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 Betreff des Beitrags: Ein Brief erreicht die Ritterschaft
BeitragVerfasst: 15.06.02, 17:42 
Festlandbewohner
Festlandbewohner

Registriert: 6.01.02, 16:22
Beiträge: 8
Geehrte Ritterschaft,

Enttäuscht schreibe ich diesen Brief über das Verhalten der Knappen Augustin. Doch kommen wir zur Vorgeschichte. Ich ging grade meinem Dienst als Rekrutin zur Stadtwache Rohehafen meinen Dienst nach, da sah ich ein herrenloses Pferd auf dem Bankplatz stehen. Nach mehrmaligen Nachfragen mit lauter Stimme, wem denn dieses Pferd gehörte, bekam ich keine Antwort. So erhob ich meine Stimme ein letztes Mal. Nun gedachte mich der Knappe Augustin endlich mit seiner Aufmerksamkeit. Ich sagte ihm, er hätte ein Bußgeld zu bezahlen, da er sein Pferd nicht ordnungsgemäß abstellte und das dies Gesetz auch für die Ritterschaft gelten würde. Er gab mir nun kund, daß er dies dürfte. Er sagte wortwörtlich , daß er das Gesetz sei und ich ihm keine Forderungen stellen sollte.
So muß ich mich nun fragen, erhebt die Ritterschaft wirklich den Anspruch über dem Gesetze des Barones zu stehen. Ja. Vielleicht sogar über den Gesetzen der Götter? Ich muß mit bedauern feststellen, das mein Bild der Ritterschaft doch erheblich in Frage gestellt wurde. Und ich hoffe das dies nur der Ausrutscher eines einzigen Knappen war und nicht die Einstellung aller Angehörigen der Ritterschaft zum Ausdruck bringt.

In tiefster Enttäuschung

Zhaoyi, Rekrutin der Stadtwache


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 15.06.02, 18:19 
Altratler
Altratler

Registriert: 3.12.01, 20:44
Beiträge: 315
Die Viere zum Grusse Rekrutin Zhaoyi,

ich entschuldige mich hiermit für die harschen Worte des Knappen Augustin, die trotz allem einen wahren Kern haben. Die Ritterschaft sowie die Knappen geniessen Immunität in des Königs Gesetzen und dürfen auch selbst Recht sprechen. Was der Knappe Augustin etwas unformell ausdrückte ist somit wahr. Ich empfehle euch, auch dem Rechtskundeunterricht eurer Ausbildung beizuwohnen, damit solche Missverständnisse nicht auftreten. Hier ein Auszug aus dem Iuribus Siebenwind:

Constitutio Siebenwind:

Art. 7 Ritter der Sieben Winde

Die Ritter der Sieben Winde vertreten das Recht im Namen des Königs und sind für die Durchsetzung des selben verantwortlich. Sie haben die ausdrückliche Befugnis, alle Vergehen auf Grundlage des Iuris Siebenwind zu ahnden. Näheres regelt der § 6 des Codex Criminalis.

Codex Criminalis:

§ 1 Geltungsbereich
I. Das Strafrecht gilt für alle Personen, die sich auf königlichem Grund und Boden auf Siebenwind aufhalten. Ausnahmen bilden die in den Praetori-Verträgen genannten Gebiete.
II. Ausgenommen von diesem Gesetz sind nur die Personen, die dem König direkt unterstellt sind oder das Privileg der Immunität vom König verliehen bekamen. Dies betrifft namentlich die Ritter der Sieben Winde, hohe geistliche Würdenträger, den Baron von Gerdenwald sowie vom König entsandte Botschafter.
III. Gebiete unter dem Militärrecht bleiben vom Codex Criminalis unberührt, sofern die Verhäng des Militärrechtes vom Königlichen Gericht anerkannt wurde.

Ich hoffe, dies erklärt die Lage und die Immunität der Ritterschaft. Diese erstreckt sich auch auf das Stadtrecht der einzelnen Städte!

gez.
Sir Talliostro Barnabas
Hochmeister des Greifen


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