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 Betreff des Beitrags: Brief zur Kirchenreform
BeitragVerfasst: 9.11.09, 13:51 
Edelbürger
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Falkensee am Wandeltag, den 17. Triar 18 nach Hilgorad


Hohe Prätora, heilige Mutter Elsvia,

ich wurde soeben Zeuge eines für mich sehr verwirrenden Ereignisses. Die ehrwürdige Schwester Edora weigerte sich der ehrwürdigen Schwester Leonie den Schlüssel für die Kiste des Vitamaordens zu übergeben, so, wie Ihr es wohl angeordnet habt. Schwester Edora türmte daraufhin aus dem Ordenhaus.
Viel erschreckender als die Tatsache, dass sie einen Schlüssel der ihr von der ehrwürdigen Schwester Amelia gegeben wurde, nicht freigeben wollte, fand ich, dass Schwester Edora dies folgendermaßen begründete: „Ich habe die Prätora nicht gewählt, es ist meine Kiste!“
Dies zeigt, dass die Einheit der Kirche massiv unter dem Ordensdenken selbst bei uns Gemeindeführern leidet. Ja, das Ordensdenken lässt einige Diener sogar vergessen, dass bei einem Konzil es die Götter sind, die durch uns die Entscheidung fällen, wer oberste Autorität einer Gemeinde werden soll. Daher bitte ich Euch Reformpläne zu überlegen und mit Nachdruck durchzusetzen. Einen Vorschlag wie man dieses Problem zu lösen vermag möchte ich Euch mit diesem Schreiben unterbreiten:

1.Die kirchliche Struktur
Die Kirche der Viere, die hochheilige Mutter Kirche, ist die Gemeinschaft ALLER den Vieren verbundenen Gläubigen auf ganz Tare. Ihr hat jeder anzugehören, der nicht den umstrittenen, aber tolerierten Glaubenskulten angehört, ob der Lehnsherr in seiner Burg, Geweihter im Tempel oder Bauer der Bauer auf dem Felde. Weiterhin befinden sich innerhalb der Kirche Orden, Gilden, Zünfte und weitere kleinere Gemeinschaften welche gesellschaftliche Aufgaben übernehmen. Ihre Mitglieder sind immer zugleich Mitglieder der Kirche, sowie auch der untergeordneten Gemeinschaften.
In den vier großen Orden organisiert sich die Dienerschaft der Kirche, genannt der Klerus. Ihr gehören Diener aller Weihegrade (niederer wie hoher), sowie die Anwärter auf das Noviziat an. Mitglieder dieser Orden sind in der Ständeordnung als Klerus bezeichnet, mit all den Verpflichtungen und Vorzügen.
In der Lebenszyklischen Reihenfolge sind das folgende Orden:

- der Orden der Mutter Vitama
- der Orden des Herrn Bellum
- der Orden des Herrn Astrael
- der Orden des Herrn Morsan

Die Orden haben die Aufgabe sich um die Bedürfnisse der Gemeinde und um den Tempeldienst zu kümmern. Sie sind gleichermaßen Diener der Götter wie der auch ihrer Gläubigen! Daneben ist es Geweihten möglich weiteren Gemeinschaften die in der Kirche stehen zu dienen oder sie zu führen. Genannt sei hier als Beispiel der Wohltätigkeitsorden des ehrwürdigen Bruder Benion. Weitere Gemeinschaften wären die Tempelwache, die von der Kirche geförderte Schule und der gleichen mehr, so sich sich auf das Glaubensbekenntnis verpflichten wollen.
Der Laienorden würde somit unnötig sein, da alle Gläubigen in der heiligen Mutter Kirche sind und es innerhalb dieser genug Gemeinschaften in der es auch dem Laien möglich ist sich spirituell zu entfalten.

Um einmal alle Gläubigen und somit alle Kirchenmitglieder zu erfassen bedarf es einer Zählung, welche regelmäßig aktualisiert wird. Vielleicht wäre dies in unserer Diözese Siebenwind mit einem Tempelweihfest zu machen?
Abschließend sei noch gesagt, dass der Tempel jedem Gläubigen Schutz vor weltlichem wie auch vor jenseitigem Schrecken bietet und es ausserhalb der heiligen Mutter Kirche kein Heil gibt, weder auf Tare noch nach dem Tod.



