Festlandbewohner |
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Zitat: Zitat: Wahlaufstellung für das Amt des Hafenvogtes Brandenstein
Hiermit wird durch die Baronin Beladriel Blättertanz von Harpenstein zu Tiefenwald die Wahl für das Amt des Hafenvogtes Brandenstein ausgerufen. Ab dem 14. Carmer 19 nach Hilgorad, wird es möglich sein seine Stimme für einen der Kandidaten abzugeben, wobei zu erwähnen ist, dass nur jene Bürger Brandensteins und alle auf der Insel ansässigen Adligen wählen dürfen, welche sich dem Aufruf der Baronin zur Meldung nachgekommen sind.
Den Bürgern Brandensteins steht es frei unter den folgenden Bewerbern auf das Amt des Hafenvogtes zu wählen:
Marnie Ruatha Roald Spitzbart Lyrius Telrunya
Jeder der Bewerber hat sich durch sein Konzept für eine Wahlaufstellung qualifiziert.
Wahltermine: 14. Carmer – 6ter Dunkelzyklus 15. Carmer – 7ter Dunkelzyklus 16. Carmer – 8ter Hellzyklus (erste Hälfte) 17. Carmer – 7ter Dunkelzyklus 18. Carmer – 6ter Dunkelzyklus 19. Carmer – 8ter Hellzyklus (erste Hälfte) 20. Carmer – 8ter Hellzyklus (erste Hälfte) 21. Carmer – 6ter Dunkelzyklus 22. Carmer – 7ter Dunkelzyklus
An dieser Stelle werden Auszüge aus den Konzepten der Bewerber öffentlich gestellt, so dass sich die Bürger Brandensteins ein eigenes Bild über die jeweiligen Kandidaten machen können.
Lang lebe das Königspaar!
Marlon Brandner Berater ihrer Wohlgeboren Baronin Blättertanz Zitat: Marnie Ruatha
Einlassung des Bewerbers
Ziel im Ganzen wird sein, die Sicherheit zu garantieren, die Wirtschaft weiter an zu kurbeln und zu festigen, wie auch den Wohlstand des Freihafens zu erhalten, wie auch eine rasche Weiterleitung von Informationen und Bearbeitung von Anfragen in der Verwaltung mir sehr am Herzen liegen. Ich bin mir sicher, dass ich mit meinem Konzept für die Zukunft Brandensteins sorgen kann, mehr Ansprechpartner für jeden Bereich biete der wichtig ist und mit einem gut konzipierten Magistrat die Geschicke des Freihafens noch besser lenken werde als in meiner bisherigen Amtszeit. Das Wohl Brandensteins und seiner Bürger liegt mir mehr am Herzen als Machtgier und eigener Reichtum.
Somit erkläre ich mich dazu bereit, mich erneut zur Wahl zum Hafenvogt aufstellen zu lassen um im Sinne der Bürger des Freihafens zu handeln.
Verwaltung
Die Verwaltung gliedert sich in mehrere Schichten. An der Spitze steht der amtierende Hafenvogt, darauf folgt der Stellvertreter des Vogtes, welchen jener selbst ernennt. Der Stellvertreter unterstützt den Hafenvogt in jeglicher Hinsicht und Aufgabenbereiche. Der Vogt des Freihafens setzt für die verschiedenen Aufgabenbereiche mehrere Verwalter ein. Der Hafenvogt und dessen Stellvertreter werden direkte Ansprechspartner für die Bürger und Bewohner Brandensteins.
Jene Verwalter bilden mit dem Hafenvogt und dessen Stellvertreter den Magistrat des Rathauses. Der Magistrat findet sich mindestens ein mal im Mond zu einem Siedlungsrat zusammen um Besprechungen im Sinne des Freihafens zu führen.
Aufgabe des Liegenschaftserwalters
- Vermietung
- Ermittlung, welche Häuser geräumt und vergeben werden können
- Vergabe
Mietzahlungen
Vorauszahlungen auf die Mondsmiete nur noch in Notfällen gewährt, hier beträgt die Grenze einen Mond Vorauszahlung, ebenfalls dürfen keine Dritten mehr hinzugezogen werden die Miete zu zahlen. Nur Mietern und in persönlichem Gespräch genannten Untermietern ist die Zahlung erlaubt. Es soll hierdurch ein blühendes, bewohntes Brandenstein erreicht werden.
