Hausordnung des Hospitals
§1 Die Hausordnung des Hospitals wurde ausgestellt und durchgesetzt durch den Leiter des Hospitals - Novize Ionas. Änderungen an der Hausordnung werden ausschließlich durch die Leiterin des Hospitals in Absprache mit ihren Mitarbeitern vorgenommen.
§2 Der Hausherr erteilt seinen Mitarbeitern permanent das Hausrecht für das Hospital um die Durchsetzung des Hausordnung gewährleisten zu können.
Mitarbeiter des Hospitales sind
- Edelfrau Samira Sandelholz
- Fräulein Adelle Altheym
§3 Der Hausherr erteilt jedem nicht eingetragenen, aber heilend tätigen werdenden, Heiler für die Dauer ihres Wirkens das Hausrecht für das Hospital. Das Hausrecht endet mit der Beendung der heilenden Tätigkeit.
§4 Ein vorübergehendes Hausrecht nach §3 kann durch den Leiter oder die festen Mitarbeiter des Hospitals auch vor Beendigung der heilenden Tätigkeit mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.
§5 Das offene Tragen von Waffen innerhalb des Hospitals ist lediglich dem Adel, dem Ordo Belli, den Räten des Lehens Ersont sowie des Garde des Ersonter Bundes gestattet. So es vertretbar und zumutbar ist, wird um das Ablegen der Waffen vor dem Betreten des Hospitals gebeten.
§6 Das Wirken von Magie, welche nicht ausschließlich heilenden Zwecken dient, ist untersagt. Das Wirken nicht ausschließlich heilenden Zwecken dienender Magie wird als Beendigung der heilenden Tätigkeit nach §3 angesehen.
§7 Die Hausherren behalten sich vor, Verletzte und Erkrankte nach Dringlichkeit zu behandeln. Die Dringlichkeit wird hierbei ausschließlich von den Hausherren bemessen.
§8 Alle Personen, die sich innerhalb der Mauern des Hospitals aufhalten und nicht Hausherren nach §1-3 sind, werden als Gäste des Hospitals angesehen. Von allen Gästen des Hospitals wird ein gastliches Verhalten erwartet.
§9 Die Hausherren behalten sich vor bei Verstößen gegen die Hausordnung ein Hausverbot auszusprechen und durchsetzen zu lassen. Bei Verstößen gegen das geltende Recht der Stadt Falkensee behalten sich die Hausherren ferner vor, eine Anklage zu erheben.
$10 Heilende Magie ist in Maßen einzusetzen um eine weitere Diagnostizierung mittels Schmerzempfinden nicht zu behindern. Im Zweifelsfalle haben Angestellte des Hospitals das letzte Wort in Bezug auf die Behandlungsweise.
§11 Alles weitere klärt das Gesetz des Ersonter Bundes auf Siebenwind und die Stadtverordnung zu Falkensee
Die Patienten des Hospitals Falkensee erhalten die Versicherung, dass jegliches Gespräch zu gesundheitlichen Themen vertraulich behandelt wird und dieses Wissen einzig zu heilerischen Zwecken genutzt wird.
Jegliche Behandlung ist freiwillig und wird, nach Möglichkeit, stets mit dem Patienten besprochen. Die Patienten sind dazu angehalten sich bei einer Behandlung den Anweisungen der Heiler zu fügen, um den reibungslosen Heilungsprozess nicht zu gefährden.
Patienten des Hospitals haben das Recht auf ausreichende Behandlung, Logis sowie Verpflegung, so diese nicht gegen die Regeln der Gastlichkeit verstoßen
Ionas