Die Zusammenfassung der offiziellen Aussagen + Ergänzung um die Alternative des Gildensystems in Gruppe b)
Zitat:
Frage: Bin ich verpflichtet meinen Gruppenleiter darüber in Kenntnis setzen, welchen Char ich spiele, wenn ich Zugang zu Gruppenforen haben möchte?
Ganz klar: Nein - eine Verpflichtung dazu besteht nicht!
Fall b) Rassen-/Völkerforen, Glaubensforen und Vergleichbare:
Die direkte Auskunft über den/die eigenen Charakter/e kann diesen Prozess durchaus beschleunigen - falls dies aber nicht erwünscht ist, kann eine Prüfung über einen Hüter/7w-Ratsmitglieds erfolgen
(diese haben Zugriff auf die entsprechenden Daten und können im Falle des Hüters eine Bestätigung weiterleiten, im Falle des Ratsmitglieds direkt eine Gruppenmitgliedschaft vergeben.)
Fall b) Gildenforen und Vergleichbare:
Hier sollte eine Prüfung ebenfalls möglich sein, eine Offenlegung des entsprechenden Charakters aber in der Regel zweckdienlicher.
Eine Alternative bietet das Gildensystem - hierüber könnt ihr euch mit einem Tarnnamen anmelden, den ihr dann natürlich auch bedenkenlos weitergeben könnt.
Grundlegend gilt:
Ein Recht auf Teilnahme besteht nur dann wenn dieser Kommunikationkanal zwingend erforderlich ist, bzw. maßgeblich ist für Anfragen/Rückmeldungen/Konzeptionelles/ect. (in der Regel in Fall a) eher gegeben, denn in Fall b)) kann aber entzogen werden, bei Missachtung der Forenregeln, nicht vertretbarem Umgangston, ähnliches ..
Für die Gruppenleiter muss im Zweifelsfalle nachvollziehbar sein, dass eine Berechtigung existiert.
_________________
Unsere Vision: