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 Betreff des Beitrags: Satzung der Raucher- und Herrengesellschaft
BeitragVerfasst: 21.02.10, 23:46 
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Satzung der Raucher- und Herrengesellschaft 1814 zu Siebenwind

§ 1 Allgemeine Grundlagen
Die „Raucher- und Herrengesellschaft 1814 zu Siebenwind“ ist ein gemeinnütziger Verein. Alle Mitglieder verpflichten sich an die Gesetze Siebenwinds und die Vereinssatzung zu halten. Im weiteren Verlauf wird von der „Raucher- und Herrengesellschaft 1814 zu Siebenwind“ nur noch als der „Verein“ oder der „Klub“ gesprochen.

§ 2 Gründungssitz, Klubhaus, Sprache, Zeitrechnung und Wappen
Der Gründungssitz des Klubs ist Falkensee. Das Klubhaus hat die Hausnummer 02 im Felaviertel Falkensees. Geschrieben und gesprochen wird ausschließlich Gemeinsprache. Offizielle Zeitrechnung des Klubs ist Hobbitzeit, andere Zeitrechnungen sind jedoch ebenfalls zulässig. Das Gründungsjahr ist 1814 nach der Flut. Gründervater ist der Hobbit Tobias R. Knopf, Doktor. Das Wappen des Klubs ist der Dachs.

§ 3 Sinn und Zweck des Klubs
Ziel des Klubs ist die Erhaltung und nachhaltige Förderung der Tradition und Kultur Siebenwinds sowie die Wahrung des Friedens auf der Insel durch nichtaggressive Mittel im Dialog. Darüberhinaus widmet sich der Klub insbesondere der Erhaltung des Reinheitsgebots der Tabake und Alkohole, der Tradition der Jagd, der Kunst und Musik sowie der Literatur. Der Verein bekundet zudem das Interesse an der Wissenschaft und bietet auch dieser die Förderung an.

§ 4 Nicht-Unterstützung durch den Verein

Der Verein unterstützt ausdrücklich keine wirtschaftlichen, politischen oder religiösen Interessen, es sei denn es dient den Zielen laut § 3.

§ 5 Neutralitätsverpflichtung

Der Klub verpflichtet sich zu politischer und konfessioneller Neutralität und darf sich deshalb niemals in Interessenkonflikte unterschiedlicher Mächte einmischen, es sei denn, es dient den Zielen laut § 3.

§ 6 Versammlungen
Der Klub wird unregelmäßige, jedoch vorzugsweise wöchentliche, Versammlungen abhalten, die auch „Klubtreffen“ genannt werden. Auf diesen werden sogenannten „Debatten“ abgehalten, um den Kultur- und Traditionsbegriff zu definieren. Ort dieser Versammlungen ist das Klubhaus.
In Ehren der Ziele des Klubs werden jedoch unregelmäßige außerordentliche Klubtreffen veranstaltet werden. Diese finden an Orten auf Siebenwind statt, die vom Klub als kulturell wertvoll erklärt wurden, jedoch selten eine würdige Wertschätzung erfahren. Wiederholt aufzusuchende Orte mangelnder öffentlicher Präsenz, jedoch kultureller Vielfalt, sind namentlich Dunquell und Südfall.
Der Gastgeber hat für genügend Rauchkraut und Alkohol sowie warme Sitzgelegenheiten Sorge zu tragen. Ein anwesendes Mitglied wird vor Beginn bestimmt ein angemessenes Protokoll der Versammlung anzufertigen und es im Anschluss dem Vorstand zu übergeben. Das Schreibzeug muss vom Vorstand gestellt werden.

