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 Betreff des Beitrags: Engine Tod Folgen
BeitragVerfasst: 18.05.07, 07:28 
Altratler
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Wohnort: Regensburger Orkfort in Bayern
Es gab früher einmal so eine Regel die besagte, dass man nach einem Engine Tod so etwas wie eine Umnebelung der Sinne ausspielen soll und daher kaum Erinnerung an Angreifer und Geschehnisse hat.
Wie ist das jetzt heute?

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BeitragVerfasst: 18.05.07, 09:20 
Altratler
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Beiträge: 6451
Das ist ne interessante Frage und würde mich auch mal interessieren.

Gerade weil ja heutzutage wenn gekämpft wird meistens bis aufs Messer und ins Lab.

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Es gibt 2 Sorten von Kindern: Die Lieben und DIE ZERSTÖRER!

(@Laylira) oder du wirst zu diese art von IMBA mage die im Forum immer diskutiert wirst. (@Laylira) Und führst 50x Meteorstrike in nem Packpferd mit dir spazieren.
(Solos kommt ins Teamspeak summt die Indiana Jones Melodie) - GreenLantern: Hallo Indiana Solos - Solos: Nene Indiana Djolos, das D ist stumm.


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BeitragVerfasst: 18.05.07, 09:31 
Edelbürger
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Beiträge: 1558
vielleicht sollte man das dann geschickterweise nicht ENGINETOT nennen, sondern starke ohnmacht oder was weiss ich.. und vielleicht auch nach dem erwachen nochmals kurz per msg gesagt bekommen, wie man sich nun zu verhalten hat. sicher sinnvoll für neulinge und als kleine erinnerung für alte hase auch sinnvoll.

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Midraan Minerius, Rittmeister der ritterlichen Garde zu Siebenwind
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BeitragVerfasst: 18.05.07, 10:17 
Altratler
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Beiträge: 6100
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Moin,
die Regel von damals das man um die Zeit des Enginetodes einen totalen Blackout hat, gilt nicht mehr. Was gilt ist dass ein Enginetod eine ziemlich schwere Verwundung ist die den Char kurzfristig an die Schwelle des Todes bringt, von welcher er wieder zurückkehrt. Dadurch ist der Charakter geschwächt und für eine Weile ausser Gefecht gesetzt.

Gedächtnisverlust und die exakte Art und Schwere der Verwundung bleibt jedoch dem jeweiligen Spieler überlassen um möglichste spielerische Freiheit zu gewähren.

MFG
Hagen

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Tarlas: Angamons Segen dispellt keine Meteorregen!


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BeitragVerfasst: 18.05.07, 11:06 
Edelbürger
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Beiträge: 3412
Wohnort: Köln
Die Frage hat ja wohl in erster Linie bei Wegelagerei Relevanz, wenn der Räuber unerkannt entkommen will...

Ich würde mal sagen, wenn der Angreifer und der Überfallene sich vor dem "Enginetod" lange genug gegenüber standen oder der Angreifer sonst wie einen einprägsamen Eindruck hinterlassen hat, dann wäre diese angebliche Regelung blödsinnig. Da sollte man jemanden auch wiedererkennen können (obwohl ja eh alle !vermummt sind :rolleyes: ).
Wer einen bewaffneten Überfall begeht, der sollte auch ein gewisses Risiko in Kauf nehmen, dafür später mal Konsequenzen tragen zu müssen.

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Wow! Bestens recherchiert, prima belegt durch Zitate von Leuten, die es einfach wissen müssen, und voll mit Situationen, die wohl jeder kennt. Hat mich sehr berührt, vor allem innerlich - wunderschön! Da kam wirklich alles vor: Dieses autistische Mädchen da, ihre Freundschaft mit dem Delphin, die Außerirdischen, der liebe Gott, stundenlange Reflexionen, Verben, Interpunktion... Ein Beitrag, der mitunter zu Tränen rührt. Danke!
"Fili" (IRC), Spieler von
Solice Aurora (Dank an Awa fürs Portrait)
Johann Cassius
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BeitragVerfasst: 18.05.07, 11:26 
Edelbürger
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Beiträge: 2488
Wohnort: vandrischen Tiefen
Dafür ist er ja im Lab oder bewusstlos. In der Zeit fesselt man ihn einfach ;)

Aber Amazings Frage kann wohl nur der Rat beantworten.

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Suum cuique


"Dio perdona... Io no!"


