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Pacht eines Gatters - Zuständigkeit
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Autor:  Niri [ 14.02.11, 17:32 ]
Betreff des Beitrags:  Pacht eines Gatters - Zuständigkeit

Hallo alle zusammen,

da ich nun ein Gatter anmieten möchte, hatte ich mich diesbezüglich umgesehen, jedoch eine Unklarheit gefunden.
Anmieten würde ich gerne ein Gatter in Südfall, bin jetzt aber unsicher, an welche Stelle ich mich wenden soll. Direkt in Südfall fand ich einen Aushang über Objekte die noch frei stehen, gleichzeitig fand ich hier im Forum eine Auflistung in der Objekte in Falkensee und Südfall gemeinsam aufgelistet wurden.
Nun habe ich erst einmal eine Nachricht in Südfall hinterlassen, frage mich nun aber, ob ich da nicht in Falkensee besser aufgehoben wäre?

Da ich ig bei dem Thema "Gatter anmieten" bisher eher auf Ratlosigkeit traf, wäre ich froh, wenn man mir hier die entsprechende Stelle nennen könnte, damit ich mein Anliegen vortragen kann ig.

Freundliche Grüße,
Niri

Autor:  Custodias [ 14.02.11, 17:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Pacht eines Gatters - Zuständigkeit

In Falkensee gibt es eigentlich keine Gatter mehr zu mieten, von daher bist du in Südfall schon richtig aufgehoben.

Autor:  Waldemar [ 14.02.11, 17:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Pacht eines Gatters - Zuständigkeit

Hi,

Südfall ist schon ganz gut angepeilt, da es seine eigene Verwaltung hat (Era). In Falkensee für ein Südfall-Gatter nachzufragen würde wohl genau den Verweis auf den Südfall-Verwalter bringen.

LG
Waldemar

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