§ 6b Kulturdefinition
Der Kulturbegriff wird vom Klub stets erweitert werden. Definitiv Teil der Kultur und Tradition und daher vom Verein zu pflegen und zu prüfen sind unanfechtbar:
• die Tradition des Rauchkrautes
• das Reinheitsgebot der Alkohole
• die Ehrenhafte Jagd und Großwildjagd
• jegliche ehrenhafte Wetten, nicht jedoch das unsägliche Glücksspiel!
• die Kultur in Musik, Kunst, Theater und Literatur
• sofern es die Ehre verlangt, sind Duelle bis zum ersten Blut (niemals aber bis zum Tode) mit dem Degen oder der Armbrust, in jedem Falle jedoch mit gleichen Waffen, abzuhandeln
• der Vortrag wissenschaftlicher Erkenntnisse maßgeblicher Relevanz

§ 7 Mitgliedschaft im Klub
Jegliche Mitgliedschaft in der „Raucher- und Herrengesellschaft 1814 zu Siebenwind“ wird in das große Klub-Buch eingetragen. Der Siegelring des Klubs weist das Mitglied offiziell aus. Er ist bei offiziellen Anlässen, besonders bei Versammlungen und Debatten mit Stolz zu tragen und bei Eintritt oder auf Verlangen eines höheren Mitglieds vorzuzeigen.
Bei Eintritt ist einmalig eine Spende von mindestens 500 Dukaten an den Klub zu entrichten, um die Bonität des Mitglieds zu überprüfen sowie die Verwaltungskosten der Gesellschaft zu decken.

§ 8 Einladung zur Mitgliedschaft

Mitglied in der „Raucher- und Herrengesellschaft 1814 zu Siebenwind“ kann nur werden, wer von einem anderen Mitglied vorgeschlagen wird.

§ 9 Aufnahmekriterium
Mitglied kann jeder Bürger einer vom König anerkannten Siedlung Siebenwinds mit gutem Leumund und ausgezeichnetem Ruf werden. Es ist förderlich, jedoch nicht notwendig, dass der Anwärter sich bereits vorher um die Ziele des Klubs bemüht gemacht hat. Hobbits, Nortraven, Zwerge, Elfen oder Menschen sind gleichberechtigt zur Mitgliedschaft. Orken und andere Wesen werden im Verein nicht gestattet. Es sind ausschließlich männliche Mitglieder zugelassen.

§ 10 Aufnahmeverfahren

Der Anwärter wird von seinem Befürworter zu einer Versammlung mitgenommen und dort erst von seinem Befürworter vorgestellt. Der Anwärter darf sich daraufhin selbst vorstellen und muss nun seine Beweggründe für den angestrebten Beitritt darlegen. Danach kann ein jedes Mitglied Fragen an den Anwärter stellen, die er zu beantworten hat. Ist dies erledigt, wird innerhalb des Klubs über den Beitritt abgestimmt. Stimmen mehr als ein Drittel der Anwesenden gegen den Beitritt, ist der Antrag abgelehnt. Eine Person kann beliebig oft von einem Mitglied zur Aufnahmeprüfung vorgeschlagen werden.

§ 11 Ehrenmitgliedschaft
Der Vorstand kann eine Person zum Ehrenmitglied ernennen, wenn sie sich durch besondere Tätigkeit für die Interessen der „Raucher- und Herrengesellschaft 1814 zu Siebenwind“ verdient gemacht hat. Ein Vorschlag für Ehrenmitgliedschaft kann von jedem Mitglied und Ehrenmitglied beim Vorstand eingereicht werden. Das Ehrenmitglied muss die Kriterien nach § 9 nicht zwingend erfüllen. Ein guter Ruf und Leumund ist jedoch nach wie vor erforderlich. Ehrenmitglieder dürfen an Versammlungen und Debatten teilnehmen, müssen jedoch keinen monatlichen Mitgliedsbeitrag entrichten.
Ein Hohes Ehrenmitglied kann jedoch nur werden, wer außerordentliche Leistungen vollbracht hat. Während die Ehrenmitgliedschaft der Mitgliedschaft gleichsteht, bedeutet die Hohe Ehrenmitgliedschaft die höchste Auszeichnung des Klubs. Sie kann und wird vor allem auch an Hohe Mitglieder vergeben werden.

§ 12 Ende der Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft endet durch Ausschluss, Austritt oder Tod. Ein Austrittsgesuch wird dem Vorstand schriftlich vorgelegt. Die Rechte und Pflichten erlöschen ab der offiziellen Bestätigung des Vorstands in der nächsten Sitzung. Es steht jedem Mitglied frei, den Klub zu verlassen, jedoch erfolgt ein Wiedereintritt nur nach Genehmigung des Vorstands und erneuter Abstimmung.