Handel, Organisation, Diplomatie
- Handelsbeziehungen aufrecht erhalten
- Markttage organisieren
Ziel ist es, eine Gemeinschaft unter den Handwerkern und Händlern im gröberen Rahmen zu bilden, sodass der Freihafen mit einer abgesicherten Wirtschaft zu mehr Wohlstand gelangt. Die Verwalter der Handelskammer werden in den Siedlungstreffen alle 6 Monde neu von den Bürgern und dem Vogt ernannt.
Finanzwesen
Verwalter:
- Beaufsichtigung der Abgaben und Zahlungen des Freihafens
- Aufführen der mondlichen Lohnzahlungen, Einnahmen und Ausaben der Verwaltung, Gesamtzahlungen der Miet- und Pachteinnahmen
Es soll eine bessere Übersicht im Finanzwesen Brandensteins gewährleistet. Die Kontrolle hierfür obliegt dem Vogt.
Wachbund
Der Wachbund wird von einem Wachtmeister angeführt. Der Wachtmeister kümmert sich um alle Belange die den Schutz des Freihafens und der Bürger garantieren. Der Wache steht ein angemessenes Wachhaus mit Unterkünften, Lagerraum, Zellen für Häftlinge und Ausbildungsräumen zu. Der Bund ist in sich gegliedert und die anfallenden Kosten werden von dem Finanzwesen gedeckt (Hafenvogt). Die Aufgabenbereiche der Wache liegen im gesamten Land des Unterlehen Brandenstein, angefangen von Wachgängen im Freihafen und dem Umland, wie auch Festnahmen, Sicherung des Schlachtenpasses und der Palisade etc. Weitere Zugeständnisse und Pflichten sind im Statut des Freihafens erklärt.
Sonstiges
Brandenstein ist im Besitz des einzigen Hochseehafens zu Siebenwind. Hier werden wertvolle und wichtige Handelsgüter der Schiffe be- und entladen. Grundstein der Wirtschaft liegt somit im Hafen und Handel mit dem Fest-, sowie angrenzendem Umland. Die Läden und Wohnungen im Freihafen werden hauptsächlich Handwerkern und Händlern zugesprochen. Eine ausreichend ausgerüstete Werft soll anlegenden Schiffen zu Diensten sein und eventuell entstandene Schäden beheben, sowie selbst größere Boote zum Fischfang oder Übersetzen von Gütern in die umliegenden Gegenden fertigen.
Zwischen dem Freihafen und den Nortraven wird eine Fährverbindung entstehen, was rasches Übersetzen und sichere Lieferung von Waren nach Falkensee oder Südfall garantiert, denn sie sind somit vor den gröbsten Überfällen zwischen dem Kern Brandensteins und dem Schlachtenpass geschützt. Der Schlachtenpass selbst wird mit einer Palisade und nahe erbautem Wachthäuschen, sowie schweren Eisentoren gesichert. Um Brandenstein wird eine Palisade aus Holz und Toren aus Stein errichtet, wie auch einzelne Türme weites Spähen nach Feinden garantieren sollen. Dem Wachbund obliegt hier die Aufsicht. Ziel ist es, den Freihafen vor weiteren Übergriffen durch Goblins, Orks und Räubereien zu sichern. Da dies nicht allein durch die Schwerter und Pfeile der Wache geschehen kann und bislang ein jeder ohne große Umschweife und Chance auf Verfolger fliehen kann, ist dies unabdingbar. Der Schutz der Bürger und Händler liegt hier an vorderster Stelle.
