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 Betreff des Beitrags: Verlautbarung vom defensor fidei
BeitragVerfasst: 24.07.02, 23:41 
Festlandbewohner
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*Anschläge am Brett in Schieferbruch, Rohehafen und am Tempel künden folgendes:*

Bürger ihrer Majesät zu Siebenwind,

hiermit seien nähere Erläuterungen zum §6 des Erlasses ihrer Gnaden Baron von und zu Gerdenwald gegeben.
Das Verbot und die Klassifizierung als Ketzertum tritt erst mit Verlautbarung der Verordnung in Kraft, dementsprechend sind davor stattgefundene Wahlen nicht als Ketzerei zu bezeichnen und deren Beteiligte nicht zu verfolgen, denn die göttliche Offenbarung des Rechten und Guten ist ein stufenförmiger und wir lernen aus gemachten Erfahrungen und bessern uns hin zum Guten.
Wahlen stehen im Widerspruch zu der göttlichen Berufung der Amtsträger und der Führung durch die Besten, denn Wahlen führen zu Plutokratie und Oligarchie, dementsprechend sind zukünftig alle Ämter durch die Lehensherren, hier die Ritter der Siebenwinde, einzusetzen.
Die Personen im Amte sind den Göttern und den Lehensherren verpflichtet, jeder Pflichtvergessenheit im Amte ist auch im Sinne der Ketzerei zu untersuchen.
Den Lehensherren steht es frei, im Sinne der gegenseitigen Verbundenheit von Lehensherren und Lehensnehmer sowie Untertan, diese um Meinung zu befragen oder sich Vorschläge zur Besetzung von Ämtern machen zu lassen, doch ist es der Lehensherren von den Göttern alleinig beseelter Entschluss und ihr unmittelbar von den Göttern gegebenes Recht eigens zu entscheiden.
Jedwedes Auflehnen gegen die Entscheidungen des Lehensherren ist als Auflehnung wider der göttergewollten Ordnung als Ketzerei dem defensor fidei zur Untersuchung zu melden und diese Personen sind sofortig festzusetzen.
Im Einvernehmen mit dem Lehensherren wird der defenso fidei Ketzer schnellstmöglich nach der Festsetzung prüfen und befragen und bei Gefahr im Verzuge baldigst der weltlichen Gerichtsbarkeit übergeben.

Donarius Derrvus, ordo Astraeli
defensor fidei

_________________
"Es wird der Diamant an sich selbst nur erkannt.
Denken lernst du im Denken, das Wahre erkennst du am Wahren.
Liebe nur, wenn du schon liebst, nichts durch die bloße Kritik."
Ludwig Feuerbach


Zuletzt geändert von Donarius: 25.07.02, 00:17, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 25.07.02, 14:01 
Festlandbewohner
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*am nächsten Morgen wird eine Ergänzung unter die Anschläge gehängt*

Sonderregelungen bezüglich der Schutzbefohlenen Völker ihrer Majestät Hilgorad I.

§1. Nortraven, Elfen und Halblinge, Völker die weit entfernt der göttlichen Offenbarung leben, sei es vom Lehensherren frei gestellt, diese in ihrem Unglauben und ihren götterfernen Riten und Gebräuchen leben zu lassen, bis zu dem Tage, da die Missionierung durch den Wahren Glauben und die Orden der Viere auch hier die Saat für die Errichtung einer göttergefälligen Ordnung gelegt hat.

§2. Das Volk der Dwarschim, welches in jahrhundertelanger Treue und Loyalität zu ihrer Majestät lebt und deren Traditionen überwacht werden von den Priestern, dem von ihrer Majestät anerkannten Glauben an die Elemente, ist hiermit frei gesprochen, ob des Vorwurfs der Ketzerei bezüglich der Obmannswahlen.

Ew. Eminenz
Donarius Derrvus, ordo Astraeli
defensor fidei

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