§ 13 Anzweiflung und Ausschluss 

Eine Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft kann jederzeit von jedem anderen Mitglied und Ehrenmitglied angezweifelt werden, wenn einer oder mehrere der Punkte der Satzung nicht eingehalten wurden. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet dann der Vorstand.

§ 14 Mitgliedsstruktur 

Die Struktur der „Raucher- und Herrengesellschaft 1814 zu Siebenwind“ gliedert sich in Vorstand und Mitgliedsversammlung. Der Vorstand ist repräsentativer Kopf und Entscheidungsträger des Vereins und besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, der an der Spitze des Klubs steht, sowie seinem Stellvertreter. Die Mitgliederversammlung entscheidet demokratisch über etwaige Anträge beim Vorstand.

Erster Vorsitzender
Der erste Vorsitzende ist Teil des Vorstands. Er ist zentraler Entscheidungsträger des Klubs und repräsentativer Kern. Seine Aufgabe ist die Wahrung der Klub-Prinzipien und die Entscheidung in besonders schwerwiegenden Fällen. Seine Funktion ist in erster Linie ein spirituelles Leitbild zu sein, denn ein Anführer. Die Moderation der Debatten wird vom Ersten Vorsitzenden übernommen, ebenso wie die finanzielle Struktur des Klubs. Die wirtschaftliche Stabilität steht dabei genauso im Vordergrund wie die Abgabe von Spenden an stiftungswürdige Instanzen. Er verwaltet das Geld und Vermögen des Klubs und entscheidet über die Herausgabe von Mitteln nach Absprache mit der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand. Desweiteren hält der Erste Vorsitzende die Position des Streitschlichters inne.

Stellvertretender Vorsitzender
Der Stellvertretende Vorsitzende ist Teil des Vorstands. Sein Aufgabenbereich sind alle Angelegenheiten, welche die Eigentümer des Klubs, insbesondere das Klubhaus anbelangen. Die Miete, Instandhaltung und Bewirtung des Klubs ist sein Resort. Das Vorbereiten der außerordentlichen Tagungsorte des Klubs auf die Versammlungen und Debatten gehört ebenso dazu. Nach der Ortswahl durch die Mitglieder ist es seine Aufgabe sich sofort um die Durchführung zu bemühen. In Abwesenheit des Ersten Vorsitzenden ist er sein Stellvertreter.

Hohes Mitglied
Ein Hohes Mitglied ist Teil der Mitgliedsversammlung. Sein offizieller Titel lautet: „Hohes Mitglied“. Die hohen Mitglieder sind untereinander gleichberechtigt, bei Abwesenheit des Vorstandes kann ein hohes Mitglied (in der Regel das Ranghöchste) den Vorsitz stellvertretend übernehmen, nicht aber ein einfaches Mitglied. Ausschlaggebend für die Rangfolge ist die Länge der Mitgliedschaft. Ehemalige Vorstandsmitglieder, die immer noch Hohe Mitglieder sind, sind in der Stellvertretung zu bevorzugen. Hohe Mitglieder unterliegen den Pflichten nach §15.

Hohes Ehrenmitglied
Ein Hohes Ehrenmitglied ist der höchste Mitgliedsrang und der höchste Rang nach dem Vorstand, sowie Teil der Mitgliedsversammlung. Ein Hohes Ehrenmitglied besitzt alle Rechte der Hohen Mitgliedschaft, unterliegt jedoch der Sonderregelung nach § 11. Bei sämtlichen Abstimmungen zeichnet sich die Hohe Ehrenmitgliedschaft durch ein doppeltes Stimmrecht aus sowie ein Vetorecht bei großen Entscheidungen. Ein Veto ist mit Besonnenheit und großer Verantwortung nur im äußersten Gewissenskonflikt auszusprechen. Jedes ausgesprochene Vetorecht wird vom Vorstand gründlich auf seine Berechtigung geprüft.

Mitglied
Ein normales Mitglied ist Teil der Mitgliedsversammlung. Sein offizieller Titel lautet: „Mitglied“. Es ist zur Debatte berechtigt, kann jedoch von wichtigen Entscheidungen vom Vorstand ausgeschlossen werden. Es unterliegt selbstverständlich den Pflichten nach §15.

