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 Betreff des Beitrags: Ausbildungshandbuch ür Anwärter und Rekruten
BeitragVerfasst: 10.02.09, 23:01 
Ehrenbürger
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Jenes Buch ist frei von jeglicher Verzierungen und recht nüchtern und sachlich geschrieben worden.

Ausbildungshandbuch für Anwärter und Rekruten

in der zweiten großteils überarbeiteten Fassung vom 13. Querler 20 n. Hilgorad von Hauptmann Tumegon Quenian
Mondtag, der 19. Oner 20 n. Hilgorad


Inhaltsübersicht:

I. Vorwort
II. Der Eid des XIII. Kronregiments
III. Regeln des XIII. Kronregiments
IV. Aufgaben des XIII. Kronregiments
V. Aufbau
VI. Rechten und Pflichten des Anwärters und Rekruten
VII. Ausrüstung eines Soldaten
VIII. Drill
IX. Etikette
X. Waffen- und Rüstrecht
XI. Verhalten gegenüber Magiern
XII. Durchführung Personenkontrolle
XIII. Strafkatalog



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I. Vorwort

In diesem Buch werden wichtige Grundlagen für Soldaten des XIII. Kronregiments aufgezeigt.
Diese sind in jeder Hinsicht zu befolgen.
Ausreichende Kenntnisse über den Inhalt dieses Buches werden vorausgesetzt.
Aufgestellt und zusammengetragen durch Waibel Tumegon Quenian.
Abgesegnet durch Hauptmann Tionne am 31. Oner 20 n. Hilgorad.


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II. Der Eid des XIII. Kronregiments

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III. Regeln des XIII. Kronregiments

Das Oberkommando des XIII. Königlichen Regiment zu Siebenwind:
  • Das Oberkommando des XIII. Kronregiment steht über den Regeln und kann diese jederzeit ändern.
  • Das Oberkommando des XIII. Kronregiment hat die höchste Befehlsgewalt der alle unterstehen.
  • Befehlen und Anweisungen des Oberkommandos sind nicht zu widersprechen.
  • Das Oberkommando des XIII. Kronregiment kann über jedes Mitglied richten und jede für angemessen geachtete Strafe verhängen.
  • Das Oberkommando des XIII. Kronregiment ist über alle Vorgänge betreffend des XIII. Kronregiments, dessen Aufgaben und Aufgabengebiete in Kenntnis zu setzen.
  • Das Aufgabengebiet des XIII. Kronregiment umfasst die Kronmark Siebenwind.

Eid und Glauben des XIII. Königlichen Regiment zu Siebenwind:
  • Auf Bruch des Eides des XIII. Kronregiment steht der Tod, allerdings ist ein ehrenvoller Austritt möglich.
  • Der Glaube des XIII. Kronregiment sind die Viere, die Gohor und die Enhor.
  • Gefallenen Kameraden ist in Ehren zu gedenken.

Die Hierarchie des XIII. Königlichen Regiment zu Siebenwind:
  • Die Hierarchie des XIII. Kronregiment hat stets eingehalten zu werden.
  • Vorgesetzte sind immer mit "Herr" oder "Frau" und dem anzuhängenden Rang anzusprechen.
  • Beim Betreten eines ranghöheren Offiziers hat man aufrecht zu stehen und ordentlich militärisch zu grüßen. Die Aufmerksamkeit gilt immer dem ranghöchsten anwesenden Offizier.
  • Befehle und Anweisungen von ranghöheren Mitgliedern des XIII. Kronregiment sind stets einzuhalten, wobei diese sich auch gegenseitig aufheben können.

Die Ausrüstung des XIII. Königlichen Regiment zu Siebenwind:
  • Die Ausrüstung des XIII. Kronregiment darf nicht verkauft, verschenkt oder verliehen werden.
  • Das Lagern der Ausrüstung ist ausschließlich in der dafür bereitgestellten Unterbringungsmöglichkeiten in den Räumen des XIII. Kronregiments gestattet.
  • Die Uniform des XIII. Kronregiment darf nicht mit Zivilkleidung ergänzt und/oder vermischt werden. Das tragen von Schmuck, wie Amulette, Ketten oder Ohrringe ist untersagt. Haare haben kurz getragen zu werden oder müssen gebunden sein. Bärte sind ordentlich zu stutzen.
  • Die Ausrüstung des XIII. Kronregiment darf nicht für private Zwecke genutzt werden.
  • Die Ausrüstung des XIII. Kronregiment hat stets sauber und ordentlich gehalten zu werden. Die den Soldaten anvertraute Ausrüstung ist stets sorgsam zu pflegen.
  • Die Uniform des XIII. Kronregiment ist im Dienst stets zu tragen.

