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*Vor den Toren wird ein Pergament angebracht, der gleiche Inhalt findet sich auch auf den Brettern in Finsterwangen selbst wieder*
"Die Verwaltung zu Finsterwangen gibt bekannt:
Ein jeder der nicht Bürger zu Finsterwangen ist, darf die Stadt nicht zu Pferd betreten. Ferner hat er dieses vor der Stadtmauer in das vorgesehene Gatter abzustellen. Ausgenommen sind Packpferde, welche zum Handel mit der Stadt Finsterwangen gebraucht werden könnten. Ausnahmen bilden hier nur die Ritterschaft.
Innerhalb der Stadtmauern zu Finsterwangen, dürfen keine Waffen offen getragen werden. Dies schließt Bögen aus, allerdings muss die Sehne entspannt sein. Ausnahmen bilden ausschlißlich die Ritterschaft und die Stadtgarnison zu Finsterwangen.
Innerhalb der Stadtmauern zu Finsterwangen, hat sich ein jeder offen erkennbar zu machen. Ausnahmen bilden nur ausgewählte, durch Beruf bedingte Personen.
Innerhalb der Stadtmauern dürfen keine schweren Rüstungen getragen werden, diese sind falls benötigt, durch die Hilfe der Pagen zu Finsterwangen vor der Stadtmauer abzulegen. Ausnahme bildet nur die Ritterschaft.
Innerhalb der Stadtmauern dürfen keine wilden Tiere gehalten werden. Das mitbringen eines wilden Tieres ist verboten. Jedes für Wild befundene Tier ist sofort zum Abschuss freigegeben. Der Halter wird mit einer Geldstrafe von Eintausend Dukaten belangt.
Die Verwaltung behält sich jegliche Änderungen und Hinzufügungen an den Regelungen zu FInsterwangen vor. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
i.A. Tom Hammerhand, Verwalter zu Finsterwangen"
Zuletzt geändert von Tom Hammerhand: 2.06.02, 12:20, insgesamt 1-mal geändert.
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