*ein Bote reitet von Stadt zu Stadt und heftet an jedes Nachrichtenbrett folgenden Zettel*
Die Forstverwaltung gibt folgendes bekannt:
Unter die Niedere Jagd, und damit für alle jagbar, fallen folgende Tiere:
Hase, Vogel, Falke, Adler, Schaf, Schwein und
Ziege
Unter die Hohe Jagd, und damit nur für Personen mit besonderer Eignung und einem amtlichen Jagdschein, fallen folgende Tiere:
- Wölfe, insbesondere Weisse Wölfe, Grauwölfe und Waldwölfe.
- Bären, insbesondere Grizzlys, Schwarzbären, Höhlenbären und Braunbären
- Hirsche und Rehe, insbesondere: Silberhirsche und Rothirsche
Bei Ausübung der Hohen Jagd ohne entsprechenden Erlaubnisschein, drohen hohe Geldstrafen.
Sollten Tiere mit anderen Waffen als Jagdspeer oder Fernwaffen erlegt werden, dann kann eine zusätzliche Strafe verhängt werden und die Waffen werden auf alle Fälle beschlagnahmt. Widerstand gegen die Amtsperson kann alternativ natürlich noch hinzukommen, werden jedoch vor einem Gericht verhandelt. Verhängte Bußgelder sind sofort zu bezahlen, ansonsten erfolgt die Festsetzung des Übeltäters.
Wildpferde:
Die Jagd auf Wildpferde ist strengstens untersagt. Das Töten dieser Tiere wird immer vor Gericht verhandelt und an den betreffenden Staatsanwalt weitergeleitet.
Jagdscheine:
Der Preis für einen Jagdschein beträgt 200 Dk. Zusätzlich muss eine Waidmannsprüfung abgelegt werden. In Ausnahmefällen und bei gutem Leumund kann gegen eine entsprechende Gebühr auch ohne Prüfung ein befristeter Jagdschein erteilt werden.
Für jeden Monat gibt es Jagdscheine, die immer nur eine entsprechende Gültigkeit besitzen. Mit Ablauf des Monats, läuft auch der Schein ab, und es muss ein neuer beantragt werden. Wer sich z.B. erst eine Woche vor Monatsende einen Schein besorgen möchte, bekommt keine Ermäßigung oder dergleichen, sondern hat wie alle anderen 200 Dk zu bezahlen. Scheine für das neue Monat lassen sich maximal eine Woche vor Ablauf des alten Monats beantragen.
Die Forstverwaltung befindet sich in Schieferbruch gegenüber des königlichen Gerichts und ist mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet.
Gerne nehmen wir auch begründete Hinweise auf Wilderei und Wildfrevel zur Kenntnis.
*schwungvoll unterschrieben*
Galandria
Oberste Forstverwalterin
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