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 Betreff des Beitrags: Statut der Kronmark Siebenwind
BeitragVerfasst: 16.09.08, 23:09 
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Zitat:
Beladriel Blättertanz, Baronin von Harpenstein zu Tiefenwald und Truchsess der Kronmark Siebenwind


verkünde und setze fest:



Das Statut der Kronmark Siebenwind als gültige Fassung vom Mittentag, den 13 Querler 19 nach Hilgorad.

§1 Die Truchsess vereint in sich alle Rechte und Pflichten der Kronmark Siebenwind im Namen des Königs.

§2.1 Die Truchsess betraut gemäß des Auftrages an die Ritterschaft der Sieben Winde durch ihre Majestät König Hilgorad I. die selbige mit der Erhaltung des Sicherheit in den Grünlanden.
§2.2 Der oberste Ritter der Sieben Winde darf demnach den Titel "Heerführer der Kronmark" tragen.

§3.1 Die Truchsess betraut gemäß des Auftrages an das königliche Gericht durch ihre Majestät König Hilgorad I. das selbige mit der Rechtsprechung auf der Insel.
§3.2 Der oberste Richter der Insel darf sich demnach "Hüter des Großsiegels der Kronmark" nennen.

§4.1 Die Truchsess beauftragt die Inselpatrizier mit der Leitung der Verwaltung der Kronmark.
§4.2 Die Inselpatrizier dürfen sich demnach "Verweser der Kronmark" nennen.
§4.3 Die Inselpatrizier stehen einem "Völkerrat" vor und lassen sich von diesem beraten.

§5 Die Institutionen der Führung der Kronmark haben sich untereinander in Amtshilfe beizustehen.

§6.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Falkensee das Statut als anerkannte Siedlung der Kronmark sowie das Stadtrecht.
§6.2 Die Truchsess vergibt für die Stadt Falkensee den Titel „Hauptstadt der Kronmark Siebenwind“.
§6.3 Die näheren Statute der Stadt seien mit der Ritterschaft, dem Gericht, den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.

§7.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Brandenstein das Statut als anerkannte Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Ortschaft Brandenstein, Freihafen der Kronmark Siebenwind".
§7.2 Die näheren Statute der Ortschaft seien mit der Ritterschaft, dem Gericht, den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.

§8.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Kesselklamm das Statut als anerkannte Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Heimstatt in der Kesselklamm".
§8.2 Die näheren Statute der Ortschaft seien mit der Ritterschaft, dem Gericht, den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.

§9.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Südfall das Statut als anerkannte Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Dorf Südfall".
§9.2 Die näheren Statute des Dorfes seien mit der Ritterschaft, dem Gericht, den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.

§10.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Dunquell das Statut als anerkannte Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Dorf Dunquell".
§10.2 Die näheren Statute des Dorfes seien mit der Ritterschaft, dem Gericht, den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.

§11.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Greifenklipp das Statut als anerkannte Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Dorf Greifenklipp und Vänskap".
§11.2 Die näheren Statute des Dorfes seien mit der Ritterschaft, dem Gericht, den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.

§12.1 Die Truchsess gibt der Siedlung Avindhrell das Statut als anerkannte Siedlung der Kronmark sowie den Titel "Dorf Avindhrell bei den Wassern".
§12.2 Die näheren Statute des Dorfes seien mit der Ritterschaft, dem Gericht, den Inselpatriziern und der Truchsess abzustimmen.


Dem König zum Gruße, Beladriel Blättertanz

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