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 Betreff des Beitrags: Ersonter Meisterhandwerker und Kaufmänner
BeitragVerfasst: 22.10.10, 14:49 
Festlandbewohner
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Ersonter Meisterhandwerker und Ersonter Kaufmann




Bedingungen, um sich fuer den Titel zu bewerben:


- Der Handwerker muss mindestens den Titel Geselle tragen und die Faehigkeiten eines Meisters erarbeitet haben, sowohl in Können als auch in Wissen
- Der Handwerker muss mindestens neun Monde lang ein Geschaeft im Ersonter Lehen gefuehrt haben und dies bewiesener Massen aktiv bis zum Zeitpunkt seiner Bewerbung
- Vom Handwerker/Händler wird ein sozial engagiertes Verhalten gegenüber Lehen und Stadt erwartet
- Handwerker/Händler in Handelshäusern müssen im Rathaus anmelden, wann sie im Laden zu arbeiten begonnen haben und sich selbst verdient machen und in der Öffentlichkeit zeigen
- Der Handwerker/Händler sollte vor dem Gesetz und auch in seinem Ruf nicht negativ aufgefallen sein. Die Ersonter Handwerksmeister und Kaufmänner sollen eine Elite von Können und Anstand bilden
- Der Handwerker/Händler kann Leumunde und Leumundsschreiben vorzeigen, dies sei aber keine Pflicht, verdeutlicht aber sein Interesse



Privilegien und Bedingungen nach dem Erhalt des Meistertitels:

- Der Handwerker erhaelt ein Schreiben, das ihn offiziell vom Rat auszeichnet
- Der Handwerker kann ein ein Wappen fuer sein Geschaeft bekommen, das als Qualitaetssiegel gelten darf
- Der Handwerker darf seine Waren mit dem Ersonter Meister Siegel versehen
- Der Handwerker verpflichtet sich, sich buergerlich zu benehmen. Wird ihm die Buergerschaft abgesprochen, wird auch sein Ersonter Meistertitel aberkannt
- Der Handwerker hat das Recht, bevorzugt vor anderen Buergern vor den Rat treten zu duerfen
- Der Handwerker soll einen Vorteil haben, bewerben sich mehrere Parteien fuer ein Gebaeude im Ersonter Lehen
- Geben ein Ersonter Meisterhandwerker und ein Handwerker ohne offiziellen Titel ein Angebot für einen Auftrag des Lehens ab, wird der Ersonter Meisterhandwerker bei gleichem Preisangebot bevorzugt
- Verlaesst der Handwerker das Lehen samt seinem Geschäft, verliert er seine Privilegien und hat Titel und Wappen abzulegen
- Ein hinreichend großes Verbrechen kann zur Aberkennung des Titels führen, darunter auch Handel mit den Dienern des Einen und anderen Lehensfeinden




Ersonter Handelshaeuser:

- Fuer ein Handelshaus und dessen Fuehrung und Mitarbeiter sollte buergerliches Benehmen und ein guter Ruf vorausgehen.
- Betruegereien und Handel mit verbotenen Waren fuehren zur Ablehnung bei Beantragung des Siegels und können zur Aberkennung führen.
- Das Handelshaus erhaelt das Qualitaetssiegel, ein Wappen, das man in oder vor seinem Geschaeft aushaengen kann
- der Händler erhält den Titel „Ersonter Kaufmann“
- Verlaesst das Handelshaus das Lehen, darf er sich nicht mehr mit dem Wappen auszeichnen
- Das Handelshaus erhaelt Vorteile, wenn sich mehrere Parteien um ein Gebaeude bewerben
- Das Handelshaus sollte vor der Auszeichnung sechs bis acht Monde im Lehen ansaessig gewesen sein und bis zur Bewerbung aktiv betrieben worden sein
- Händler dürfen ihre Ware nicht mit dem Meistersiegel versehen


Maßnahmen:

Handelshäuser, Händler und Handwerker bewerben sich für ihren Titel beim Zuständigen im Ersonter Rat (derzeit Edeldame Awa Aldorn) oder vermittelt über den Statthalter der Stadt. Der zuständige Rat überprüft die Kriterien und ihm steht es frei einen Titel zu geben oder dies auch zu verweigern.



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gezeichnet
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Ersonter Meisterschneiderin
Statthalterin zu Falkensee
Lehenskanzlerin des Ersonter Bundes
Edeldame zu Ersont


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