Die Wirtschaft zu unterstützten reicht nicht nur ein Hochseehafen um regen Handel mit dem Festland zu treiben, sondern liegt auch in den Händen der ansässigen Händler und Handwerker. Regelmäßige Markttage werden dazu beitragen den Handel unter den Regionen Siebenwinds zumindest in Brandenstein weiter anzuregen. Eine starke Gemeinschaft unter den Bewohnern ist somit Vorraussetzung und meine Person kann guten Gewissens berichten, dass jene zum großen Teil gegeben ist. Ein fester Bund mit Festlandhandelspartnern ist vorzunehmen, auf dass regelmäßig Händler mit Allerlei den Hafen anschiffen und ihre Waren verkaufen, und auch Dinge von Siebenwind erkaufen. Zitat: Roald Spitzbart
Verwaltung
Öffnungszeiten des Rathauses
Es sollen regelmäßige Öffnungszeiten für das Rathaus des Freihafens eingerichtet werden. Zudem soll es jedem Siedler und Bürger Brandensteins ermöglicht werden, zu einem vereinbarten Termin Personen der Verwaltung anzutreffen.
Liegenschaften
Die Wohnungs- und Gebäude- sowie Gattervergabe soll sich zukünftig weitaus einfacher gestalten. Wird die Mietschuld nicht im laufenden Mond beglichen, ist die Siedlungsverwaltung berechtigt eine Mahnfrist zu setzen, diese beträgt in der Regel einen Mond. Einhergehend mit der Mahnung wird eine Räumgsdrohung zugestellt. Sollte die Schuld nicht rechtzeitig beglichen werden, kann die Verwaltung das Mietgut umgehend räumen und / oder weiter vermieten. Dies gilt ebenso für Gatter und Gärten, wie für sämtliche Häuser und Wohnungen. Auf diese Weise soll wieder mehr Leben in die Siedlung gelangen und eine schnellere Vergabe von Wohn- und Arbeitsraum ermöglicht werden. Verschwindet ein Mieter durch höhere Gewalt so kann er einen Bevollmächtigten seine Mietschuld begleichen lassen, andernfalls verliert er das Mietgut. Sollte er langfristig abwesend sein so kann bei der Verwaltung vorgesprochen werden, die dann entscheidet. Wer einmal sein Brandensteiner Mietgut aus den oben genannten Gründen verliert hat erst nach Ablauf von drei Monden wieder das Anrecht einer Mietgesuch einzureichen. Diese strenge Regelung ist vor allem vorgesehen um jene Mitbewohner, die zwar ein großes Gut innehaben, dieses jedoch nur mangelhaft bewirtschaften oder nie in der Siedlung anzutreffen sind dazu zu bewegen wieder mehr am Leben im Freihafen teilzunehmen.
Mietpreise
Die Mietpreise richten sich nach den Rechtsschritten nutzbarer Fläche des Mietgegenstands. Felder, Äcker und Gatter haben natürlich andere Preise als Wohnraum. Für jeden gelten die gleichen Preise, damit Gerechtigkeit herrscht und Neid ausgeschlossen ist.
Förderung von Wohngemeinschaften
Einer Gruppe von Mietinteressenten wird bei der Vergabe von Mietgegenständen Vorzug gewährt. Dabei steht der Gedanke einer höheren Auslastung der Mietsache im Vordergrund, ebenso wie die Tatsache, dass mehrere Mieter für die Mietschulden einstehen und zur Zahlung herangezogen werden können.
Kämmerer
Ein Kämmerer soll die Finanzgeschicke des Freihafens überwachen, Bericht erstatten und in finanziellen Fragen zu Rate gezogen werden können. Hier wird jeder einen Einblick darüber erhalten, wofür Abgaben verwendet werden.
Handel, Organisation, Diplomatie
Markttage
Es werden regelmäßige Markttage durchgeführt, mindestens einmal im Mond. Jeder soll anbieten dürfen was er möchte, egal welcher Herkunft oder Rasse er entstammt. Es werden jedoch die üblichen Gesetze über das Verkaufs- und Handelsverbot von und mit illegalen Waren gelten. Der Brandensteiner Wachbund wird dazu zu jedem Markttag anwesend sein, um sicherzustellen, dass alles rechtens ist. Handel
Der Freihafen Brandenstein soll weiter als Handelsknoten Siebenwinds ausgebaut werden. Der Handel in Brandenstein ist derzeit fast zum Erliegen gekommen, da viele Handwerker und Händler nach Falkensee abgewandert sind. Dem soll massiv entgegengewirkt werden.
