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An die ehrenwerten Institutionen ihrer Majestät Hilgorads I. zu Siebenwind.
Es wird Anklage erhoben vor den heiligen Vieren, der geistlichen und weltlichen Obrigkeit gegen die Freie Yartasha Greifenstein
aufgrund ihres häretischen Glaubens sowie Auflehnung gegen die geistliche Obrigkeit.
Die Heiden bedeuten geringe Gefahr für den aufrechen Glauben an die heiligen Viere, denn der Viergöttergläubige kann sich dem Heiden gegenüber als weiter gekommen und überlegen ansehen. Aber all das ist anders beim Häretiker: er verlässt das Ziel und gibt dabei vor, es allein zu besitzen. Ihm Gutgläubigkeit zuzubilligen, fällt daher dem Viergöttergläubigen schwerer als dem Heiden gegenüber. Wie sollte er schuldlos den richtigen und den falschen Glauben nicht scheiden können? Er ist der Gefährlichste: er bekämpft die wirkliche und endgültige Wahrheit.
(Aus dem Kommentar zur Inquisitorischen Gerichtsordnung)
Im Namen der heiligen Viere, vertreten durch ihren Diener Donarius Derrvus, wird Anklage gegen Yartasha Greifenstein erhoben, ob der häretischen Auslegung des wahren Glaubens an den Herren der Gerechtigkeit und Ehre Bellum, sowie der Schmähung und Insubordination gegenüber der Diener des Bellum hiernieden.
Zum Vorwurf der Häresie:
Yartasha Greifenstein befleissigt sich eines Ehr- und Gerechtigkeitsbegriffes in Bellum, welche so nicht kanonisiert ist vom heiligen Erzkonsilium der Viere zu Draconis. Weiterhin hebt sie ihre eigene Begriffsdefinition über die des offenbarten Kanons, damit macht sie sich der Häresie schuldig, die Schuldfähigkeit und Schwere der Häresie wird ein Tribunal befinden.
Zum Vorwuf der Schmähung eines Geweihten:
Bei der Festnahme Yartashas Greifenstein schmähte sie einen Hochgeweihten des Bellum und bezichtigte ihn, seines Amtes unwürdig zu sein.
Zum Vorwurf der Insubordination:
Yartasha Greifenstein wird vorgeworfen mehrmals, während ihres Noviziats und nach ihrer Exkommunikation, direkte Ordres von ihr weisungsbefugten Personen umgangen und wider besseren Wissens falsch ausgelegt und befolgt zu haben.
Zur Klärung dieser Vorwürfe wird ein Tribunal, unter Vorsitz des defensor fidei ihre Hochwürden Etril Gamajeff, beziehungsweise seines Vertreters, sowie zweier beisitzender Richter, ein Entsandter des königlichen Richterkollegiums, ein Vertreter des Lehnsherren, unter Anklageführung ihrer Eminenz Donarius Derrvus, einberufen, welches zu geeigneter Zeit in dem Gerichtssaale zu Brandenstein zusammentreten werde.
Eine jede Behörde und Institution ihrer Majestät Hilgorad I. ist aufgefordert diese Person zu arestieren und dem heiligen Orden der Viere Kenntnis ob dieses Vollzuges zu erstatten.
Im Namen der Heiligen Viere
Möge der Gerechtigkeit genüge getan werden
im Namen des defensor fidei zu Siebenwind
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"Es wird der Diamant an sich selbst nur erkannt. Denken lernst du im Denken, das Wahre erkennst du am Wahren. Liebe nur, wenn du schon liebst, nichts durch die bloße Kritik." Ludwig Feuerbach
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