Verhalten (Pflichten) des XIII. Königlichen Regiment zu Siebenwind:
  • Der Stolz der Mitgliedschaft in dem XIII. Kronregiment muss nach außen repräsentiert werden, ebenso wie der Stolz der Krone zu dienen.
  • Lästerliches Reden über das XIII. Kronregiment, dessen Mitglieder, die Obrigkeit oder den königlichen Hof ist untersagt.
  • Den Mitgliedern des XIII. Kronregiment ist es untersagt den Ruf durch Worte oder Taten zu beschmutzen oder zu mindern.
  • Angehörige des Hofes, die Obrigkeit sowie Amtspersonen und Würdenträger sind mit dem ihnen zustehenden Respekt zuvorkommend zu behandeln und ihnen ist höflich zu begegnen. Privilegien von Amtspersonen, Adel und Geweihten sind zu beachten.
  • Jedes Subjekt, welches lästerlich über das XIII. Kronregiment, deren Mitglieder, die Obrigkeit oder den Mitglieder des königlichen Hofes spricht oder anderweitig solcherlei Gedankengut verbreitet, ist unverzüglich festzunehmen und mit aller Härte des Gesetzes zu bestrafen.
  • Jede Schrift, welche lästerliche und somit schädliches Gedankengut über das XIII. Kronregiment, deren Mitglieder, die Obrigkeit oder den Mitgliedern des königlichen Hofes verbreitet ist unverzüglich aus der öffentlichen Wahrnehmung zu entfernen und nach Ergreifung des Täters zu vernichten.
  • Mitgliedern des XIII. Kronregiment ist es untersagt andere Leute zu provozieren oder zur Unruhestiftung beizutragen.
  • Mitglieder des XIII. Kronregiment dürfen nichts tun, was gegen das Wort der Viere, den Landfrieden, den Gesetzen Siebenwinds oder die Regeln des XIII. Kronregiment verstößt.
  • Mitglieder des XIII. Kronregiment dürfen nicht Recht sprechen, sie haben lediglich geltendes Recht zu vertreten. Hiervon ausgenommen sind die Offiziere des XIII. Kronregiment, welche in leichten Fällen eine Strafe aussprechen können.
  • Ein Soldat darf ohne Kenntnis des Oberkommandos keine größeren Operationen starten
  • Mitglieder des XIII. Kronregiment dürfen sich keiner weiteren Gruppierung anschließen. Außer sie haben eine Ausnahmeerlaubnis durch die Führung des XIII. Kronregiments.
  • Mitglieder des XIII. Kronregiment sind verpflichtet, bei Kenntnisnahme von Verbrechen oder Handlungsbedarf sofort einzuschreiten. Hiervon ausgenommen sind zivile Angestellte des XIII. Kronregiment, diese haben sofort einen diensthabenden Soldaten zu informieren.
  • Inhaftierte Verdächtige oder Täter sind in einem Kerkerbericht zu zu dokumentieren. Die Habe der Inhaftierten ist aufzulisten und in der Kerkertruhe zu verwahren. Die Habe des Inhaftierten ist, soweit nicht anderes verlautbart, wieder vollzählig diesem bei der Entlassung zu überreichen.
  • Es ist untersagt die Habe des Inhaftierten zu unterschlagen, anderwertig zu entfernen oder für eigene Zwecke zu nutzen. Ausgenommen hiervon sind Beschlagnahmungen durch einen Offizier, die baldmöglichst dem Kommandierten oder dem Ritterorden zu übergeben sind.
  • Jegliche Vorgänge innerhalb des XIII. Kronregiment sind vertraulich zu behandeln. Das Weitergeben von Berichten oder sonstigen Interna, ganz oder teilweise, führt eine Untersuchung nach sich und kann zur Anklage des Hochverrats führen.
  • Jegliches Mitglied des XIII. Kronregiment ist verpflichtet, sich über aktuelle Vorgänge anhand der Aushänge am Nachrichtenbrett des XIII. Kronregiment und anhand der Aushänge in der Schrifthalle zu informieren.
  • Jedes Mitglied des XIII. Kronregiment ist verpflichtet, dienstliches von privatem zu trennen. Bei schwerwiegenden Problemen kann ein Offizier konsultiert werden.
  • Der Verzehr von alkoholischen Getränken sowie das Einnehmen größerer Mahlzeiten während der Dienstzeit sind untersagt
  • Ein Soldat hat sich von sich aus zum Dienst zu melden und seinen Pflichten unaufgefordert nachzukommen.
  • Ein Soldat darf seinen Kameraden niemals bewusst physisch oder verbal schaden.

