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 Betreff des Beitrags: Regulatorium der Bibliothek zum Heiligen Auge Astraels
BeitragVerfasst: 7.09.03, 01:27 
Ehrenbürger
Ehrenbürger

Registriert: 10.06.03, 00:42
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Ein Aushang findet sich am Nachrichtenbrett an der Kapelle zu Brandenstein. Die Schrift ist in schnörkelloser Manier verfasst, die schlichte Farbe von Eisengallustinte tragend.


Regulatorium der Bibliothek zum Heiligen Auge Astraels

Astrael zur höchsten Lobpreisung sei verkündet dies Regulatorium, welches Anwendung finden möge für die Bibliothek zum Heiligen Auge Astraels. Dies zu gewähren den gebotenen Respekt vor dem Wissen und dem Werk.
Ein jeder, dem Eintritt gewährt wird in die Bibliothek zum Heiligen Auge Astraels, möge jene Regeln befolgen oder aber der Bibliothek verwiesen und nicht wieder eingelassen werden, als dass er Besserung bewiesen habe.

Ad Primum
Ein jeder möge seinen Wunsch, eine Schrift zu lesen, aufs respektvollste den Brüdern des Ordo Astraeli oder den Bibliothekaren vortragen, auf dass diese ihn prüfen mögen auf seine Viergötterfürchtigkeit hin und seine Tauglichkeit, mit dem Wissen des gewünschten Folianten viergöttergefällig umzugehen.

Ad Secundum
Die Bibliothek dürfe nicht betreten werden, ohne dass ein Bruder des Ordo Astraeli oder einer der Bibliothekare anwesend sei.

Ad Tertium
Bevor die Bibliothek betreten werde, sei darauf geachtet, dass man saubere, angemessene und ziemliche Kleidung und Schuhwerk trage.

Ad Quartum
In der Bibliothek spreche man nur respektvoll leise und bewege sich ebenso respektvoll vorsichtig.

Ad Quintum
Niemandem ausser den Bibliothekaren und den Brüdern des Ordo Astraeli ist es gestattet, Folianten oder Schriftrollen aus den Regalen zu nehmen oder wieder zurück zu stellen.

Ad Sextum
Bevor einem der gewährte Foliant zum Lesen ausgehändigt wird, möge man sich die Hände waschend säubern und sie anschliessend aufs sorgfältigste trocknen. Die Reinheit der Hände wird von den Brüdern des Ordo Astraeli und den Bibliothekaren ebenso geprüft wie die Reinheit des Geistes.

Ad Septimum
Die Schriften dürfen an keinem anderen Orte als den Lesepulten gelesen werden.

Ad Octavum
Gelesen werde dürfe nur im Beisein und unter Aufsicht von einem der Brüder des Ordo Astraeli oder einem der Bibliothekare.

Ad Nonum
Es sei aufs strengste untersagt, Abschriften der Folianten anzufertigen oder sich Notizen zu machen. Dies ist allein den Brüdern des Ordo Astraeli sowie den Bibliothekaren vorbehalten.

Ad Decimum
Als Dank an den Allsehenden für das gewährte Wissen soll für jeden gelesenen Folianten vom Leser ein Dankesgebet gesprochen werden. Dies hat zu Ehren Astraels und in der Kapelle zu erfolgen und muss an einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von vier Tagen nach dem Lesen des Folianten erfolgt sein.

Dies seien die Regulatorien der Bibliothek zum Heiligen Auge Astraels zu Brandenstein.

Astrael dem Allsehenden zur höchsten Lobpreisung!


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