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BeitragVerfasst: 18.05.07, 14:12 
Ehrenbürger
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Beiträge: 822
Zitat:
Moin,
die Regel von damals das man um die Zeit des Enginetodes einen totalen Blackout hat, gilt nicht mehr. Was gilt ist dass ein Enginetod eine ziemlich schwere Verwundung ist die den Char kurzfristig an die Schwelle des Todes bringt, von welcher er wieder zurückkehrt. Dadurch ist der Charakter geschwächt und für eine Weile ausser Gefecht gesetzt.

Gedächtnisverlust und die exakte Art und Schwere der Verwundung bleibt jedoch dem jeweiligen Spieler überlassen um möglichste spielerische Freiheit zu gewähren.

MFG
Hagen


Darf man mal erfahren, warum diese Regel nicht mehr gilt? Das ist ja ein recht schwerer Schlag für Leute, die darauf angewiesen sind, im Notfall Zeugen zum Schweigen zu bringen (man kann und will ja aus verständlichen Gründen in so einer Situation niemandem unnötigerweise einen RP-Tod aufdrücken).
Eine Erklärung wäre nett.


mfG Lark

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Credo ut intellegam


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BeitragVerfasst: 18.05.07, 14:24 
Edelbürger
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Wahrscheinlich weil man vor allem bei Wegelagerer-Aktionen ohnehin schon ein recht geringes Risiko hat ( !unbekannt sei's gedankt ) überhaupt eindeutig erkannt zu werden.

Müsste das Opfer nun auch noch ausspielen, dass es nicht mehr wirklich etwas davon weis, wäre das ganze noch risikoloser .. und würde mitunter darin resultieren, dass der Räuber einen am Ende des Überfalles noch zur Absicherung Engine killt.

Statt einer so stumpfen, erzwungenen Engine-Lösung sollte man es dann schon mit etwas mehr RP versuchen .. und vor allem auch in Absprache mit dem Gegenüber.
Kein Tab+Linksklick = vollendete Tatsachen.


Mag also sein, das diese Regelung aus einer Zeit vor der Möglichkeit des !verkleidens oder !unbekannt stammt .. und mit deren Einführung obsolet geworden ist; ich zumindest höre heute überhaupt das erste mal davon.

~Siegi

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I don't speak destiny.


Zuletzt geändert von Siegi: 18.05.07, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 18.05.07, 15:43 
Altratler
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Zitat:
Eine Erklärung wäre nett.


Sowas hat mit RP und nicht automatisch zu geschehen.

Je enginefixierter ein Angriff abläuft, desto geringer ist die Bereitschaft des Opfers, da selbst sauberes RP zu liefern. Wenn ein Attentäter einem Zeugen etwas über den Schädel zieht, wird das Opfer eher bereits ein, irgendetwas zu vergessen, als wenn man das ganze über einen RP-Tod umsetzt, der eher als Angriff auf die Person als auf den Char aufgefasst wird.

Das heißt: Die Regelung ist nutzlos.

Darüber hinaus sollte es sich für jeden von selbst verstehen, seinem Gegenüber reallistische Chancen einzuräumen und nicht immer alles für den Char zu verwenden, was der Spieler erkannt hat.

(Ich hab übrigens auch mal von der Regelung vor Urzeiten gehört, mir wäre aber nicht bekannt, dass sie jemals umgesetzt worden wäre, zumindest aber nicht mehr seit 2004)


Zuletzt geändert von Riniel: 18.05.07, 15:44, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 18.05.07, 15:59 
Altratler
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Sprich egal wie man sich anstellt, man kann als Wegelagerer, Räuber, gemeiner Kerl oder sonstiges immer erkannt werden, da man sein Opfer ja aus Gründen der Fairness niemals ganz töten kann (was ich auch gut finde! Also das töten.).

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Zuletzt geändert von Amazing: 18.05.07, 16:05, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 18.05.07, 16:17 
Altratler
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Naja, eigentlich bietet !unbekannt schon so gut wie 100%igen Schutz, nachträglich nicht erkannt zu werden.
Man kann aber keinen Anspruch darauf erheben, was ein anderer Charakter sich behalten kann und was nicht, weil sowas in eine Kategorie mit Poweremotes fallen würde, die nur über den Rat möglich sind.