Wachbund
Eine Änderung zum jetzigen System soll nicht stattfinden. Statt eines festen Zuschusses vom Freihafen wird es eine Pro-Kopf-Besoldung für die Leistungen des Wachbundes geben, sowie der Freihafen dem Wachbund benötigtes Wehr- und Ausrüstungsmaterial zur Verfügung stellen wird. Der Brandensteiner Wachbund ist für den Schutz des Freihafens mit all seinen Siedlern und Bürgern, ebenso wie für das zum Freihafen gehörende Umland verantwortlich.
Sonstiges
Schlafhaus
Ein jeder Neuankömmling, Knecht und einfaches Volk, aber auch Wachen und Handelsreisende sollen in Brandenstein eine Schlafstätte finden. Hierzu soll ein kleines, offenes Schlafhaus eingerichtet werden.
Siedlungstreffen
Jeden Mond soll ein Siedlungstreffen im Versammlungssaal des Freihafens stattfinden um gemeinsam mit den Bewohnern Brandensteines das Vorgehen des Freihafens zu besprechen.
Kapelle
Derzeit fehlt es an Vitama-, so wie an einem Morsansdiener in Brandenstein. Um jedoch einen vollen Kirchendienst zu erledigen bedarf es aller Diener der Viere. Darum sich besonders um deren Zuzug bemüht werden.
Morsansacker
Auf dem Gebiet des ehemals geplanten Morsansackers soll ein kleiner Friedhof entstehen. Es ist nicht Göttertreu die Leichname nach Falkensee zu bringen und dort zu begraben. Der derzeitige Morsansacker erinnert eher an eine Ansammlung von Maulwurfshügeln als an einen Friedhof. Eine schöne Hecke, Bänke und ein Schrein würden hier ihr übriges tun.
Taverne
Dem Vorbild Falkensees abgeschaut soll es eine offene Taverne in der mehrere Wirte arbeiten können geben. Dadurch ist es möglich die Taverne besser auszulasten und mehr Leute dorthin zu locken. Die jetzige Besetzung der Seelschlange ist ungenügend!Zitat: Lyrius Telrunya
Einlassung des Bewerbers
Als lang gedienter Verwalter Brandensteins, Gefreiter des ehemals glorreichen und neu auferstandenen Lehensbanners und Schneidermeister von Beruf möchte ich Lyrius Telrunya mich hiermit als Vogt bewerben. Lange habe ich die Verwaltungsangelegenheiten Brandensteins studiert und betrieben, noch länger habe ich die Vorgänge in und rund um Brandenstein verfolgt und will hiermit weiter dem Freihafen meine Dienste anbieten. So wäre es mein Bestreben als Vogt nicht alleine alles in die Hand zu nehmen, sondern die Aufgaben unter den bereits bestehenden Verwaltungsorganen weiter aufzuteilen, Änderungen der Struktur vorzunehmen um es neu aufleben zu lassen und natürlich den Einwohnern Brandensteins weitere Schätze zu schenken. Schätze nicht nur in Form von Dukaten, sondern in Form von Zufriedenheit.
