| Einsiedler |
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Registriert: 10.07.02, 20:47 Beiträge: 18
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* an die Tür der Schmiede wird ein Dokument angenagelt*
* Der Wache geht eine Kopie mit einem Boten zu*
Verfügung der Zwangsräumung Im Auftrag der Stadt Brandenstein ergeht folgender Erlass. Die Schmiede Wolfbart in der Markthalle zu Brandenstein ist mit sofortiger Wirkung zwangs zu räumen. Etwaiger Besitz der noch in der Liegenschaft anzufinden ist , ist zu pfänden und gilt als Eigentum der Stadt. Grund der Räumung ist die andauernde Mietschuld. Alle Versuche diese Einzufordern schlugen fehl. Die Wache der Stadt Brandenstein wird angewiesen die Räumung vorzunehmen.
*schwungvoll unterzeichnet und gesiegelt*
Zuletzt geändert von Korina: 22.07.02, 18:49, insgesamt 1-mal geändert.
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