2.Kirchliche Ämter

Es gibt drei kirchliche Ämter welche unumstritten für die Einheit der gesamten Kirche einzustehen haben. Ihr Dienst an der gesamten Gemeinde sei Vorbild für die Gemeinschaft.

Bruder / Schwester Cellerar:
Das Amt des Cellerar ist der Schatzmeister einer Diözese. Sein Amtsträger verwaltet Geld und Material. Er beauftragt Schwestern und Brüder mit Neuanschaffungen und er ist für die Buchhaltung der Einkünfte und Ausgaben verantwortlich. Er stellt den Etat zur Vergabe von Unterstützungen für kirchliche Gemeinschaften auf und sorgt für dessen Einhaltung.

Bruder / Schwester Defensor Fidei:
Der Defensor Fidei ist für die Einhaltung des einen wahren Glaubens und für die Wahrung der geschlossenen Gemeinschaft der Kirche verantwortlich. Er ist bewandert mit den Regeln der Kirche wie auch in den weltlichen Gesetzen. Ihm obliegt das Prüfen von Irrlehren, gepredigt oder Niedergeschrieben. Er hat die Pflicht solche Lehren zu verbieten und zu vernichten, bis der Prätor sich entscheidet einer solchen Sache anzunehmen.

Mutter Prätora / Vater Prätor:
Dieses Amt ist das höchste innerhalb einer Diözese. Es wird auf einem Konzil gewählt, welches nach der Gemeindeordnung der jeweiligen Diözese abzuhalten ist. Die Wahl ist unbezweifelbarer Wille der Viere und hat in jedem Fall als solcher gedeutet zu werden. Die Bürde die dieses Amt mit sich bringt ist hart, die Aufgaben sind im Einzelnen:

- Der Prätor ist der Vertreter der Gemeinde vor den Göttern. Er steht in direktem Kontakt mit allen hochheiligen Vieren. Die Bitten der Gläubigen hat er würdig vor die Viere zu tragen.

- Dem Prätor obliegt somit auch das Lehramt des wahren Glaubens. Er entscheidet endgültig über wahre und falsche Lehren, sowie über die den Göttern gefälligen Liturgien und Anbetunngsformen.

- im Weihen neuer Kleriker; nur dem Prätor ist im Zuge eines Konzils von den Göttern die Macht übertragen worden Diener zu weihen. Diese Weihekraft ist jedoch vom Prätor temporär auf andere Geweihte (nicht Novizen) übertragbar. Diese Entscheidung ist nicht anzuzweifeln.

- Einem Prätor ist es möglich ein Mitglied aus der Gemeinschaft der Kirche zu exkommunizieren. Dies bedeutet den Ausschluß vom Heil, welches die Kirche vermittelt. Zeit seiner Exkommunikation ist man auch aus allen kirchlichen Gemeinschaften verbannt, der Umgang mit solchen Ketzern ist möglichst gering zu halten, will man nicht, dass die eigene Seele den Niederhöllen anheim fällt. Exkommunizierten muss gleichzeitig unsere Verachtung wie aber auch unser Mitleid gelten.

- Auferlegen einer Bußqueste. Der Prätor kann einem Ausgeschlossenen eine Bußqueste auferlegen, welche den Göttern wohlgefällig sein muss. Dies ist ein Götterentscheid, nach dessen Bestehen der Prätor einen Sünder wieder in die Kirche aufnimmt.

