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Regelüberarbeitung - Entlastung vom Textwulst http://schnellerwind.mind.de/Foren/phpBB3/viewtopic.php?f=6&t=107750 |
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Autor: | Marnie [ 26.02.18, 11:10 ] |
Betreff des Beitrags: | Regelüberarbeitung - Entlastung vom Textwulst |
Guten Tag werte Spielerschaft Wir haben uns dafür entschieden das Regelwerk zu überarbeiten und weitmöglichst vom unübersichtlichen Textwulst zu befreien. Das heißt auch, dass wir nicht jede Regel bis ins kleinste Detail erläutern, sondern in der Sache auf den gesunden Menschenverstand zählen wie diese zu werten sind. Da die Liste lang ist, wird diese Überarbeitung Schritt für Schritt erfolgen. Sollten euch wichtige Dinge fehlen oder diverse Verfahrenshinweise nicht verlinkt sein, schickt mir eure Vorschläge bitte direkt per PN. Hier habt ihr Teil 1, was absofort auch auf der Homepage zu finden ist. Im Spoiler findet ihr das alte Regelwerk. Ab HEUTE gültig: Zitat: Siebenwindsches Handbuch und Regelwerk Account:
How to "Abstellgleis für Charaktere" Das Miteinander außerhalb des Spiels (Forum, Discord):
Beachte bitte die allgemein gültigen Umgangsregeln. Bei Fragen einfach nachschlagen. Allgemeine Regeln für das Spiel Bugusing Das Ausnutzen von Bugs ist verboten. Werden neue Bugs gefunden, müssen diese gemeldet werden (Ticket, Forum oder Mail). Spiellogik Die Spiellogik ist ein essentieller Teil des Zusammenspiels. Denk dich bei Allem, was du gerade mit deinem Charakter tust, in dieses Wesen hinein und stelle dir selbst die Frage, ob seine Handlungen im Bezug auf die Spielwelt logisch sind. Nicht alles, was engine geht, ist im Sinne der Spiellogik auch wünschenswert. Nicht logisch ist es zum Beispiel..
Charakterprofil
Emotepflicht
Sex und Gewalt Es gibt auf Siebenwind keine Alterskontrolle. Aufgrund dessen kannst du nicht wissen, ob ein Spieler hinter einem Charakter eventuell den Regelungen des Jugendschutzes unterliegt. Die öffentliche Darstellung und Beschreibung sexueller Handlungen und Pornographie, sowie übertrieben brutale und perverse Schilderungen sind daher im Spiel untersagt. Tod des Charakters Beim Verlust sämtlicher Engineleben (5 pro Woche verfügbar) landet dein Charakter auf der Todesinsel. Sollte das einmal der Fall sein, liegt es im Ermessen der Spielleitung, ob dein Charakter zu leichtfertig gehandelt hat und kann gegebenenfalls auch einen Rollenspieltod beschließen. Lebensverlust aufgrund von Bugs oder technisch ausweglosen Situationen fällt nicht darunter und kann unter Umständen vom Support und Eventteam wieder aufgestockt werden. Notausloggen In unangenehmen Situationen (z.B. wenn du Opfer eines Überfall wirst, gefangen genommen werden sollst usw.) ist es untersagt, sich der Situation durch Ausloggen zu entziehen. Je nach Sachlage kann der Support die Folgen, denen du dich entziehen wolltest, zuweisen (dich in Gefangenschaft setzen, Items entziehen und den Räubern überlassen usw.) Crossgaming
Reaktion auf Regelverstöße Es ist untersagt, auf Regelverstösse eines anderen Spielers ebenfalls mit Verstössen gegen den Regelkatalog zu antworten. Derartige Selbstjustiz wird ungeachtet ihrer Nachvollziehbarkeit als Regelverstoss geahndet. Wenn es wirklich nötig ist (und du nicht über den Verstoß hinwegsehen kannst), rufe über !beschwerde oder F10 den Support. Allgemeine Verhaltensweisen im PvP Gerade die ungeplanten Entwicklungen sind es, die für eure Charaktere neue Ziele, neue Herausforderungen und langfristig durch die damit verbundene Beschäftigung auch langfristigen Spielspaß erzeugen. Das „Problem“ an jedweder Konfliktsituation, sei es ein Raubüberfall, ein Zusammenstoß zwischen Anhängern der Viere und Anhängern des Einen oder auch nur ein Taschendiebstahl, ist die Tatsache, dass es dabei in aller Regel einen Verlierer gibt.
Erlaubte Zeiten für Verbrechen Mo-Fr von 19 bis 23 Uhr Sa-So + Feiertage 17 bis 23 Uhr
Überall, egal zu welcher Uhrzeit
Einbrüche
Es steht dem Dieb frei, engine Nachrichten (auf Pergament oder Ähnlichem) zu hinterlassen, oder Forenbeiträge zum Diebstahl zu verfassen, ebenso wie dem Bestohlenen die Möglichkeit gegeben werden kann, seine Habe wieder zu erhalten. Dies liegt in der rollenspielerischen Freiheit. Bei Unsicherheiten was den Wert der gestohlenen Gegenstände betrifft, kann man sich jederzeit an den Support wenden und auf die Eintragungen in der Einbruchsliste verweisen.
Diebesgut Du hast es also geschafft – der Taschendiebstahl war erfolgreich, der Gegner liegt schwer verwundet am Boden oder das Schloss ist endlich aufgesprungen und die Schätze des Opfers bzw. Hauses liegen vor dir ausgebreitet. Bedenke jedoch, dass dein Opfer ebenfalls von einem Spieler gelenkt wird , der Spaß am Spiel haben möchte. Daher gelten folgende Einschränkungen:
Bei Unsicherheiten was den Wert der gestohlenen Gegenstände betrifft, kann man sich jederzeit an den Support wenden
Gefangennahme, Durchsuchungen, Gefängnisausbruch und Beschlagnahmung Gefangennahme
Durchsuchungen Personendurchsuchung:
Gefängnisausbruch:
Konsequenz im Rollenspiel (Bestrafung, Brandmarkung, Verstümmelung und RP-Tod) Die hier beschriebene Regel tritt nur in Kraft, wenn der Spieler des zu bestrafenden Charakters nicht schon freiwillig sein Einverständnis für bestimmte Konsequenzen gibt und/oder eine Kommunikation zur Problemlösung nichtmehr möglich ist. In erster Linie sind die Spieler selbst dafür verantwortlich, in gegenseitiger Fairness auch ohne Hilfe des Staffs im Spiel Konsequenz zu üben und anzunehmen. Bei gegenseitigem Einverständnis von Bestrafungen (Brandmarkung, Verstümmelung oder sogar RP-Tod) reicht ein einfacher Antrag oder Hinweis der Ausführung an den Rat. Wichtig für euch ist, dass wer eine IG Konsequenz in Form der Bestrafungen anstrebt, dass diese von der Gegenfraktion auch für die verantwortliche Person der durchgeführten Bestrafung gefordert und umgesetzt werden kann. Prinzip: Auge um Auge Beispiele, wann ein Antrag zur Brandmarkung, Verstümmelung oder RP-Tod gerechtfertig scheint:
Brandmarkung (Einen ig "Hilferuf" an den Staff in allgemeiner Rubrik absetzen): [*] Brandmarkungen können ohne vorherigen Antrag nun per Call, nach erfolgtem Rollenspiel, vom Support oder Event-Team direkt umgesetzt werden. [*]Der Charakter wird nach erfolgtem Rollenspiel der Brandmarkung für alle Spieler sichtbar gekennzeichnet (z.B. "Brandmarkung: Zeichen der Viere auf der Stirn" "Brandmal: "P" für Pirat" usw.) [*]Eine Brandmarkung kann frühestens nach 3 Monaten durch Rollenspiel bei einem Heiler entfernt werden. Nach 6 Monaten kann sie per ingame Eventanfrage ohne Rollenspiel entfernt werden Verstümmelung (Eventticket erstellen): RP-Tod (Ratsticket erstellen):
Wenn Staffsupport benötigt wird, ist ein Ticket mit folgenden Punkten an das Eventteam/den Rat zu erstellen:
Gefängnisausbruch:
Regeln für Barden:
Versteckter Inhalt bzw. Spoiler :
MfG,
Euer Staff |
Autor: | Eule [ 26.03.18, 11:11 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Regelüberarbeitung - Entlastung vom Textwulst |
Folgende Regeländerung (in rot) tritt ab sofort in Kraft. Diese Entscheidung ist gefallen um die Spieldynamik im RP zu fördern und Spieler, sowie Staff/Rat, von Verwaltungsaufwand zu befreien. Zitat: Konsequenz im Rollenspiel (Bestrafung, Brandmarkung, Verstümmelung und RP-Tod)