Das momentane Konzept von Brandenstein ist eher undurchschaubar, doch kann man folgende Dinge herauslesen:
Es gibt zwei Organe: Die Verwaltung mit der Vogtess Die Wache untergeordnet der Verwaltung
Ein Organ der Verwaltung und ein Organ der Rechtsverteidigung. In meinem folgenden Konzept wird hervorgehen, dass ich ein drittes Organ einbauen will, dass einerseits in die Verwaltung eingreift, andererseits aber überwiegend Kontrollfunktionen übernehmen soll: der Ältestenrat. Weiters wird herausgehen, dass ich eine Umstrukturierung der Wache machen will. Zusätzliche Rechte sollen die Verwaltung als tragendes Organ weiter entlasten. Der Vogt als Vertretung Brandensteins, als Kopf des Freihafens soll damit nicht in der Arbeit untergehen und schnell aufgeben, sondern zusammen mit den Einwohnern eine noch stärkere Einheit bilden. Somit werden mit diesem Konzept den Einwohnern der Siedlung, des Freihafens Brandenstein zusätzliche Rechte zugesprochen. Einige Einwohnergruppen, die in Vergangenheit vernachlässigt wurden sollen durch das Konzept zusätzliche Erleichterung erhalten. Vergünstigungen, die vorher nur schwer zu erlangen waren. Doch wichtig ist, dass der Vogt nicht mehr weit entfernt ist vom normalen Einwohner Brandensteins, er soll keine unerreichbare Machtposition haben, sondern eine Position, die bestrebt ist diese zur vollen Zufriedenheit Brandensteins zu erledigen. So sollen euch nun folgende Punkte über einige Vorschläge und Ideen von mir aufklären und die damit verbundenen Änderungen die ich vornehmen möchte:
Verwaltung
Bildung eines Ältestenrates
Zusammengesetzt ist dieser Ältestenrat aus zwei Mitgliedern. Diese werden vom Brandensteiner Hospiz und der Wache gestellt. Zusammen sollen sie mit Weitsicht, Fürsorge und Disziplin im Notfall Entscheidungen treffen können. Der Ältestenrat tritt dann in Einsatz, wenn zum Beispiel der Vogt und sein Stellvertreter keine Zeit finden sich um Verwaltungsangelegenheiten zu kümmern. So kann der Ältestenrat vorübergehende Erlässe aufstellen an die man sich zu halten hat. Diese Erlässe können vom Vogt oder seinem Stellvertreter wieder aufgehoben werden. So der Vogt eine zweiwöchige Abwesenheit ohne angegebenen Grund hat und kein rechtmäßiger Stellvertreter vorhanden ist darf der Ältestenrat diesen Stellvertreter selbst ernennen. Zusätzlich ist es die Aufgabe des Ältestenrates im Sinne der Einwohner Brandensteins die Arbeit des Vogtes und seiner Mitarbeiter stetig zu kontrollieren und im Notfall in Form von Berichten der Baronin Bescheid zugeben, so dass schlimmere wirtschaftliche Vergehen verhindert werden können.
Liegenschaften und Wachbund
Wachen als Geldeintreiber
Die Wachen scheinen zur Zeit etwas unterbeschäftigt, hingegen kommt die Verwaltung nicht mehr mit dem geldeintreiben zurecht. Wenn die Wachen als Geldeintreiber eingesetzt werden können sich die Liegenschaftsverwalter auf das Verteilen neuer Häuser und Erstellen und Ändern von Mietplänen konzentrieren.
Handel, Organisation, Diplomatie
• Auffrischung der Handelsbeziehungen zwischen Brandenstein, Nortraven und Dwarschim Da bereits einige Bündnise zwischen diesen drei Siedlungen bestehen sollen sie weiter aufgefrischt werden. Der damals von mir ausgearbeitete DreiVölkerBund-Vertrag soll damit neue Wirksamkeit erhalten. In erster Linie handelt es sich hierbei um eine Handelsbeziehung, doch soll auch eine gemeinsame Verteidigungslinie zwischen Orkenpass und Orkenlager errichtet werden, da dies eine Öffnung zum Ödland und somit für die Horden des Einen darstellt.
Organisation von Markttagen mit Beauftragten
Es sollen wieder öfter Markttage in Brandenstein stattfinden. Dafür wird es Beauftragte geben. Die Anzahl der Beauftragten ist uneingeschränkt. Somit entsteht das Bestreben eines lebhaften Brandensteins.
Förderung von Seeleuten
Da Brandenstein ein angesehener Hafen bleiben soll, sollen in Zukunft Seemänner gefördert werden. Diese bekommen, so ein Schiff zum Verkauf freisteht dieses wie ein Haus vermietet. Damit sollen die Schiffe an den Freihafen gebunden bleiben. Mögliche Piraterie kann man somit schnell unterbunden werden, wenn man das Schiff zurück nimmt. Um ein Schiff pachten zu können muss eine Mannschaft von mindestens 6 Leuten vorhanden sein. So kein Schiff zur Verfügung steht, jedoch eine Mannschaft sich in der Lage sieht ein Schiff zu bauen soll ihnen eine öffentliche Werft zur Verfügung stehen wo sie dieses Schiff errichten können. Nötige Werkzeuge werden vom Freihafen Brandenstein gestellt. So keine Ankerplätze mehr im Hafen Brandensteins vorhanden sind werden Bojen im Hafenbecken ausgelegt. Die mögliche Anzahl von vor Anker liegenden Schiffen soll jedoch stark begrenzt bleiben, da größere Transportschiffe mit Festlandwaren oder Passagierschiffe mit neuen Inselbewohnern Platz finden sollen um anzulegen.
