Siebenwindhomepage   Siebenwindforen  
Aktuelle Zeit: 11.01.26, 23:49

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Neue Gesetze
BeitragVerfasst: 17.01.05, 22:26 
Altratler
Altratler
Benutzeravatar

Registriert: 17.03.02, 17:14
Beiträge: 5407
Wohnort: Freistaat Bayern
*am Anschlagbrett des Gerichtes sind folgende Zeilen zu lesen*

Die Viere zum Gruß Bürger und Bürgerinnen Siebenwinds,

das Gericht habe sich dazu entschlossen, die Gesetze, welche für das Lehen Siebenwind gelten zu ändern. Das derzeit bestehende Iuribus de Siebenwind, werde ab dem heutigen Tage seine Gültigkeit nurnoch für den Adel finden.
Dem gemeinen Volk seien folgende Gesetze verkündet, welche ab dem heutigen Tage uneingeschränkt gelten.

§1 Ein jedes Lebewesen im Lehen Siebenwind unterstehe der Krone und seinen Vertretern.
§2 Widerstand gegen die Krone und seine Vertreter ist strafbar.
§3 Die Gefährdung der Sicherheit des Lehens ist bei Strafe verboten.
§4 Gewalt die einer Straftat dient ist strafbar, außer sie geschieht aus Notwehr.
§5 Beschädigung von nicht eigenem Besitz ist strafbar.
§6 Raub, Diebstahl und Aneignung vom nicht eigenem Besitz und Eigentum ohne Erlaubnis des Besitzers oder Eigentümers ist strafbar.
§7 Bürger und Freie besitzen kein Recht auf eine ordentliche Verhandlung. Hierfür stehe es ihnen zu, sich gegen eine zuvor festgelegte Summe, der Anklage frei zu kaufen.
§8 Das angemessene Strafmaß seie dem urteilenden Offizier des Lehenbanners, Ritter oder Richter überlassen.
§9 Betrug in jedweder Form ist bei Strafe verboten.
§10 Die genannten Paragraphen betreffen nur Freie und Bürger, für den Adel gelte das Iuribus de Siebenwind.



Desweiteren verkünde das Gericht folgende Zeilen, welche unabhängig von den neuen Gesetzen ihre Gültigkeit finden.

Sämtliche Beamtenbriefe seien nach dem 30. Oner ungültig. Die Neuerteilung erfolge durch bevollmächtigte Vertreter der Ritterschaft oder durch das Königliche Gerichte mit Hinterlegung einer Abschrift beim Lehensgerichte. Sofern der Beamte ordentlich verzeichnet sei, stelle auch das Lehensgericht einen neuen Beamtenbrief aus.
Jegliche andere Form eines Beamtenbriefes wie Siegelring seien nach jener Frist ungültig.


Für seine allerheiligste Majestät
Lario Anderus
Königlicher Richter


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste


Sie dürfen keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron

Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de