Die hier beschriebene Regel tritt nur in Kraft, wenn der Spieler des zu bestrafenden Charakters nicht schon freiwillig sein Einverständnis für bestimmte Konsequenzen gibt und/oder eine Kommunikation zur Problemlösung nicht mehr möglich ist. In erster Linie sind die Spieler selbst dafür verantwortlich, in gegenseitiger Fairness auch ohne Hilfe des Staffs im Spiel Konsequenz zu üben und anzunehmen. Bei gegenseitigem Einverständnis von Bestrafungen (Brandmarkung, Verstümmelung oder sogar RP-Tod) reicht ein einfacher Antrag oder Hinweis der Ausführung an den Rat. Wichtig für euch ist, dass wer eine IG Konsequenz in Form der Bestrafungen anstrebt, dass diese von der Gegenfraktion auch für die verantwortliche Person der durchgeführten Bestrafung gefordert und umgesetzt werden kann. Prinzip: Auge um Auge. Brandmarkung (Einen ig "Hilferuf" an den Staff in allgemeiner Rubrik absetzen): [*] Brandmarkungen können ohne vorherigen Antrag nun per Call, nach erfolgtem Rollenspiel, vom Support oder Event-Team direkt umgesetzt werden. [*]Der Charakter wird nach erfolgtem Rollenspiel der Brandmarkung für alle Spieler sichtbar gekennzeichnet (z.B. "Brandmarkung: Zeichen der Viere auf der Stirn" "Brandmal: "P" für Pirat" usw.) [*]Eine Brandmarkung kann frühestens nach 3 Monaten durch Rollenspiel bei einem Heiler entfernt werden. Nach 6 Monaten kann sie per ingame Eventanfrage ohne Rollenspiel entfernt werden |
Autor: | Marnie [ 21.08.18, 12:34 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Regelüberarbeitung - Entlastung vom Textwulst |
Moin Wir starten einen Testversuch mit Änderung dieser Regel, da wir die Spielwelt lockern wollen in den RP Situationen, sie aber auch gefährlicher bespielen wollen. So, wie es zu einer bedrohlichen Fantasywelt gehört. Weg von der Thematik Blümchenshard. Wenn diverse Dinge Überhand nehmen, wird zurück gerudert. Ich halte persönlich meinen Kopf dafür hin, also benehmt euch entsprechend. Zitat: Sex und Gewalt Die Darstellung erotischer Handlungen ist ausschließlich zwischen 22 bis 4 Uhr in privaten Räumen im Flüstermodus erlaubt - unabhängig davon, ob sich Personen im lesbaren Bereich befinden oder nicht. Pornographische (äußerst detailreiche) und überaus gewalttätige Darstellungen oder Vergewaltigungen, sowie Pädophilie (generell gilt hier: beide Chars müssen über 18 Jahre alt sein) und Zoophilie sind strengstens verboten und werden zu sofortigem Spielausschluss führen. Das Ausspielen von Gewalt ist im Rahmen der Gestaltung einer gefährlichen Fantasiewelt erlaubt. Abartige, das Maß übersteigende und perverse Darstellungen sind untersagt. Dieser Rahmen gilt auch für das Verfassen von Forenpostings. Vor dem Anspielen solcher Situationen ist bei dem betroffenen Spieler per !ooc Befehl **, Discord/PN das Einverständnis einzuholen und bei Verneinung auf zurückhaltende Emotes zurück zu greifen. **(Gibt dem Char, der direkt 1 Tile vor dem eigenen Char steht und dem der eigene Char zugewandt ist, den eingegebenen Text in eckigen Klammern über dem Kopf aus. Auf keinen Fall darf der Befehl dazu genutzt werden, zu chatten oder Unhöflichkeiten und Kritik auszutauschen.) MfG, Marnie |
Autor: | [Rododoss] [ 27.06.19, 14:56 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Regelüberarbeitung - Entlastung vom Textwulst |
Hallo Zusammen, vorab vielen Dank an Motoi, der eine Regelanfrage für Barden vorgeschlagen und auch ausgearbeitet hat. Dieses ist uns sehr entgegengekommen und hat uns sehr geholfen Zitat: *Die Klasse: Barde ist weiterhin nicht magiebegabt, Auswirkungen der Bardenlieder und -gesänge sind dementsprechend nichtmagischer Natur Ausnahmen sind lediglich die Barden der Elfenrassen, diese gelten als Magisch begabt und erschaffen die Musikauswirkungen mittels aktiver oder unterschwelliger, intuitiver Magie. *Nichtelfische Barden unterliegen nicht den Rüstungsregeln für Magier, Metall hat keinen Einfluss. Elfenbarden jedoch dürfen weiterhin in Metallrüstungen oder mit Gefangenenkragen keinerlei Magie wirken, bzw. bleiben die Musik und die Lieder dann wirkungsfrei. *Bardenlieder können die vom Barden (un-)beabsichtigte Stärkung oder Schwächung ihres Umfeldes mit sich bringen (-> vgl. 'Trubadix') *Maßgebend für Erfolg oder Misserfolg ist die Engine (-> Zauber) *Besonders begabte Barden sollten den Skill: Magie steigern, da die Effekte über das Magiesystem berechnet werden *Zum rollenspielgerechten Herbeiführen des Effekts ist (zumindest im RP) das Spielen eines Liedes oder Singen unverzichtbar! Bei Elfen kann der Effekt auch durch übliche Rp-Magievorbereitung ausgelöst werden. *Die Nutzung von Artefaktkunde ist für nichtelfische Barden auf Ihre Fertigkeiten und auf Schriftrollen begrenzt, die Nutzung muss nichtmagisch ausemotet werden (ablesen von Notenblatt u.ä.) MfG Rodo |
Autor: | Marnie [ 28.01.20, 20:45 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Regelüberarbeitung - Entlastung vom Textwulst |
Eine seit Langem bestehende, aber wohl nie öffentlich bekannt gegebene Änderung in Sachen Klassenumstellung und Änderung in Sachen Verbrechen bzgl. Diebe und Einbruch: Klassenumstellung Vorher: Zitat: Klassenumstellung Es ist möglich, die Klasse eines Charakters zu ändern, wenn es sich aus dem Rollenspiel heraus so ergibt. Hierbei sind folgende Dinge zu beachten: * Antrag geht über ein Ticket an das Supportteam * Begründung mit mind. 500 Zeichen, warum der Char umgestellt werden soll * Eine Umstellung ist nur 1x alle 4 Monate möglich * Bei Ablehnung kann frühestens nach 3 Monaten ein neuer Antrag gestellt werden * Umstellungen von einer magischen auf eine andere magische Klasse sind nicht möglich (z.B. Graumagier zu Weißmagier) * Umstellungen von einer nichtmagischen auf eine magische Klasse sind nicht möglich (z.B. Holzverarbeiter zu Weißmagier. (Ausnahme: Elfische Charaktere können sich auch von nichtmagische Klassen auf für die Rasse verfügbare magische Klassen umstellen lassen) * Eine Umstellung von einer Kämpferaufstiegsklasse ist nur über den Rückschritt zu einer Basisklasse möglich (zb Veteran zu Schütze, Schütze-Veteran zu Krieger) die Skill-Minima der neuen Klasse müssen vor der Umstellung erfüllt werden * Es ist nicht erlaubt, den Char mit einer anderen Klasse neu zu erstellen. Sonderfall: Abenteurer (und Waldläufer) * Abenteurer und Waldläufer können einmalig zu jeder anderen nichtmagischen Nichtaufstiegsklasse umgestellt werden die Skill-Minima der neuen Klasse müssen aber auch hier vor der Umstellung erfüllt werden * Antrag ebenfalls per Ticket an das Supportteam * Begründung mit mind. 300 Zeichen, warum der Char umgestellt werden soll Sonderfall: Diebe * im Rahmen einer Diebesfreischaltung können bestehende Charaktere der Klassen Schurke, Barde oder Abenteurer beim Supportteam mit einem Ticket beantragen, auf die Klasse Dieb umgestellt