Malthuster Kabinett
Das Malthuster Kabinett setzt sich zusammen aus, einem Offizier der Malthuster Wacht, dem Patrizier der Stadt Brandenstein, einem angesehenen Bürger des Lehens Malthust auf Siebenwind, einem Handwerker des Lehens Malthust auf Siebenwind, einem Berater der Kirche und ggf. so dieser nicht aus dem Malthuster Kabinett selbst gestellt wird, dem Vertreter des Lehens Malthust auf Siebenwind des Völkerbündnisses. Der Posten des Bürgers und auch der des Handwerkers werden, so sie frei sind, durch Wahlen innerhalb des Lehensgebietes Malthust auf Siebenwind, neu besetzt werden.
Das Malthuster Kabinett wird für die übergreifend zu klärenden Fragen des Lehens einberufen werden, welche sich wie folgt ergeben:
Rechts- und Gesetzesfragen
finanzielle Belange
Bündnisfragen
Beratungen in Krisen- und Kriegszeiten
Ebenso ist es möglich eine Sitzung des Malthuster Kabinetts auf Antrag eines der Mitglieder des Malthuster Kabinetts einzuberufen. Eine regelmäßige Zusammenkunft der Mitglieder erfolgt jedoch spätestens alle zwei Monde. Darüber hinaus handeln die verschiedenen Bereiche des Lehens weitgehend selbständig und unabhängig voneinander.
Mit der Erhebung in das Amt des Kabinettmitgliedes geht die Erhebung in den Stand eines Edelbügers des Lehens Malthust auf Siebenwind einher. Dieser Stand kann nach ausscheiden aus dem Amt durch das Kabinett wieder entzogen werden. Die Edelbügerschaft erlischt in jedem Falle, so der Amtsmann aus grober Pflichtverletzung heraus seines Amtes enthoben wurde.
Ein absolutes Vetorecht in allen Belangen ergeht für den Lehnsherren des Lehens Malthust auf Siebenwind so dieser es für notwendig erachten sollte.
Eine komplette Aufstellung der Amtsmänner erfolgt sobald diese bestimmt worden sind.
Beschlossen und verkündet, Siebenwind 18. Triar 20 nach Hilgorad
Siveren Vardeberg
Lehnsherr des Lehens Malthust auf Siebenwind