Siebenwindhomepage   Siebenwindforen  
Aktuelle Zeit: 19.04.24, 09:07

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Malthuster Interimsverordnung
BeitragVerfasst: 13.07.12, 22:14 
Festlandbewohner
Festlandbewohner
Benutzeravatar

Registriert: 21.05.09, 02:25
Beiträge: 108
Bild

Versteckter Inhalt bzw. Spoiler :
Malthuster Interimsverordnung


Führung und Diensthabende

1. Das Hoheitsgebiet Malthust zu Siebenwind und die Stadt Brandenstein stehen bis auf weiteres unter der Regentschaft des Malthuster Oberkommandos, vertreten durch Major Konrad Klemm. Das Malthuster Oberkommando hat in allen Belangen das letzte Wort.
2. Die Malthuster Armee wird mit sofortiger Wirkung zur Sicherung des Hoheitsgebietes, der Stadt und ihrer Bürger eingesetzt. Sie erhält vollständiges Milizrecht.
3. Die Tempelwache wird mit sofortiger Wirkung zur Sicherung des Hoheitsgebietes, der Stadt und ihrer Bürger eingesetzt. Sie erhält vollständiges Milizrecht.
4. Das Malthuster Oberkommando setzt mit sofortiger Wirkung eine Interimsverwaltung ein, die mit den zivilen Interessen der Stadt Brandenstein und des Umlandes betraut ist. Die Interimsverwaltung genießt Immunität und darf bei Straffälligkeit nur auf direkten Befehl des Regenten festgesetzt und verurteilt werden. Für die Interimsverwaltung tätig sind Freifrau Solos Nhergas und der Hochgeweihte des Astrael Custodias.



Recht und Ordnung

§ 1 Es gilt im Malthuster Hoheitsgebiet bis auf weiteres das Standrecht. Die Rechtsprechung über Verbrechen liegt bei den Vertretern des Malthuster Oberkommandos und der von ihnen gesondert eingesetzten Vertreter. Urteile und Begnadigungen liegen allein im Ermessen des Standgerichtes.
§ 2 Jedwede Handlung oder Unterlassung einer Handlung die zum Schaden Malthusts, des Malthuster Hoheitsgebietet oder seiner Bürger ist gilt als Verbrechen und ist unter Strafe verboten.
§ 3 Jedwede Handlung oder Unterlassung einer Handlung die zur Gefährdung Malthusts, des Malthuster Hoheitsgebietet oder seiner Bürger führt gilt als Verbrechen und ist unter Strafe verboten.
§ 4 Jede Person die sich im Malthuster Hoheitsgebiet aufhält, gleich welchen Standes, ist verpflichtet Verbrechen die sie beobachtet oder in deren Kenntnis sie gelangt unverzüglich der Wache zu melden - andernfalls macht sie sich der Verschleierung und Mittäterschaft schuldig.
§ 5 Jede Person, gleich welchen Standes hat auf Malthuster Hoheitsgebiet auf Verlangen des Regenten, der Interiemsverwaltung oder der Wächter Auskunft über seinen Namen und Aufenthaltsgrund zu geben. Falschauskünfte, Lüge und Betrug sind bei Strafe verboten.
§ 6 Anweisungen der Wache ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen sind unter Strafe verboten.
§ 7 Die Wache hat das Recht jede Person abzuführen, die sich eines Verbrechens schuldig macht. Ferner besitzt sie das Recht Personen abzuführen, die eines Verbrechens verdächtigt werden und Personen zu verhören, wenn dieses der Aufklärung eines Verbrechens dienlich ist.
§ 8 Der Verwaltung, Wachen, Adel, Klerus und Offizieren ist es erlaubt in der Stadt zu reiten.
§ 9 Der Verwaltung, Wachen, Adel, Klerus, Offizieren und Bürgern wird volles Rüst- und Waffenrecht zugesichert.
§ 10 Die Verschleierung der eigenen Identität ist unter Strafe verboten. Die Wache hat das Recht Personen die hierdurch auffällig werden abzuführen.


Konrad Klemm
Major der Malthuster Armee
Beschlossen und verkündet
Siebenwind, Endtag 13. Querler, 23 n.H.


Zitat:


Gesonderte Rechte & Privilegien im Hoheitsgebiet Malthust




                              Knappen & Pagen der Ritter der Sieben Winde
                              Erhalten volles Rüst- & Waffenrecht
                              Sie erhalten alle notwendigen Befugnisse um Amtsbeihilfe zu leisten


                              Die Garde der Ritter der Sieben Winde
                              Erhält volles Rüst- & Waffenrecht
                              Sie erhält alle notwendigen Befugnisse um Amtsbeihilfe zu leisten








Bild

Konrad Klemm
Major der Malthuster Armee

Beschlossen und verkündet
Siebenwind, Vierentag 19. Querler, 23 n.H.


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: AliceSum und 6 Gäste


Sie dürfen keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron

Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de