Schriftliches des XIII. Königlichen Regiment zu Siebenwind:
  • Das Führen eines Soldbuches ist Pflicht.
  • Das Schreiben eines Berichtes zu jedem Einsatz oder Vorfall ist Pflicht.
  • Jedes ausgestellte Pergament ist mit lesbarer Unterschrift und Titel/Rang zu versehen, egal ob privater oder dienstlicher Natur.

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IV.Aufgaben des XIII. Kronregiments


Die Aufgaben des XIII. Kronregiments sind zweigeteilt.
In Friedenszeiten übernimmt das Kronregiment die Aufgabe der Wahrung des Friedens, der Ordnung und der Sicherheit des Grünlandes, ihren Siedlungen und Wegen, insbesondere von Seeberg.
Grundsätzlich ist das Kronregiment nur für das königliche Gebiet in und um Seeberg. Es gibt und wird jedoch entsprechende Verträge geben, die auch dem XIII. Kronregiment Exekutivrechte zusichern, und
man so auch außerhalb des königlichen Gebietes einschreiten kann.


Dabei übernimmt das Kronregiment die Aufgaben einer Stadtwache:
  • die Stadt vor jeglichem Verbrechertum, Dieberei, Betrug und Aufruhr zu bewahren und Vergehen diesbezüglich zu ahnden
  • Feuersbrünste vorsorglich zu verhüten und zu löschen, wenn sie dennoch entstehen
  • die Einhaltung der guten Sitten und eines den Vieren gefälligen Wohlverhaltens sicherzustellen
  • die Einhaltung der Rüst- und Waffengebote sowie der Reitverbote zu überwachen
  • den Frieden innerhalb der Stadt aufrecht zu erhalten und jegliche bewaffnete Händel abseits von simplen Prügeleien zu unterbinden
  • den Handel oder Besitz verbotener Ware festzustellen und zu beenden
  • die Unfreien in der Stadt zu beaufsichtigen und ihnen Arbeiten zuzuweisen, die dem Wohle Falkensees dienen
  • ferner die Garde der Ritterschaft auf deren Anforderung hin zu unterstützen


In Kriegszeiten verlagern sich die Aufgaben des Regiments. Priorität liegt nun nicht mehr in den Aufgaben einer Stadtwache, sondern der Aufrechterhaltung aller Verteidigungsanlagen und der Sicherheit der Feste Seeberg sowie der. Jegliche Gefahren werden mit jeder erforderlichen Härte beseitigt.

In jedem Fall ist das XIII. Kronregiment ein stehendes Heer und untersteht grundsätzlich den Befehlen der Ritter, insbesondere des Heermeisters.
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V. Aufbau

militärisches Oberkommando

  • Ritterorden der Sieben Winde

Kommandant

  • Major

Offiziere

  • Hauptmann
  • Leutnant

Unteroffiziere

  • Fähnrich
  • Feldwebel

Mannschaften

  • Obergefreiter
  • Gefreiter
  • Rekrut
  • Anwärter


    ergänzende Hinweise dazu:

    Die Mindestzeit der Anwärterschaft beträgt zwei Wochen. Diese Zeit wird genutzt um die charakterliche Eignung des Anwärters festzustellen.
    Die Mindestzeit die ein Soldat Rekrut ist, beträgt ebenso zwei Wochen. Erst wenn die Armeeführung der Meinung ist, dass man genug gelernt hat und auch sonst bereit ist die enorme Verantwortung eines Soldaten zu übernehmen, wird man befördert.
    Ab dem Rang eines Gefreiten gibt es keine Regelzeit mehr. Die Entscheidung über die Beförderung trifft die Armeeführung.
    Der Major ist der Kommandant des XIII. Kronregiments.
    Der Hauptmann sein Stellvertreter.
    Die Leutnants sowie Feldwebel stehen der Armeeführung beratend zur Seite.
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    VI. Rechte und Pflichten des Anwärters und Rekruten