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3. Aufgabe der heiligen Mutter Kirche
Die Aufgabe der heiligen Mutter Kirche ist es eine Bastion gegen alle dämonischen Einflüsse des EINEN zu bieten und sicher zu stellen, dass die unsterbliche Seele eines jeden der in Glauben und Taten den Göttern dient in Morsans Hallen eingehen kann und eben niemals den ewigen Qualen der Niederhöllen anheim fällt.
Die Kirche ist ebenfalls dafür da, die ständig wachsende Verderblichkeit durch dämonische, jenseitige Mächte in der dieser Spähre zurück zu drängen, auf dass im letzten Kampf zwischen Gut und Böse nicht die böse Seite Überhand gewinnt und so im Ende der Welt auch die verbliebenen Gerechten in die Niederhöllen zieht.
Um dies zu erreichen soll ein jeder in der kirchlichen Gemeinschaft das Glaubenbekenntnis halten und Beten und Handeln, so wie es ihm eben möglich ist. Der Lehnsherr indem er die göttliche Ordnung achtet und gerechtes Vorbild in dieser Welt ist, der Geweihte indem er dem weltlichen weitgehend entsagt und durch Gebet und göttliche Tat den Göttern dient und der Bauer in dem Demütig ist, sein Tagwerk vollbringt und allumfassend dem göttlichen Handeln vertraut.
Doch ist die Gefahr einer dämonischen Übermacht oftmals so groß, dass der Klerus nicht umhin kann den Blick auf das Weltliche zu richten. Zu groß kann die Macht des Einen werden, gerade wenn sich viele Abseits der kirchlichen Gemeinschaft stellen. So wie es geschehen bei dem Zwerg Borlox, der noch weitere Zwerge davon abbrachte der großen Gemeinschaft der Kirche zu folgen. Daher ist es wichtig, dass sich die Gläubigen der Kraft ihrer Gemeinschaft bewusst werden. Sie ist stärker im Kampf gegen die dämonischen Heerschaaren als alle Zauber dieser Welt zusammen. Es ist Verrat an jedem einzelnen der wahrhaft glaubt, wenn man sich ausserhalb der Gemeinschaft stellt und das Dämonische in der Welt so stärkt.


4. Die Beziehungen innerhalb des Klerus

Das Prinzip der Geschwisterlichkeit ist innerhalb der Geweihtenschaft unbedingt zu wahren. Lediglich dem Prätor oder der Prätora ist es erlaubt und geraten sich geistiger Vater oder Mutter zu nennen. Allen anderen, ob sie Weihen empfangen haben oder als Laien den Göttern dienen, muss in tiefer Demut bewusst sein, dass sie Schwestern und Brüder im Glauben sind, vor den Göttern gleich, bemessen nach ihrem Wirken auf Tare an Worten, Taten und Frömmigkeit. Ehrenbezeichnungen welche innerhalb der Orden vorkommen, wie Schwertmeister sind weiterhin beizubehalten, lebt Kirche doch von Tradition. Jedoch sollte der Begriff Schwertvater vermieden werden um Verwechselungen vorzubeugen.


Heilige Mutter, ich bitte Euch sehr meinen Ausführungen einmal nachzugehen und im Kreise Eurer Vertrauten zu prüfen, gegebenen Falls zu erweitern und möglichst schnell durch zusetzten.

In viergöttlicher Treue

Bruder Iycheas
geringer Diener des Herrn Morsan

*einige scheinbar eilig zugefügte Sätze befinden sich unter dem Brief. Es handelt sich um die gleiche Handschrift.*

Ein Klerus benötigt ebenfalls nur noch ein einziges kirchliches Ornat. Den Orden (auch kleineren, selbst Laiengemeinschaften) soll gegebenenfalls eine Stola zugestanden werden, welche über das Ordenshabit zu legen ist. An der Stola ist der Orden erkennbar, an der kirchlichen Robe jedoch der Grad der Weihe.

Allen Gläubigen muss klargemacht werden, dass sie nicht nur Teil der Kirche, sondern die Kirche selbst sind. Leider denken viele Gläubige, allen vorran die Zwerge aber auch die Menschen sehr materiell. Daher ist es wichtig die Mitgliedschaft in der Kirche auch materiell zu verankern, für all jene, deren Erkenntnisstufe die böse elementar-materielle Welt mit ihrem Verstand noch nicht überwunden haben. Ein festes Aufnahmeritual für jeden, welches in bestimmten Abständen wiederholt werden soll, um alle an die Gemeinschaft der Kirche zu erinnern. Sowie ein Armreif der "Heiligen Viergöttlichen Mutter Kirche". Darüberhinaus sollte man erwägen Bußkonten einzuführen, welche höchster Diskretion dedürfen. Jeder Gläubige bekommt eine Urkunde, in der seine Taten für die Kirche und für die Götter vermerkt sind. Ein Dublikat liegt in der Heimatgemeinde des Gläubigen. Es dient zur Selbstüberwachung: Der Gläubige kann so über seine guten Taten buchhalten.

