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 Betreff des Beitrags: Regeländerung EXP-Ersatz / Hinweise zu Überfallzeiten
BeitragVerfasst: 22.09.15, 20:04 
Altratler
Altratler
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Registriert: 4.10.05, 20:43
Beiträge: 3950
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Zitat:
Guten Tag werte Spielerschaft!


Der Rat hat sich einmal mehr mit den Regeln beschäftigt und kam zu dem Schluss, dass wir in Sachen EXP-Ersatz ein paar Änderungen einführen.
Da durch den Standardgrad "Schüler" im Bereich jeglicher Magieklassen/Rassen ohnehin ein Riegel vor Overpower durch viele Erfahrungspunkte geschoben ist, ist es künftig möglich, die Hälfte der notierten EXP jeglicher Charaktere auch auf neue, magische Charaktere zu übertragen.
Somit entfallen 2 Absätze aus der bisherigen Regelung:
Zitat:
EXP-Ersatz für einen neuen magischen Char erhält man maximal in Höhe der zuvor notierten EXP von einem bereits gespielten magischen Char (wenn man also einen Krieger mit 1 Mio EXP löscht und zuvor (oder aktuell) nur einen Magier mit 50k EXP gespielt hat, bekommt man trotz der potenziellen 500k EXP-Ersatz nur 50k EXP gutgeschrieben).
Als magische Charaktere zählen: Elementar-,Weiß-, Grau- und Schwarzmagier, Druiden, Hexen, Schamanen, Scharlatan, Weber der Auen, Findil, Tafindil, Kruell der Myten (jeweils Stufe 1 und 2) und Kind, magisch begabt.


Damit haben wir die Regel etwas entspeckt und künftig wird sie wie folgt ausgeführt und auf der Homepage erscheinen:

Versteckter Inhalt bzw. Spoiler :
Wenn man einen Char löschen möchte, kann man sich vorher (per IG-Call oder Ticket) dessen Erfahrungspunkte (EXP) notieren lassen. Bevor der alte Char gelöscht wird, sollte unbedingt gewartet werden, bis die Hüter bestätigt haben, dass die EXP notiert wurden. Diese können anschließend auf einen neuen Char übertragen werden. Dabei gibt es folgende Punkte zu beachten:

  • Alter und neuer Char müssen sich auf dem selben Account befinden.
  • Der Char, von dem die Exp stammen, muss gelöscht sein.
  • Auf den neuen Char können 50% der EXP des alten Char übertragen werden, jedoch maximal 500.000.
  • Es können auch EXP von mehr als einem Char notiert werden, jedoch kann ein neuer Char immer nur die EXP von einem der alten Chars bekommen.
  • Mit dem neuen Char muss direkt vom Startschiff aus ein Call abgesetzt werden, um die EXP des alten Char bekommen zu können. Man darf danach das Schiff jedoch verlassen und muss nicht warten, bis der Call beantwortet ist.

Klassenersatz für Aufstiegsklassen
  • Klassenersatz für Aufstiegsklassen erhält man, indem man sich die erreichte Klasse vor dem Löschen vom Support notieren lässt und nach Neuerstellung erneut den Support für den Ersatz kontaktiert.
  • Magische Chars und Geweihte: Bei Erstellung eines Chars des gleichen Zweiges (bzw. des gleichen Glaubens bei Geweihten)kann man die notierte Klasse gutgeschrieben bekommen.
  • Kämpferaufstiegsklassen: Ein Klassenersatz für eine einmal erreichte kämpfende Aufstiegsklasse ist nur innerhalb der gleichen Rasse möglich. Ausnahme: Das Erreichen einer fremdrassigen Kämpferaufstiegsklasse berechtigt auch zum Klassenersatz zu einem menschlichen Veteran.
  • Klassenersatz für Diebe: Es muss hierfür bis zur nächsten Freischaltungsrunde gewartet werden. Bis dahin kann der Charakter mit einer der Basisklassen Schurke, Barde oder Abenteurer gespielt werden.



Als weiteren Punkt wollen wir nochmal auf die Regelungen der sicheren Zonen und Zeiten für Verbrechen hinweisen. Es kam in der letzten Zeit häufiger vor, dass z.B. Entführungen kurz vor Ablauf der geltenden Regelzeit durchgeführt wurden oder durchgeführt werden wollten.
Bitte nehmt Rücksicht auf eure Mitspieler, da vor Allem unter der Woche sehr viele von uns morgens früh heraus müssen. Plant eure Überfälle/Entführungen ein gutes Stück vorher, damit kein Unmut entsteht oder jemand Notausloggt, weil er einfach keine Zeit mehr hat, die Situation so lange wie es nötig ist auszuspielen. Euch bieten sich i.d.R. genügend Möglichkeiten, mit den zu Entführenden in Kontakt zu treten und solche Dinge vorab oder währenddessen zu klären, oder eben auch diverse Befehle zur Kommunikation ig:
Zitat:
!ooc [TEXT]

Gibt dem Char, der direkt 1 Tile vor dem eigenen Char steht und dem der eigene Char zugewandt ist, den eingegebenen Text in eckigen Klammern über dem Kopf aus. Dieser Befehl darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden, z.B. wenn man einen Text oder Emote nicht verstanden hat, oder um sich kurz terminlich zu koordinieren und es keine anderen Wege (ICQ, IRC, eMail, PN) gibt. Auf keinen Fall darf der Befehl dazu genutzt werden, zu chatten oder Unhöflichkeiten und Kritik auszutauschen.


Regel zu "Erlaubte Zeiten für Verbrechen":
Versteckter Inhalt bzw. Spoiler :
Viele Spieler von Siebenwind sind berufstätig und haben daher erst in den Abendstunden Zeit, zu spielen. Daher sind sowohl gröbere Verbrechen (Einbruch, Entführungen, Überfall , …), als auch die Reaktion darauf (geplante Festnahmen, Hausdurchsuchungen) sowie Gefängnisausbrüche auf die Zeit von 19 bis 23 Uhr (wochentags) bzw. 17 bis 23 Uhr (Wochenende und Feiertage) beschränkt. Diese Beschränkung bezieht sich auf den Beginn der entsprechenden Tat. Es wird darum gebeten, die Aktion bis spätestens 24 Uhr zu Ende zu bringen. Ausnahme hierzu ist Taschendiebstahl (überall) und Wegelagerei außerhalb von sicheren Zonen. Beides ist immer erlaubt. Hinweis: Spontane Festnahmen aufgrund geltender Haftbefehle oder als Reaktion auf eine Tat, bei der man in flagranti erwischt wurde, sind natürlich jederzeit erlaubt.


Viel Spaß weiterhin ingame!
Euer Rat


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