    • Befehle von Vorgesetzten sind zu befolgen
    • Im Dienst ist vorgeschriebene Uniform, Rüstung und Ausrüstung zu tragen und dabei zu haben
    • Anwärter und Rekruten haben keinerlei Weisungsbefugniss und Exekutivrechte, außer sie handeln auf Befehl eines Soldaten ab dem Rang des Gefreiten. Für Rekruten gelten jedoch gewissen Ausnahmen.
    • Die Ausnahmen für Rekruten sind:
      • Das verweisen von Unruhestiftern aus Städten und Siedlungen des Grünlands
      • Die Personalienaufnahme von Verbrechern und Verdächtigen und das Festhalten jener bis ein Vorgesetzter kommt
    • Anwärter dürfen nur im beisein eines höherrangigen Soldaten, ab dem Range des Gefreiten, ihren Dienst verrichten
    • Rekruten dürfen auch in Abwesenheit eines Soldaten, ab dem Range des Gefreiten, Dienst verrichten.
    • Anwärter und Rekruten haben keinerlei Befugnis einen Straftatbestand nachzugehen, Bußgelder zu erheben oder zu inhaftieren
    • Anwärter und Rekruten haben sich außerhalb des Dienstes an die selben Gesetzte (insbesondere Waffen- und Rüstrecht) zu halten wie jeder andere auch
    • Anwärter und Rekruten haben nicht das Recht den Vorgesetzten zu berichtigen
    • Bei Fehlern oder widersprüchlichen Befehlen seitens des Vorgesetzten hat der Anwärter und Rekrut den Vorgesetzten auf den Fehler oder Widerspruch, mit dem gebotenen Respekt, hinzuweisen und dann auf dessen Urteil zu warten
    • Die ausgegebene Ausrüstung und Uniform durch das Regiment bleiben in Besitz des Regiments und sind beim Austreten aus dem aktiven Dienst wieder abzugeben
    • Anwärter und Rekruten haben das Recht nach ihren 4 Pflichtmonden beim Regiment jederzeit aus dem aktiven Dienst auszutreten, indem sie einem Offizier darüber informieren
    • Ein Rekrut hat das Recht auf Verpflegung, Unterkunft und Sold seites durch das Regiment
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    VII. Ausrüstung eines Soldaten

    Jeder Soldat im Dienst hat:

    • seine komplette Uniform(Barett, Umhang, Tunika)
    • seine komplette Rüstung und Schild
    • seine Primärwaffe sowie Dolch und ein kleines Beil zum Holzhacken
    • etwas Proviant
    • Heiltränke und/oder Bandagen
    • Seil
    • Fackeln oder Laternen
    • Eisenkragen

    mitzuführen
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    VIII. Drill

    Befehle:

    zwei Arten von Befehlen:

    • direkte Befehle sind kurze Befehle(links, recht, Schritt vortreten, Halt, Antreten usw.) Jene sind ohne Bestätigung sofort auszuführen
    • indirekte Befehle sind komplexe Befehle die der Befehlshabende nicht nur mit einem Wort erklären kann. Jene Befehle werden immer mit einem "Ausführen!" beendet und mit einem "Jawohl!" bestätigt. Wenn der Befehlshabende das "Ausführen!" vergessen sollte, so liegt es am Soldaten selbst den Befehl trotzdem auszuführen (der kluge Soldat denkt mit)

    Formationen:

    • Linie: Der Ranghöchste der Linie steht vor dem Befehlshabenden(ca. 3 Schritt), alle anderen in Blickrichtung rechts daneben, dem Rang abfallend. Die Linie wird grundsätzlich vor dem Truppenführer aufgebaut. Wenn sie neben dem Truppenführer aufgebaut werden soll, dann lautet der Befehl "Linie neben mir bilden".
    • offnene Linie: Wie Linie, nur dass der Abstand innerhalb der Linie ein Schritt beträgt
    • Doppellinie: Zwei Linien treten hintereinander an. Dabei steht der Ranghöchste der Linie vorne links. Der zweite hinten links. Der Dritte dann vorne, rechts nebem dem Ranghöchsten usw.
    • Reihe: Der Ranghöchste steht vor dem Befehlshabenden(ca. 3 Schritt), alle anderen stellen sich dem Rang abfallend vor ihm auf, in Blickrichtung Truppenführer Soll die Reihe hinter dem Truppenführer sein, dann lautet der Befehl "Reihe hinter mir bilden"
    • Doppelreihe: Zwei Reihen nebeneinander. Der Ranghöchste steht vorne links in 1. Linie, der zweite steht vorne rechts in 1. Linie, der dritte steht vorne links in zweiter Linie usw.
    • Karree: Wichtige Formationen für Eskorten von wichtigen Persönlichkeiten oder Gefangenen. Wenn man dabei steht und jemanden Beschützen will, ist der Blick nach außen zu richten. Wenn man jemanden festhalten will ist der Blick nach innen zu richten. Der Ranghöchste sollte dabei immer in Blick- oder Gehrichtung vorne links sein

    Formationsbefehle:

    • Links um: Jeder Soldat für sich dreht sich um eine viertel Drehung nach links
    • Rechts um: Jeder Soldat für sich dreht sich um eine viertel Drehung nach rechts
    • Links Schwenk: Die komplette Formation dreht sich um eine viertel Drehung nach links. Zu beachten ist, dass der Soldat vorne links dabei der Angelpunkt ist. Er dreht sich um eine viertel Drehung nach links. Alle anderen Soldaten richten sich dann neu aus.
    • Rechts Schwenk: Die komplette Formation dreht sich um eine viertel Drehung nach rechts. Zu beachten ist, dass der Soldat vorne rechts dabei der Angelpunkt ist. Er dreht sich um eine viertel Drehung nach rechts. Alle anderen Soldaten richten sich dann neu aus.


    Bewegungsbefehle die die Formationen betreffen, also Befehle wie links um, rechts um, zwei Schritte nach links bewegen, sind immer in Blickrichtung der Formation und nicht in Blickrichtung des Befehlshabenden zu geben.


    Bild



    Kampfformationen:

    Sinn der Kampfformation soll das schnelle Einnehmen und Verändern der Formationen sein. Damit dies funktioniert sind einige Formationen leicht verändert.
    Mit dem Befehl "Kampfbereitschaft", hat jeder Soldat sich an die im folgenden aufgelisteten Kampfformationen zu halten.
    Der Befehl "Kampfbereitschaft beenden" oder "Abrüsten" hebt die Kampfbereitschaft auf und die normalen Formationen finden wieder Anwendung.
    Wichtig bei Kampfformationen ist, dass der Truppenführer in der Regel hinter dem Trupp steht und der Rang innerhalb des Trupps keine Rolle spielt. Zielsetzung ist die Geschwindigkeit mit der eine Formation ausgebaut werden kann.

    Die folgende Auflistung beschreibt die Kampfformationen

    • Linie: Der Trupp stellt sich vor dem Truppenführer auf, jedoch nicht in Blickrichtung zum Truppenführer, sondern genau entgegengesetzt in die selbe Blickrichtung wie der Truppenführer. Der Truppenführer steht also hinter der Linie.
    • Doppellinie: Der Trupp stellt sich vor dem Truppenführer auf mit Blickrichtung des Truppenführers. Erste Linie Nahkämpfer, zweite Linie Fernkämpfer und Magier. Im Idealfall besteht die zweite Linie mit Ersatznahkämpfern und es wird eine dritte Linie für Magier und Fernkämpfer gebildet.
    • Karree: Formationen für Eskorten von wichtigen Persönlichkeiten oder Gefangenen. Wenn man dabei steht und jemanden Beschützen will, ist der Blick nach außen zu richten. Wenn man jemanden festhalten will ist der Blick nach innen zu richten. Bei Angriff auf die zu Schützende Person oder Befreiungsversuchen, trennt sich je nach Anzahl der Angreifer und Vorhandenen Soldaten, eine vorher durch den Truppenführer festgelegte Anzahl Soldaten aus dem Karree und fängt die Angreifer ab. Der Rest des Karrees Marschiert weiter und bringt die zu Schützende Person oder denn Gefangenen in Sicherheit.
    • Sperrformation: Dient zur Absicherung von Eingängen. Dabei Stellen sich wieder 2 Linen auf die denn Bereich Absperren. Erste Reihe Nahkämpfer, zweite Reihe Fernkämpfer und Magier. Verbleibende Soldaten Stellen sich links und Rechts in Linie auf um die Formation Notfalls zu verstärken oder aber Kontrollen bei Durchgelassenen Personen Auszuführen.

