstellig werden.
- -Anführer von Krieger- und Magiergilden müssen dem Freihafen, der Baronin sowie dem König in Form eines Vertrags Treue zusichern und bekommen im Gegenzug ein gelockertes Rüst und Zauberrecht innerhalb des Freihafens. Dieser Vertrag kann jedoch mit der Auflösung der Gilde, das Verlassen des Freihafens oder beim Verstoß ihrer Privilegien jeder Zeit von Ältestenrat, Vogt, dem königlichen Gericht, dem Lehensherren oder der Baronin aufgelöst werden. Die Gilde ist selbst natürlich ebenso befugt den Vertrag aufzulösen und verliert dadurch alle Privilegien.
- -Handwerkergilden müssen einen Vertrag unterschreiben, dass Markttage mit Verkaufsständen unterstützt werden und keine illegalen Händel erfolgen dafür erlangen sie im Gegenzug angegebene Unterstützung.
- -Magiergilden müssen von der grauen Garde offiziell geprüft werden. Solange kein Schreiben eines Mitgliedes der grauen Garde vorliegt, dass das legale Treiben der Magier der Gilde bestätigt werden keine Privilegien ausgegeben.
Zuständiges Kontrollorgan ist der hiesige Wachbund, der da die Siedlung diesen zu 100% zahlt auch aus der Förderung ausgenommen ist. Er behält die vom Vogt zugeteilten Rechte und Privilegien verbunden mit ihrer Pflicht gegenüber den Einwohnern der Siedlung und der Verwaltung Brandenstein.
So will ich euch noch danken, dass ihr uns die Möglichkeit dieser Neuwahl schenkt und hoffe auch wenn womöglich meine Person nicht die Richtige sein wird, dass zumindest meine Gedanken und Ideen anklang finden werden. gez.
Lyrius Telrunya