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 Betreff des Beitrags: Bekanntmachung der Stadt Brandenstein
BeitragVerfasst: 11.07.02, 21:21 
Einsiedler
Einsiedler

Registriert: 15.12.01, 21:33
Beiträge: 184
Hiermit wird Das Kriegsrecht in Der Stadt Brandenstein
ausgerufen.


Totila
Militärkommandant in Brandenstein


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 12.07.02, 02:37 
Festlandbewohner
Festlandbewohner

Registriert: 25.03.02, 22:35
Beiträge: 64
Wohnort: Draconis
*liest die Ankündigung an einer Hauswand irgendwo in Brandenstein*

"Er sollte doch langsam wissen das nur die Ritter das Kriegsrecht verhängen können?"

*eilt schnell weiter und sucht einen Ritter*


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 12.07.02, 10:37 
Einsiedler
Einsiedler

Registriert: 10.07.02, 20:47
Beiträge: 18
* liest den Anschlag durch *
* lächelt leicht und sagt dann leise zu sich*
Er sollte eigentlich wissen was zu tun ist, so hat das keinen Bestand . Aber mir egal !

* geht langsam in ihr kleines Büro in der Markthalle*


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BeitragVerfasst: 12.07.02, 16:13 
Altratler
Altratler
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Registriert: 9.12.01, 13:21
Beiträge: 5829
Wohnort: Thüringen - und stolz drauf!
*Richter Valorum wird ein Zettel gereicht, auf dem die Verlautbarung des Kommandanten der Stadtwache zu Brandenstein geschrieben steht. Mit ernstem Blick betrachtet er das schreiben und setzt sich sogleich an das Schreibpult*

Im Namen Seiner Majestät Hilgorad, Herrscher über Galadon, Heredon und Siebenwind gibt das Gericht zu Schieferbruch folgendes bekannt:

Ad Eins
Die Ausrufung des Kriegsrechtes durch den Kommandanten der Stadt Brandenstein widerspricht dem Gesetze und ist daher rechtswidrig. Somit wird festgestellt, dass das Kriegsrecht zu diesem Zeitpunkt nicht existiert.

Ad Zwei
Zur Heilung der Nichtigkeit bedarf es der Zustimmung sowohl der Lehnsherrenschaft und des Königlichen Gerichtes.

Ad Drei
Es solle geprüft werden, inwiefern die Ausrufung des Kriegsrechtes durch die Stadt Brandenstein rechtlcih zu verfolgen sein wird.


Zur Begründung:

Prinzipiell liegt die Hoheit für solcherlei Maßnahmen bei der Ritterschaft, sofern nichts anderes bestimmt wurde. Allein schon aus diesem Punkte ist die Ausrufung des Kriegsrechtes rechtswidrig.

Des weiteren hat Hauptmann Totila in seiner Funktion als Kommandant der Stadtwache keinerlei Befugnis, dass Kriegsrecht auszurufen. Dies regelt die Stadtsatzung Brandenstein wie folgt 'Der Patrizier.- Wird durch die Lehnsherren das Kriegsrecht ausgerufen, so wird der Patrizier zum Oberbefehlshaber der Stadtarmee. Anweisungen der Ritterschaft ist jedoch in jedem Falle weiterhin Folge zu leisten.' Konkludent bedeutet die handlung des Hauptmanns eine Verletzung seiner Aufgaben und erfüllt Teile des Tatbestandes der Amtsanmaßung (§ 25 Codex Criminalis). Auch aus diesem Grunde ist die Ausrufung nichtig.

Formal hat das Kriegsrecht also keinen Bestand. Dieser kann nur durch eine Bestätigung der Lehnsherren der Insel oder des Königlichen Gerichtes wiederhergestellt werden. Aufgrund der mangelnden Informationslage verweigert das Königliche Gericht seine Zustimmung und verweis die Angelegenheit zu Händen der Ritterschaft. Sollte diese das Kriegsrecht bestätigen, so tritt dieses ab Zeitpunkt der Bestätigung in Kraft.

Gegen Hauptmann Totila behält sich das Königliche Gericht ausdrücklich eine Untersuchung zur Klärung der Vorfälle vor. Dabei wird beurteilt werden, ob dieser sich schuldhaft seiner Pflichten entzogen hat.

Namens Seiner Majestät und im Auftrage des Gesetzes
Harold Valorum Königlicher Richter

*dies wird als Depesche gen Brandenstein und zur Ritterschaft gesandt. Des weiteren wird eine Wache am gericht beauftragt, für die Verbreitung auf der Insel zu sorgen.*

_________________
>Das ständige Nachgeben der Klugen begründet die Diktatur der Dummen.<


Graf Hagen Robaar von Saalhorn zu Siebenwind. - <<Charprofil>>
Abschied und Verrat. - Der Abschied Graf Hagen Robaars von Siebenwind ............ Ein (ehemaliger) Lehnsherr auf Sinnsuche ............. Hagens Rückkehr - Finsternis' Weg


Zuletzt geändert von Harold Valorum: 12.07.02, 16:15, insgesamt 1-mal geändert.

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