Ehrenbürger |
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Übereinkunft
zwischen dem Lehen Seeberg und dem Orden vom heiligen Schwerte Bellums auf Siebenwind
Der Großmeister der Ritter der Sieben Winde und der Konvent des Orden vom heiligen Schwerte Bellums auf Siebenwind kommen überein, zukünftig ihre beiderseitige Beziehung wie folgt zu regeln:
I. Diese Übereinkunft regelt auf immerdar die Rechte und Pflichten beider Parteien. Sie kann sowohl durch das Lehen als auch dem Orden vom heiligen Schwerte Bellums mit der Frist von zwei Monden aufgehoben werden.
II. Der Orden vom heiligen Schwerte Bellums verpflichtet sich, die Ritter der Sieben Winde bei ihren Vorhaben zu unterstützen und dem Wohle der Krone, des Reiches, des Volks und der Insel zu dienen. Die Ritter der Sieben Winde sichern eidlich zu, dass sie niemals etwas verlangen werden, was wider Bellum oder eines Anderen der Viere ist. Dem Orden vom heiligen Schwerte Bellums steht es frei mit anderen Lehen Übereinkünfte zu treffen, sofern diese nicht gegen diese Übereinkunft verstoßen oder Seeberg benachteiligen.
III. Den Mitgliedern des Ordens vom heiligen Schwerte Bellums wird das volle Rüst- und Reitrecht gewährt.
IV. Es obliegt dem Orden vom heiligen Schwerte Bellums in Seeberg die Auslegung des Glaubens zu treffen, sofern jene nicht im Widerspruch zur vieregewollten Ordnung steht. Man wird sich wohlweislich dem Ratschluss der Ritter der Sieben Winde in diesen Fragen versichern.
V. Es ist dem Orden vom heiligen Schwerte Bellums ein Herzensanliegen, sich um das Seelenheil der Ritter und all ihrer Angehörigen, Gardisten, Diener und Bewohner Seebergs zu sorgen und ihnen darob Beistand zu leisten, wann immer es nötig ist.
VI. Der Orden vom heiligen Schwerte Bellums trägt die Verantwortung für die Verfolgung von Ketzern, Paktierern und Ungläubigen. Seinen Geweihten wird hierzu jedwedes exekutive Recht gewährt, dass zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendig ist. Der Orden soll jeden Vorfall nach bestem Wissen prüfen und ein weises Urteil fällen, wobei er den Ratschluss des Großmeisters der Ritterschaft oder seiner Vertreter beherzigt.
VII. Ein allgemeines Weisungsrecht gegenüber der Rittergarde besteht nicht.
VIII. Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Orden vom heiligen Schwerte Bellums, stellvertretend für die Kirche der Viere auf Siebenwind, den zehnten Teil aller Einnahmen Seebergs im Mondenlauf. Zugleich wird er sich angemessen an der Unterhaltung Seebergs beteiligen.
IX. Ein jedes Mitglied des Orden vom heiligen Schwerte Bellums ab dem Rang eines Geweihten erhält das Seeberger Bürgerrecht. Fernerhin genießt es im Einklang mit althergebrachter Tradition vollkommene Immunität gegenüber der weltlichen Gewalt gleich welchen Lehens. Anderen Mitgliedern des Ordens kann das Recht durch einen Ritter gewährt werden. Es wird der Ritterschaft ein großes Anliegen sein, diese Rechte zu wahren wann immer es möglich ist. Das Recht auf Immunität verfällt, wenn sich das betreffende Mitglied außerhalb der göttergewollten Ordnung stellt oder aus rein persönlichem Grunde einen Frevel wider die Ordnung begeht. Die Einziehung dieser Rechte bei Verfehlungen obliegt den Rittern der Sieben Winde.
X. Ein jedes Mitglied des Ordens vom heiligen Schwerte Bellums unterliegt, sofern nicht durch Immunität geschützt, der weltlichen Gerichtsbarkeit Seebergs. Es hat weiterhin Weisungen der Ritterschaft zu beachten und Bitten der Rittergarde folge zu leisten, sofern diese aus wichtigem Grund und im Interesse Seebergs notwendig sind.
XI. Der Orden vom heiligen Schwerte Bellums erklärt sich verbindlich dazu bereit, regelmäßig erbauliche Messen in der Seeberger Kapelle abzuhalten und in jedem Mondlauf ein bellumgefälliges Turney auszurichten. Ferner legt der Orden großen Wert darauf, dass all seine Mitglieder, sofern sie nicht Exerzitien davon abhalten, in der Burgschenke speisen und ihren Aufenthalt nehmen.
Beurkundet im Angesicht der Viere und im Wunsch nach ewiger Eintracht unterzeichnen am 5. des Sekar im einundzwanzigsten Götterlauf der Herrschaft Hilgorad I. ap Mer.
für die Ritter der Sieben Winde Großmeister der Ritter der Sieben Winde für den Orden zum heiligen Schwerte Bellums auf SiebenwindTerenas LichtenwindPrior des Ordens
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