Ehrenmitglied
Ein Ehrenmitglied ist Teil der Mitgliedsversammlung und mit dem Mitglied gleichzustellen. Sein offizieller Titel lautet: „Ehrenmitglied“. Ein Ehrenmitglied besitzt keine besonderen Aufgaben jedoch alle Rechte des einfachen Mitglieds. Die in § 11 beschriebenen Sonderregelungen sind zu beachten.

§ 15 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitgliedschaft im Klub ist ein Privileg. Sie verleiht dem Mitglied Rechte innerhalb des Vereins, legt ihm jedoch auch Pflichten auf. Von diesen Rechten und Pflichten ist kein Mitglied ausgenommen, Ehrenmitglieder unterliegen den Sonderregelungen laut § 11.

§ 15a Pflichten

Zu den Pflichten des Mitglieds gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:
• das Einhalten der Satzung des Klubs und das befolgen der Gesetze und Sitten Siebenwinds
• die Entrichtung eines selbst festzulegenden, am Vermögen ausgerichteten, angemessenen Mitgliedsbeitrags (ausgenommen Ehrenmitglieder laut § 11)
• die Förderung der Kultur und Tradition auch im privaten Bereich
• die Wahrung der Reputation des Klubs und die damit verbundene Bemühung um ein stets respektvolles, tolerantes und höfliches Verhalten

§ 15b Rechte

Zu den Rechten des Mitglieds gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:
• die Teilnahme an den Versammlungen und Sprachrecht bei den Debatten
• der Vorschlag Mitglieds laut § 8
• das Anzweifeln einer Mitgliedschaft oder Ehrenmitgliedschaft laut § 13
• das Tragen der Klubinsignien laut § 17
• die Kandidatur für den Vorstand laut § 16

§ 16 Aufstieg innerhalb des Klubs
Ein Mitglied kann zum Hohen Mitglied aufsteigen, wenn ein Hohes Mitglied dieses aufgrund besonderer Verdienste beim Vorstand vorschlägt. Der Vorstand prüft den Antrag und leitet ihn an die nächste Versammlung unter Ausschluss der einfachen Mitglieder weiter. Die Hohen Mitglieder inklusive des Vorstands müssen mit höchstens einer Gegenstimme für das Mitglied stimmen, damit es in den Rang eines Hohen Mitglieds gehoben wird. Ein Ehrenmitglied hat nur dann die Möglichkeit zum Hohen Mitglied ernannt zu werden, wenn seine Taten für die Ziele des Klubs von maßgeblicher und herausragend lobenswerter Natur waren. Es verliert den Status als Ehrenmitglied und wird wie ein normales Mitglied behandelt.

Sollte der Erste Vorsitzende das Amt ablegen oder nicht mehr ausüben können, wird sein Stellvertreter das Amt übernehmen. Sollte der stellvertretende Vorsitzende das Amt nicht übernehmen wollen, muss er ein Hohes Ehrenmitglied oder Hohes Mitglied zur Wahl vorschlagen. Sollte dieses ebenfalls ablehnen, darf sich ein Hohes Ehrenmitglied oder Hohes Mitglied selbst zur Wahl stellen.

§ 17 Insignien des Klubs
Alle Mitglieder der „Raucher- und Herrengesellschaft zu Siebenwind“ weisen sich durch einen Siegelring aus, der bei Mitgliedschaft vergeben wird. Auf dem Siegel prangt das Wappen des Klubs, der Dachs, welcher die Beharrlichkeit und die Kraft des Vereins ausdrücken soll.
An den Vorstand, Hohe Ehrenmitglieder und Hohe Mitglieder wird bei ihrer Ernennung desweiteren eine verzierte Pfeife im Andenken an die Beharrlichkeit des Vereins und der Bewahrung der Tradition des Rauchkrauts verliehen. Sie darf vom Klubmitglied nicht an andere weitergegeben werden.

§ 18 Schlussbestimmung
Der Vorstand behält sich vor, Paragraphen zu verändern, zu streichen oder hinzuzufügen, ohne dass es die Wirksamkeit der Rest der Satzung beeinflusst. Satzungsänderungen können auch durch Mitgliedsabstimmung beschlossen werden. Hierbei müssen jedoch mindestens ein Teil des Vorstands sowie mindestens die Hälfte der Gesamtmitgliedschaft versammelt sein.


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