Das Einrichten einer Ankaufstelle von Trophäen
Da in der Hauptstadt Falkensee die Geschäfte von Herrn Rekar äußerst gut funktionieren wäre es ein Bestreben jemanden zu finden, der in Brandenstein ebenso dieses Geschäft betreibt und womöglich damit sogar bis an das Festland handelt. Mit dieser Aktion möchte man einerseits Trophäenhändler nach Brandenstein locken, andererseits den Festlandhandel erneut ankurbeln. So der Festlandhandel mit den Trophäen funktioniert ist der Händler angehalten die Gewinne für die Trophäenjäger zu erhöhen und damit Kongurenz zu Falkensee darzustellen.
Sonstiges
Förderung von Gilden
Die Aktivitäten von Krieger- und Magiergilden zum zusätzlichen Schutze des Freihafens soll mit 300 Dukaten pro Mitglied belohnt werden. So die Mitgliederzahl erfreulicherweise mehr als 12 Mitglieder erreicht müssen die im Mond erfolgenden Unterstützungsgelder auf 250 Dukaten gesenkt werden, jedoch bleiben sie erhalten. Ansässige Handwerkergilden bekommen an Markttagen so sie sich anmelden einen Marktstand zugesichert. Zusätzlich bekommen Handwerkergilden Mietvergünstigungen solange ihre Mitgliederzahl über vier Personen beträgt. Dies erfolgt auf Verhandlungsbasis je nach Größe des Gildengebäudes. Was erlaubt ist, ist ein Zusammenschluss aller Handwerker des Freihafens Brandenstein. In diesem Fall wird für jedes Mitglied dieses Handwerkerbundes in Brandenstein eine Mietvergünstigung von 300 Dukaten angeschlagen.
Vorraussetzung für diese Vergünstigungen sind folgende Dinge:
- Alle Gilden/Bündnisse müssen ihre Mitglieder angeben. Um die Rechtsgültigkeit zu kontrollieren, dass es sich tatsächlich um angegebene Mitgliederzahl handelt müssen die einzelnen Gildenmitglieder bei einer Siedlungswache, Verwaltung oder dem Vogt selbst vorstellig werden.
- Anführer von Krieger- und Magiergilden müssen dem Freihafen, der Baronin sowie dem König in Form eines Vertrags Treue zusichern und bekommen im Gegenzug ein gelockertes Rüst- und Zauberrecht innerhalb des Freihafens. Dieser Vertrag kann jedoch mit der Auflösung der Gilde, das Verlassen des Freihafens oder beim Verstoß ihrer Privilegien jeder Zeit von Ältestenrat, Vogt, dem königlichen Gericht, dem Lehensherren oder der Baronin aufgelöst werden. Die Gilde selbst ist natürlich ebenso befugt den Vertrag aufzulösen und verliert dadurch alle Privilegien.
- Handwerkergilden müssen einen Vertrag unterschreiben, dass Markttage mit Verkaufsständen unterstützt werden und keine illegalen Händel erfolgen dafür erlangen sie im Gegenzug angegebene Unterstützung.
- Magiergilden müssen von der grauen Garde offiziell geprüft werden. Solange kein Schreiben eines Mitgliedes der grauen Garde vorliegt, dass das legale Treiben der Magier der Gilde bestätigt, werden keine Privilegien ausgegeben.
Zuständiges Kontrollorgan ist der hiesige Wachbund. Er behält die vom Vogt zugeteilten Rechte und Privilegien verbunden mit ihrer Pflicht gegenüber den Einwohnern der Siedlung und der Verwaltung Brandenstein.
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Zuletzt als neu markiert von Isodora am 19.09.08, 21:07.
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