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 Betreff des Beitrags: [Aushänge] Die orkischen Gesetze
BeitragVerfasst: 16.06.09, 17:05 
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*Die Pergamente wurden an verschiedenen Orten auf der Insel angebracht. Wieder ist die Schrift säuberlich und der schmutzige Boden scheint wohl nicht als Unterlage gedient zu haben.*

§1 der orkischen Gesetze:
Das Betreten der Orklande ist ab sofort nur jenen erlaubt, die das von den Orken definierte Land als Hoheitsgebiet der Orken anerkennen und jenen, die sich nicht gegen das siegreiche Volk der Orken verschworen haben. Jene Personen werden als Gäste im Land der Orken angesehen. Alle anderen werden als Feinde gejagt und unterliegen nicht den schützenden nachfolgenden Paragraphen und gelten als Vogelfrei.(Elfen werden aufgrund ihrer Übergriffe auf die Orken grundsätzlich als Feinde betrachtet)

§2 der orkischen Gesetze:
Wer das von den Orken definierte Hoheitsgebiet der Orken betritt, erkennt allein durch sein Betreten unmissverständlich den orkischen Grund und Boden und die Hoheitsgewalt der Orken an.

§3 der orkischen Gesetze:
Wer als Gast im Land der Orken einen Angehörigen des Stammes beleidigt oder angreift wird in die Obhut der Orken gelangen, gefangengenommen und hat sich der Vorführung vor dem Häuptling oder dem Oberschamanen hinzugeben.

§4 der orkischen Gesetze:
Den Streitern des Löwenordens ist bis auf Weiteres, der Aufenthalt und das Lagern im Land der Orken gestattet. Ihre Sicherheit wird durch den Orkenhäuptling und den Oberschamanen gewährleistet. Aggressive Handlungen der Streiter des Löwenordens gegen die Orken werden mit direkter, kriegerischer Reaktion oder durch das Aberkennen ihrer Rechte geahndet.

§5 der orkischen Gesetze:
Wer sich als Gast im Land der Orken aufhält und sich ihren Göttern gegenüber anmaßend verhält oder sie gar beleidigt, hat mit dem Verlust der leiblichen Unversehrtheit zu rechnen. Desweiteren wird der Körper oder dessen Überreste in die Obhut der Orken gelangen und dort dem Häuptling und dem Oberschamanen vorgeführt.

§6 der orkischen Gesetze:
Wer als Gast eine Unterredung mit dem Orkenhäuptling oder ihrem Oberschamanen verlangt wird unbeschadet aber unbewaffnet durch die Angehörigen des Stammes in das Lager der Orken übergeben und kann dort verweilen bis einer der zuvor Genannten zu sprechen ist.

§7 der orkischen Gesetze:
Gäste, die mit der Absicht des Handelns den Orkenstamm besuchen wollen, haben sich vorher beim Häuptling, dem Oberschamanen oder den direkten Beratern dieser anzumelden.

§8 der orkischen Gesetze:
Die Einhaltung und speziell die Durchsetzung dieser Gesetze liegt bei jedem Mitglied des Stammes ab der Kaste des Zhok'ars. Die darunterliegenden Kasten handeln lediglich auf Befehl und können im Zweifel, mit der Bitte um einer Unterredung mit dem Häuptling oder dem Oberschamanen, übergangen werden.

§9 der orkischen Gesetze:
Hinter der orkischen Gesetzgebung und Interpretation steht allein der Stamm der Kazla, vertreten durch den Choharhar und dem Aikar Ci'rgbus. Die Interpretation der orkischen Gesetze von Orken, die nicht den Kazla zugehören, sind nichtig.

Ritterzusatz:
Weiter verkündet die Ka'zla: Sollte die Ritterschaft den Orken weiterhin den Durchzug durch Seeberg verweigern und somit ihr Wort brechen, wird der Orkenstamm den Rittern den Krieg erklären. Der grundlose und stümperhafte Angriff der Ritterschaft auf die Orken wurde geduldet, Verlierer die ihr Wort nicht halten, nicht.


Den Angehörigen des Volkes der Menschen, namentlich Johannes Tiberias sowie die Dame Akora Dur, sei bis auf Weiteres der uneingeschränkte Zutritt zum Land der Orken eingeräumt. In ihrer Begleitung darf sich jeweils zusätzlich eine Person dem Orkenlager nähern. Für den betreffenden Begleiter birgt dabei der Besucher selbst. Bei namentlicher Vorstellung soll kein Ork des Stammes sich ihnen in den Weg stellen oder gar durch feindseelige Handlungen auffallen. Fälle solcher Handlungen seien durch diese sogleich dem Häuptling oder dem Oberschamanen zu melden.

Diese Gesetze wurden so durch den Oberschamanen Aikar Ci'rgbus Zash und den Häuptling des Stammes der Kaz'la Grezhan im Namen der Götter verkündet und gelten von nun an für das Land der Orken.


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