Die Sonne stand tief im Fenster und das Licht färbte sich langsam rot in der Kammer. Draußen begannen die Nachtigallen Ihr Lied anzustimmen und man hörte so manch einen der sich im Rausch des Weins durch die Straßen schleppte mit einem Lied auf den Lippen. All das aber schien weit weg denn Istrigur schien nichts von all dem mitzubekommen. Halb schlaftrunken halb versunken saß er über den Büchern. Nunmehr bereits etwa 18 Zyklen. Kaum Schlaf hatte er bekommen. Doch, musste er doch lernen, musste er sich doch würdig erweisen.
Der Tisch war übersäht von Büchern. „Taktiken und Aufbau eines Heeres“ auf der Linken des Tisches. Aufgeschlagen auf der Seite mit den Rängen der Gattungen. „…So ist der Soldat der unterste aller Dienstgrade, ihm folgt sodann der Korporal, Führer einer kleinen Rotte von etwa 5 Mann. So folgt wieder rum auf jenen der Webel. Jenem fallen erste Administrative Aufgaben zu, denn er ist bereits Führer eines Zuges von etwa 20-30 Mann…“ Auf jenem Buch lagen einige Zettel mit Notizen die sich der junge Recke gemacht hatte. Rechts auf dem Tische lag ein Buch über die Geschichte dieser Kronmark. In Ihr enthalten alle wichtigen Personen mit kurzen Beschreibungen zu selbigen. Musste er doch schließlich wissen mit wem er zu tun hatte so Ihm einer der Ritter, der Graf oder der Baron gegenüber stand. Er versuchte sich auszumalen wie sie wohl aussehen doch würde dies wohl mehr als schwierig werden.
Vor Ihm und just schwer darin versunken lag ein großes Buch. Eingebunden in feinstes Leder und geschrieben auf edlem Papier. „De Iuribus Siebenwind“ stand auf dem Einband. Es war die Gesetzessammlung der Kronmark. Wollte er doch Wächter der Wache sein müsste er die Gesetze kennen und auch Ihre korrekte Anwendung aus dem Stehgreif beherrschen. Seit einigen Stunden nun schon war er mit dem Studium der Regeln und Gesetze beschäftigt. Seine Augen lagen wogen schwer und es gelang Ihm nur unter Anstrengung sie noch offen zu halten. Noch ein paar Kapitel musste er lesen dann würde er sich Ruhe gönnen.
„Teil 1 Allgemeines Regularium…§2 Anwendbarkeit… I. Ein jeder, der sich auf königlichem Grund befindet, muss für seine Untaten büßen. II. Die Standesregeln sind anzuwenden und bei der Ahndung…“
Langsam murmelte er jene Zeilen vor sich hin. Er versuchte Sie in seinen Kopf zu pressen doch schien es geradezu als würde sich jener dagegen wehren. Die Müdigkeit hatte Ihn nun vollends übermannt und er beschloss sich nun Ruhe zu gönnen. Es würde auch nichts ergiebiges dabei herrum kommen. Er erhob sich langsam und räumte die Bücher alle zusammen. Dann wandte er sich um und verließ die Kammer…
_________________
|