Es muss ein Bußkatalog entworfen werden, welcher in Grundzügen das Maß der Buße für häufige Fehltritte regelt. Üblich sollte hier die Bitte um Vergebung der Gemeinde sein:

Ketzer und Irrlehrer standen einst innerhalb der Kirche. Durch Verblendung und Dämonenwerk glaubten sie einen neuen, besseren Einblick in den Kosmos und den Willen der Götter erlangt zu haben und vergiften nun mit Lügen und falschen Glaubensgrundsätzen den Verstand der einfachen Gläubigen und leiten daher nicht nur sich selbst sondern auch ihre fehlgläubigen Anhänger direkt in die Niederhöllen zu ewiger Verdammnis.
Ihre Buße ist alle vier symbolischen Stufen zu durchlaufen, um Läuterung zu erlangen. Sie beginnen vor den Stufen des Tempel, stehen hier vier Tage lang im Büßergewand der Kirche (eine graue Robe mit einem grauen Umhang, barfuß) und müssen jeden der sich ihnen nähert mit den Worten ansprechen: "Vergib mir Schwester/Bruder, ich bin ein elendiger Ketzer". Auf Nachfragen ist der Büßer dazu verpflichtet andere Gläubige über seine Fehltritte aufzuklären. Er darf in den vier Tagen nicht nach Essen betteln, wohl aber Speisen und Getränke annehmen, wenn diese aus freien Stücken gebracht werden. Er darf dieser Tage seinen Platz nicht verlassen.

Nach vier Tagen bekommt er Wasser und Brot. Ausserdem soen in Messen und Götterdiensten stets für die Büßer mitgebetet werden!

Schwere Sünden sind Vergehen an den Geboten der Viere und ihrer heiligen Kirche, sowie deren Mitgliedern. Diese Schweren Sünden sind in etwa Mord und Todschlag, brutaler Raub, Ehebruch, unehrenhaftes Duellieren und Kämpfen, Missbrauch von Magie, Selbstmordversuche...
Der Schwere Sünder hat vier Tage lang im Büßergewand vor dem Portal des Tempels zu stehen und jeden Vorbeikommenden mit den Worten: "Bruder/ Schwester, ich bin ein elendiger Sünder", anzusprechen. Auf Nachfragen ist der Büßer dazu verpflichtet andere Gläubige über seine Fehltritte aufzuklären. Er darf in den vier Tagen nicht nach Essen betteln, wohl aber Speisen und Getränke annehmen, wenn diese aus freien Stücken gebracht werden. Der Schwere Sünder durchläuft von hier aus alle Bußstufen. Er darf dieser Tage seinen Platz nicht verlassen.

Nach vier Tagen bekommt er Wasser und Brot. Ausserdem soll in Messen und Götterdiensten stets für die Büßer mitgebetet werden!

Sünder sind all jene, die ihren Mitmenschen/zwergen/elfen direkten oder indirekten, und sei er auch noch so gering und vom Beschädigten nicht gemerkt worden, Schaden zugefügt haben. Sie dies finanzieller, materieller, physischer oder geistiger Art. Je nach Schwere soll dem reuigen Gläubigen eine Buße von ein bis vier Tagen auferlegt werden. Hierzu steht der Büßer im hinteren Teil des Tempels. Er soll jeden Vorbeitretenden ansprechen mit den Worten: "Schwester/ Bruder bitte bete auch für meine Seele". Der einfache Sünder ist nicht daran gehalten seine Fehltritte den Mitgläubigen zu offenbaren. Der Büßer darf jeden Dunkelzyklus heim gehen, soll sich aber während dieser Zeit des Feierns, Kämpfens, Lernens enthalten und möglichst Schweigen einhalten.

Nach Nach der auferlegten Bußzeit bekommt der Büßer Wasser und Brot. Ausserdem soll in Messen und Götterdiensten stets für die Büßer mitgebetet werden!

Der reuige Büßer
Er ist es, der seine Sünden eingesehen und nicht nur vor den Vieren oder den Geweihten, sondern vor der gesamten Gemeinde dafür gerade gestanden hat, indem er diese um Vergebung und Gebet bat. Vor den Reliquien des Altars soll er nun so lange wie als Sünder im hinteren Teil des Tempels stand den Vieren danken und für jene Gemeinde beten, die ihm so bereitwillig vergeben hat.

Nach der Buße ist der Sünder von den Geweihten zu einem feierlichen Festessen einzuladen! Im nächsten Götterdienst sollen die löblichen Bußanstrenungen des Büßers ehrenvoll genannt werden.


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