    Meldungen:

    zwei Arten von Meldungen:

    • Bei Appell: Das Ziel der Meldung beim Appell ist, die Anwesenheit festzustellen
      Der Wortlaut der Meldung des Soldaten ist: "Rang, Name, meldet sich zum Appell!", Abschließend folgt ein Salut, erst nach einem Salut durch den Befehlshabenden oder durch ein Nicken von jenem wird in die Formation zurückgetreten
    • Im Einsatz: Beim Gefecht oder Wachgang ist das Ziel der Meldung, dass sich der Befehlshabende über die momentane Lage informieren will. Der Soldat hat ihm dabei über besondere Vorkommnisse wie begangene Straftaten und Kämpfe zu informieren. Dabei hat der Soldat auch zu achten, dass er meldet ob er selbst jenes Vorkommniss gesehen hat oder über eine dritte Person darüber in Kenntniss gesetzt worden ist
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    IX. Etikette

    Die Anreden für die Geweihten/Priesterschaft

    • Erzgeweihter - Eminenz / Vater bzw. Mutter
    • Hochgeweihter - Hochwürden
    • Geweihter - Euer/Eure Gnaden
    • Novize - Novize/Noviza
    • Anwärter - Ehrwürdige/r Dienerin/Diener
    • Inquisition - Ihre/Eure Heiligkeit
    • Ensis Caelestis - Heiliger Krieger
    • Praetor - Eure Erhabenheit
    • Erzpraetor - Eure Heiligkeit / Heilige/r Mutter/Vater

      Die Anreden der Magier
    • Adept: Adeptus/Adepta
    • Magister: Magister/Magistra
    • Hochmagier: Eure Exzellenz
    • Erzmagier: Eure Magnifizenz

      Anreden von Richter
    • Richter - Ehrwürdiger Richter
    • Königlicher Richter: Eure Exzellenz
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    X. Waffen- und Rüstrecht
    DERZEIT AUßER KRAFT

    Beim Waffen und Rüstrecht wird sich auf die Waffen- und Rüstverordnung der Stadt Falkensee bezogen.
    Wichtig dabei ist nicht das eigentlich dabeihaben der Waffe oder Rüstung. Sondern das offene Tragen jener. Wenn Armbrüste ungespannt sind, Bögen keine Sehne haben, Waffen gut verstaut oder Rüstungen im Gepäck mit geführt werden, gibt es keinen Waffen- oder Rüstverstoß.
    Bei einer Kontrolle muss als erstes der Stand der Person festgestellt werden, da sich nach dem Stand auch die Befugnisse für Waffen und Rüstungen richten.
    Bürger können sich durch einen Bürgerbrief ausweisen. Adelige durch einen Adelsbrief.
    Anmerkung: Siedlungen wie Brandenstein haben ebenfalls Bürgerbriefem, diese werden jedoch nicht anerkannt. Ausschließlich Bürger Falkensees haben Anspruch auf ihre Rechte bezüglich der Waffen- und Rüstverordnung der Stadt Falkensee

    Freie:
    • Stoff- und Lederkleidung, dabei jedoch keine verstärkte Lederkleidung
    • Waffen bis zu 3 Spann(Dolche, Messer, Langmesser, Kurzschwerter, Stäbe, Holzknüppel etc.)
    Bürger:
    • Kettenrüstung und verstärkte Lederrüstung erlaubt
    • keine Plattenrüstung
    • Waffen bis 5 Spann erlaubt(Schwerter, Degen, Säbel)
    Adel:
    • Keinerlei Einschränkung
    immer verboten(außer Adel):
    • Alle Kriegswaffen und schwere Waffen wie Zweihänder aller Art, Hämmer, Streitkolben und Äxte, Hellebarden, Piken
    • alle Arten von Armbrüsten sowie Kriegsbögen

    Beachte:

    Es gibt Gruppierungen die mit besonderen Rechten ausgestattet wurden sind, die ihnen das Tragen von Waffen und Rüstungen erlauben, wie
    Löwenorden und Kirche sowie die Zwerge. Für Einzelheiten siehe Stadtverordnung selbst.
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    VIII. Verhalten gegenüber Magiern

