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*am Anschlagbrett des Gerichtes sind folgende Zeilen zu lesen*
Die Viere zum Gruß Bürger und Bürgerinnen Siebenwinds,
das Gericht habe sich dazu entschlossen, die Gesetze, welche für das Lehen Siebenwind gelten zu ändern. Das derzeit bestehende Iuribus de Siebenwind, werde ab dem heutigen Tage seine Gültigkeit nurnoch für den Adel finden. Dem gemeinen Volk seien folgende Gesetze verkündet, welche ab dem heutigen Tage uneingeschränkt gelten.
§1 Ein jedes Lebewesen im Lehen Siebenwind unterstehe der Krone und seinen Vertretern. §2 Widerstand gegen die Krone und seine Vertreter ist strafbar. §3 Die Gefährdung der Sicherheit des Lehens ist bei Strafe verboten. §4 Gewalt die einer Straftat dient ist strafbar, außer sie geschieht aus Notwehr. §5 Beschädigung von nicht eigenem Besitz ist strafbar. §6 Raub, Diebstahl und Aneignung vom nicht eigenem Besitz und Eigentum ohne Erlaubnis des Besitzers oder Eigentümers ist strafbar. §7 Bürger und Freie besitzen kein Recht auf eine ordentliche Verhandlung. Hierfür stehe es ihnen zu, sich gegen eine zuvor festgelegte Summe, der Anklage frei zu kaufen. §8 Das angemessene Strafmaß seie dem urteilenden Offizier des Lehenbanners, Ritter oder Richter überlassen. §9 Betrug in jedweder Form ist bei Strafe verboten. §10 Die genannten Paragraphen betreffen nur Freie und Bürger, für den Adel gelte das Iuribus de Siebenwind.
Desweiteren verkünde das Gericht folgende Zeilen, welche unabhängig von den neuen Gesetzen ihre Gültigkeit finden.
Sämtliche Beamtenbriefe seien nach dem 30. Oner ungültig. Die Neuerteilung erfolge durch bevollmächtigte Vertreter der Ritterschaft oder durch das Königliche Gerichte mit Hinterlegung einer Abschrift beim Lehensgerichte. Sofern der Beamte ordentlich verzeichnet sei, stelle auch das Lehensgericht einen neuen Beamtenbrief aus. Jegliche andere Form eines Beamtenbriefes wie Siegelring seien nach jener Frist ungültig.
Für seine allerheiligste Majestät Lario Anderus Königlicher Richter
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