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* Ein Brandensteiner Reiter bringt einen versiegelten Brief *
Sehr geehrter Kollege Aurax Ellrothon,
wie ich feststellen mußte, sind die jüngsten Erlasse der Ritterschaft mit dem Wohl von Brandenstein nicht übereinzubringen. Die Ritterschaft, vertreten durch den den ehrwürdigen Ritter der Siebenwinde Sir Lorence hat in jüngster Vergangenheit immer wieder die Stadtwache nach Rohehafen oder zu anderen Orten versucht abzukommandieren.
Da aber zu diesen Zeitpunkten nachweislich Gefahr für Brandenstein bestand, halte ich es für höchst fahrlässig diese Befehle auch auszuführen. Brandenstein ist die einzige Stadt die nicht einer Zerstörung oder Plünderung zum Opfer fiel. Daher halte ich es für geboten die Stadtwache Brandenstein bis auf weiteres aus der unmittelbaren Befehlsmacht der Ritter freizustellen.
Es wurde wiederholt versucht die Stadtwache aus Brandenstein wegzulocken , obwohl zu dem gleichen Zeitpunkt die Garde von Finterwangen oder die Brigade in ihren Quatieren nachweislich dem alltäglichen Leben mit Suff und Glücksspiel nachging! Die Gefahr die zu den Zeitpunkten bestand hätte ein Vernichtung von Brandenstein möglich gemacht.
Brandenstein als die wichtigste See- und Handelsstadt auf Siebenwind kann es sich nicht leisten ohne Schutz zustehen. Der Bund der Tapferen hält sich zum Großteil nie in Brandenstein auf, sodass einzig und alleine die Wache die Bürgerschaft schütz dato.
Die Wache von Brandenstein besteht zur Zeit aus gedienten Mitgliedern. Diese Erfahrung wird zur Führung der Bürger im Verteidigungsfall benötigt, daher ist es grobfahrlässig diese für unbestimmte Zeit aus Brandenstein abzuziehen.
Böse Zungen würden behaupten das hinter den Befehlen der Ritter die Brandenstein betreffen eine gewisse Absicht steckt, den Untergang herbei zu führen ist da nur ein Aspekt. Eine Überprüfung einzelner Ritter auf ihre Glaubenstreue wäre vielleicht einmal angebracht, da man nie ausschließen kann wo die dunkle Seite zuschlägt !
Ich beantrage daher das die Stadtwache, Bürger sowie die Vertreter der Stadt alle Befehlen der Ritterschaft, die eine Versetzung oder einen unmittelbaren Schaden für Brandenstein beinhalten , nicht ausgeführt werden müssen. Dies soll insbesondere auf die Befehlsgewalt der Ritter gegenüber der Stadtwache gelten, da die Wache in erster Linie für Brandenstein zuständig ist und nicht jedesmal gerufen werden kann, sowie die Ritter Personalmangel haben. Im Zweifelsfall habt ihr das letzte Wort in diesen Sachen.
hochachtungsvoll
Korina Wingsang
Stadtrichterin Bezirk Brandenstein
*gesiegelt mit dem Wappen des Gerichtes von Brandenstein*
Zuletzt geändert von Korina: 12.11.02, 12:02, insgesamt 1-mal geändert.
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