    Magier als Angreifer:
    • meist Anwendung von Kampf- oder Paralysezaubern
    • Schwerthieb oder Bolzen unterbricht die Konzentration des Magiers und verzögert/verhindert die Ausführung des Zaubers
    • Da Eisen das Magieanwenden behindert: anlegen von Eisenkragen oder wenn nicht vorhanden, anlegen von Kettenhemden, Hosen etc.
    Magier als Mitstreiter:
    • meist Anwendung von heilender oder unterstützender Magie
    • Magier benötigt Ruhe und Konzentration, daher soll er Primär geschützt und Angreifer rechtzeitig abgefangen werden
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    IX. Durchführung Personenkontrolle
    • Durchsuchungen immer zu zweit. Dabei ein Durchsuchender und ein Sichernder!
    • Erfragen des Namens und Standes (der Stand entscheidet über die erlaubten Waffen und Rüstungen)
    • In eine ruhige Ecke führen, dort an die Wand stellen lassen und abstasten (dabei Arme an die Wand, Beine etwas spreizen)
    • Beutel, Taschen und mitgeführte Gegenstände durchsuchen
    • Wenn etwas entdeckt, dann je nach Rang dem Gefreiten melden oder als Gefreiter oder höher selbst Vergehen ahnden
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    X. Strafkatalog
    DERZEIT AUßER KRAFT

    Die angegebenen Strafen sind Obergrenzen. Die jeweilige Situation ist immer neu zu beurteilen und entsprechend ein geringeres Strafmaß zu verhängen. Ein überschreiten der Obergrenzen ist nur im Notfall erlaubt und wird immer untersucht. Generell dürfen Soldaten nur Strafen bis zu 1000 Dukaten oder bis zu einem Tag Haft verhängen. Als Strafe darf auch körperlich gezüchtigt werden, wobei Folterungen, Verstümmelungen oder Verkrüppelungen wie das Brechen von Knochen, ohne die vorherige Absegnung durch die drei Institutionen: Dem Truchsess, der Ritterschaft oder dem Gericht, verboten sind.

    • Störung der Ordnung: je nach schwere der Störung oder Unruhe gibt es 100 bis 500 Dukaten oder Dienst an der Öffentlichkeit (Ställe säubern, Schnee schippen usw.)
    • Belästigung des städtischen Lebens(übermäßiges Gebrüll, unsittliches Betragen, allzu freizügige Kleidung, viehisches Verhalten(wie Orken)): 100 Dukaten
    • Verstoß gegen das Waffen- oder Rüstrecht: 200 Dukaten
    • Reiten in der Stadt: 200 Dukaten
    • Wildtiere und Kreaturen in der Stadt: Unter Wildtiere versteht man Tiere wie Raubkatzen, Wölfe, Bären usw. Kreaturen sind Wesen wie Oger, Trolle, Goblins usw.
      Wildtiere der Stadt verweisen und 100 Dukaten Bußgeld , wenn Wildtier jemanden angriff, dann das Wildtier zusätzlich noch töten und 300 Dukaten Bußgeld
      Kreaturen sofort töten und 300 Dukaten Bußgeld. Der Kadaver ist vom Besitzer sofort aus der Stadt zu bringen.
    • Waffenloses Gerangel auf öffentlichen Plätzen: Nur strafbar sofern ein Außenstehender verletzt
      wird (in diesem Fall 200 Dukaten pro Kopf), ansonsten lediglich den Kampf unterbinden
    • Bewaffnete Handgreiflichkeiten auf öffentlichen Plätzen: körp. Züchtigung und 1000 Dukaten Bußgeld oder 1 Zyklus Haft
    • Hetzerische Reden/Beleidigung gegen Ritterschaft, Krone oder Kirche: jene werden in Haft genommen und der Ritterschaft bzw. Kirche übergeben
    • Diebstahl: Öffentliche Bestrafung + 300 Dukaten Bußgeld
    • Wegelagerei: Inhaftierung (Gericht entscheidet, je nach schwere der Tat.)