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BeitragVerfasst: 18.05.07, 16:29 
Altratler
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Wenn ich jetzt jemanden hinterrücks zu Fall bringe und er mich gar nicht RP-technisch sieht, darf er mich dann erkennen, wenn er nach dem Bewusstlos wieder aufsteht und mich sieht?

Ich weiß das sind so Grenzfälle.

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BeitragVerfasst: 18.05.07, 16:35 
Altratler
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Wenn er dich tatsächlich nicht sieht, bevor er zu Boden geht: Dann hat er dich logischerweise auch nicht gesehen.

Wenn er aufwacht und du bist noch in der Nähe, wäre ich an seiner Stelle aber auch misstrauisch, außer du legst entsprechende Täuschungsmanöver an den Tag.

Er könnte aber auch, während er gerade umfällt, nochmal herum drehen und dabei einen flüchtigen Blick auf dich erhaschen. Bei sowas wäre es nicht verkehrt, einen Verdacht auszuspielen.

Optimalerweise läuft das ganze dann so ab, dass der Täter dem Opfer einräumt, diesen Verdacht zu haben und dass das Opfer dem Täter einräumt, sich herausreden zu können.


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BeitragVerfasst: 18.05.07, 17:25 
Ehrenbürger
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Zitat:
die Regel von damals das man um die Zeit des Enginetodes einen totalen Blackout [...]

Diese Regel halte ich fuer einen guten Kompromiss zwischen den Interessen des Opfers (zu überleben) und des Verbrechers (unerkannt zu bleiben).

Die Krimis sind voll von Situationen in denen Leute ermordet werden , weil sie unverhofft Zeuge eines Verbrechens wurden.
Wenn zum Beispiel Ritter Sigismund von Ritter Ruprecht dabei überrascht wird, wie er den Schlachtlan für die morgige Schlacht an den Feind verhökert, dann wird es in Ritter Sigismunds Interesse sein, den lästigen Zeugen zu beseitigen.
Aber was soll der Verräter nun tun? Er kann den Zeugen zwar enginemäßig überwältigen und ermeucheln, aber solange Ritter Ruprecht keinen RP-Tod erleidet, wird er wieder auferstehen und nichts kann ihn daran hindern, sich an den Verrat zu erinnern und entsprechende Schritte zu unternehmen. Natürlich wäre es schön wenn der Spieler von Ritter Ruprecht sich auf seine Fairness besinnt, und von alleine Gedächtnislücken ausspielen würde, aber er muss nicht. Ob Ritter Sigismund sein Geheimnis wahren kann hinge damit von der Gnade des Spielers von Ritter Ruprecht ab. Das fände ich etwas einseitig.

In so einer Situation würde die obige Regel stattdessen den Interessen beider Seiten gerecht werden.


Lark

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Spieler von Sanduros Mantaris

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BeitragVerfasst: 18.05.07, 18:23 
Altratler
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Du gehst bei deiner Idee davon aus, dass sich jemand dagegen weigert, faires RP zu machen.

In dem Sinne würde Ritter Ruprecht, wenn er sieht, wie Ritter Sigismund Schlachtpläne verschachert, einfach ohne Emotes davon rennen und mit Non-RP nicht zulassen, dass Ritter Sigismund ihn niederschlagen kann und die Infos weiter geben. Was hat Ritter Sigismund jetzt davon gewonnen, abgesehen davon, dass er Ritter Ruprecht jetzt hinterherlaufen muss um mit ihm Non-RP zu machen?

Wenn so eine Sache nicht mit RP geregelt werden kann, kann sie gar nicht geregelt werden, das hängt nicht vom Regelwerk ab, sondern von den Leuten, die es missachten.


Zuletzt geändert von Riniel: 18.05.07, 18:24, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 18.05.07, 18:48 
Edelbürger
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Zitat:
Original von Siegi

Müsste das Opfer nun auch noch ausspielen, dass es nicht mehr wirklich etwas davon weis, wäre das ganze noch risikoloser .. und würde mitunter darin resultieren, dass der Räuber einen am Ende des Überfalles noch zur Absicherung Engine killt.


Ich denke, das sagt alles. Wenn ein totaler Blackout nach einem Enginetod ausgespielt werden müsste , dann wird doch in Zukunft bei jedem Konflikt am Ende der Enginekill stehen, damit der Aggressor 100% straffrei bleiben kann. Das wäre in meinen Augen eine vom Rat ausgehende Aufforderung zu NonRP, wenn er diese Regel als Pflicht anerkennt.

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