*die Sodlaten heften zusätzlich einige Zettel an öffendliche Stellen*
Hört, Hört Bürger Siebenwinds
Zum schutz des eigenem Lebens wird die Krypta in Brandenstein zu königlich gesperrten Gebiet erklärt.
Wiederrechtliches Betretten der Krypta wird nach dem Codex Criminalis betrafft.
Das Starffmass setzt sich aus dem §31 sowie §32 zusammen.
§ 31 Landfriedensbruch
I. Wer widerrechtlich gesperrtes, königliches Land betritt und daraus seine Vorteile zieht oder die öffentliche Ordnung stört wird mit einer Strafe von mindestens 2000 Dukaten oder bis zu 10 Tagen Haft bestraft.
II. Wer im groben Maße Schaden verursacht oder königliches Eigentum entwendet oder beschädigt wird mit bis zu 10000 Dukaten und einer Haftstrafe von mindestens 6 Tagen bestraft.
III. Wer einen militärisch gesperrten Bereich betritt oder anderen dazu verhilft, sei es indirekt oder direkt, auch in Form von Magie, wird nach Maßgabe der Einstufung durch die Ritter mit mindestens 10 Tagen Haft oder dem Tode bestraft.
§ 32 Verstoß gegen Königliche Erlasse
Wer aktiv gegen eine zum Tatzeitpunkt bereits erlassene königliche Verordnung verstößt oder sie verweigert, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Dukaten oder höchstens 7 Tagen Haft oder Pranger bestraft.
Nur den gennannten Organisationen ist es Erlaub die Krypta zwecks Untersuchungen zubetretten:
1. Die Ritterschaft der Sieben Wind 2. Dem hohen Gericht 3. Dem Lehnsbanner 4. Der Grauen Garde 5. Dem heiligen Tempel der Vier 6. Der Stadtwache Brandenstein
Aus gegebenen Anlass der ewigen Treue und den Taten sei es dem Bund der Tapferen sowie der Kirche der Elementarenheiligkeit gewährt die Krypta zubetretten.
Desweiteren wird eine Komplette Information- und Berichtssperre über die Krypta verhängt.
Verbreiten von derarten Informationen werden nach den §16 und $21 betrafft.
§ 16 Spionage
I. Wer einen anderen ausspioniert und seine Vorteile daraus zieht macht sich strafbar.
II. Das Strafmass beträgt 1000 bis 10000 Goldstücke als Geldstrafe und dem doppelten Ersatz des entstandenen Schadens.
III. Sofern es sich um militärische Geheimnisse gehandelt hat, so fällt der Fall unter die Militärgerichtsbarkeit
§ 21 Hochverrat
I. Als Hochverrat wird die Handlung betrachtet, die durch ihre Ausführung die Sicherheit und Ordnung auf Siebenwind gefährdet oder zerstört.
II. Sofern keine besondere Schwere der Tat vorliegt verjährt Hochverrat nach 21 Tagen.
III. Das Strafmass für Hochverrat sind 10 bis 14 Tagen besonders schwerer Kerkerhaft oder aber in besonders schweren Fällen der Tod. Dabei wird aber die Militärgerichtsbarkeit als die vorrangige Instanz betrachtet. In jedem Falle zieht die Verurteilung eine Aberkennung der Bürgerrecht nach sich, wobei der Verurteilt als vogelfrei zu kennzeichnen ist.
IV. Bei Personen, die sich in der Vergangenheit den Respekt durch herausragende Dienste erworben haben, so das sie dem Königreich einen Nutzen erwiesen haben, wird auf dem Grundsatz der königlichen Gnade das Urteil auf einen Monat Verbannung festgesetzt.
Für König und Reich
Wohlgeboren Sir Lorence, Ritter der Sieben Wind im Namen seiner Majestät König Hilgorad I. Einer der Sieben
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Zitat Deutsche Männer sind die einzigen auf der Welt, die über ein Dutzend nackte Frauen hinwegsteigen würden, um zu einer Flasche Bier zu kommen. Anonym Zitat Ende
Aktive Charaktere
- Lorence, Geweihter Bellums
Zuletzt geändert von Lorence: 25.02.03, 23:41, insgesamt 1-mal geändert.
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