    Besitz von illegalen Gegenständen:
    • Besitz von Nachtschatten (getrocknet oder frisch) - 300 Dk
    • Besitz von gestohlenen Gildensachen - 800 Dk / Teil

    Besitz von Giften je Nach Stärke:
    • Schwaches Gift - 400 Dk (Vernichtung des Gifts oder Übergabe an den örtlichen Heiler)
    • Skorpionextrakt - 700 Dk (Vernichtung des Gifts oder Übergabe an den örtlichen Heiler)
    • Pilzgift - 600 Dk (Vernichtung des Gifts oder Übergabe an den örtlichen Heiler)
    • Kugelfischextrakt - 700 Dk (Vernichtung des Gifts oder Übergabe an den örtlichen Heiler)
    • Tödliches Gift - 1.000 Dk (Vernichtung des Gifts oder Übergabe an den örtlichen Heiler)

    Beleidigung eines Soldaten:
    • Anwärter - keine Strafe da kein vollwertiges Mitglied des Regiments
    • Rekrut - je nach schwere der Beleidigung ist die Obergrenze 200 Dk.
    • Gefreiter - max. 500 Dk
    • Obergefreiter - max . 500 Dk
    • Waibel - max. 600 Dk
    • Fähnrich - max.600 Dk
    • Leutnant - max. 800 Dk
    • Hauptmann - max. 800 Dk

    Tätlicher Angriff auf eines Soldaten:

    • Anwärter - 300 Dk
    • Rekrut - 600 Dk
    • Gefreiter - 2 Zyklen Haft + 700 Dk
    • Obergefreiter - 2 Zyklen Haft + 700 Dk
    • Waibel - 2 Zyklen Haft + 1.000 Dk
    • Fähnrich - 2 Zyklen Haft + 1000 Dk
    • Leutnant - Inhaftierung (Bestrafung durch Heermeister oder anderen Ritter)
    • Hauptmann - Inhaftierung (Bestrafung durch Heermeister oder anderen Ritter)



    • Beleidigung eines Bürgers - Entschuldigung (bei nicht einsehen 200 Dk)
    • Beleidigung eines Ehrenbürgers - Öffentliche Entschuldigung + 200 Dk (bei nicht einsehen 500 Dk)
    • Beleidigung eines Beamten - Überstellung an das königliche Gericht (d.h. der Beamte wendet sich mit einer Anzeige an das Gericht)
    • Beleidigung eines Ritters - Bestrafung liegt im Ermessen des Ritters
    • Tätlicher Angriff auf einen Bürger - 500 Dk (Alternativ Strafen: z.B. Markt fegen, Brunnen säubern, etc.)
    • Tätlicher Angriff auf einen Ehrenbürgers - 4 Zyklus Haft + 400 Dk oder Öffentliche Bestrafung
    • Tätlicher Angriff auf einen Beamten - Überstellung an das königliche Gericht (d.h. der Beamte wendet sich mit einer Anzeige an das Gericht)
    • Tätlicher Angriff auf einen Ritter - Bestrafung liegt im Ermessen des Ritters

    Körperliche Züchtigung: (Vorschläge)
    • Fünf Hiebe mit einem Stock auf jeden Handrücken
    • Überschütten mit heißem, fast kochendem Wasser
    • Öffentlich einen albernen Tanz aufführen, während der Straffällige ein Gedicht frei von der Leber reimen muss
    • Einem Händler am Markt überantworten, als Aushilfe am Stand (dabei Überwachung durch denVollstrecker)
    • Einkleiden in Narrengewänder und am Markt schikanieren lassen.
    • Ansonsten je nach Ermessen

    Ersatzstrafen: (Treten meist ein so ein Straffälliger nicht zahlungsfähig ist. Die Haft als Alternative tritt nur ein, wenn sich der Straffällige verweigert, was den Dienst an der Öffentlichkeit betrifft):

    • Im Kasernenhof Ton schippen
    • Pferdemist aufsammeln
    • Marktplatz fegen
    • Im Morsan: Schnee schaufeln oder Eis aufhacken!
    • Fenster wischen
    • In den See werfen
    • So der Täter Handwerker ist, Anfertigung von Gebrauchsgütern für das Kronregiment
    • Auszahlung in Naturalien (z.B. erjagtes Fleisch, Felle oder ähnlichem, aber nur im Wert der
      jeweiligen Strafe)


    OOC: Wenn jmd. falsches, widersprüchliches oder Rechtschreibfehler entdeckt, der Möge mir verzeihen und mir eine PN schicken damit ich es ausbessern kann.
    Stand: 27.07.09


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