zu werden. * Der zur Umstellung beworbene Charakter muss die letzten drei Monate regelmässig IG gewesen sein (um zu verhindern, dass Exp Ersatz Chars sofort umgestellt werden) * Der Skill Schlösser knacken muss auf den Maximalwert der Grundklasse geskillt sein. (als Darstellung dafür, dass sich der Charakter bereits vorher mit dem Schlösser knacken beschäftigt hat und nicht nach der Umstellung zum Schlösser knacken kommt, wie die Jungfrau zum Kind) * Die sonstigen Skill-Minima des Diebes müssen vor der Umstellung erfüllt werden. * Eine IG Ausbildung bei einem anderen Dieb muss nicht erfolgen. (Es gibt vom Staff keinen Garant dafür umgestellt zu werden, weswegen man Spieler nicht zu einer IG Ausbildung zwingen sollte und sie am Ende ihr Ziel nicht erreichen können aus Gründen, die weder personen- noch verhaltensbedingt sind) Es ist aber von Vorteil, wenn man bereits bei anderen Dieben Erfahrungen gesammelt hat. * Die Klasse Dieb kann aufgrund von Fehlverhalten aberkannt werden. In diesem Fall hat der Spieler die Wahl zwischen den oben genannten Basisklassen. Trifft er keine eigene Entscheidung, wird er zum Abenteurer. Nachher: Zitat: Klassenumstellung Es ist möglich, die Klasse eines Charakters zu ändern, wenn es sich aus dem Rollenspiel heraus so ergibt. Hierbei sind folgende Dinge zu beachten: * Antrag geht über ein Ticket an das Supportteam * Begründung mit mind. 500 Zeichen, warum der Char umgestellt werden soll * Eine Umstellung ist nur 1x alle 4 Monate möglich * Bei Ablehnung kann frühestens nach 3 Monaten ein neuer Antrag gestellt werden * Umstellungen von einer magischen auf eine andere magische Klasse sind möglich (Pfadmagier wie Weiß-, Grau-, Elementar-, undSchwarzmagier zum jeweils anderen Pfad, Naturmagier untereinander) Generell gilt bei Umstellung von einer magischen auf eine andere magische Klasse: Rückschritt von Stufe 2 auf Stufe 1 der neuen Klasse. Eine Ausnahme bildet hierbei eine bereits rollenspielerisch erfolgte Ausbildung innerhalb der neuen Klasse, so ist auch Stufe 2 der alten Klasse zu Stufe 2 der neuen Klasse möglich. * Umstellungen von einer nichtmagischen auf eine magische Klasse sind nicht möglich (z.B. Holzverarbeiter zu Weißmagier. (Ausnahme: Elfische Charaktere können sich auch von nichtmagische Klassen auf für die Rasse verfügbare magische Klassen umstellen lassen) * Eine Umstellung von einer Kämpferaufstiegsklasse ist nur über den Rückschritt zu einer Basisklasse möglich (zb Veteran zu Schütze, Schütze-Veteran zu Krieger) * Die Skill-Minima der neuen Klasse müssen vor der Umstellung erfüllt werden * Es ist nicht erlaubt, den Char mit einer anderen Klasse neu zu erstellen. Diebesfreischaltung Vorher: Zitat: Diebesfreischaltung * Alle drei Monate wird geprüft, ob neue Diebe freigegeben werden können. * Hierbei ist die Einbruchsliste ausschlaggebend. Es wird ein neues Kontingent freigegeben, wenn: * seit der letzten Freischaltungsrunde durchschnittlich unter 5 Einbrüche pro Monat von unterschiedlichen Dieben verübt wurden. Hierbei ist unerheblich, ob es Spionage- oder normale Einbrüche waren. * die Tendenz nicht signifikant ansteigend ist (z.B. 0 4 8 in den letzten drei Monaten) Nun kann jeder Spieler einen Antrag an das Supportteam stellen, dass er einen Dieb als neuen Char spielen möchte Es ist aber ebenfalls möglich, einen bestehenden Char der Klasse Schurke, Barde oder Abenteurer zum Dieb umstellen zu lassen, unter den hier aufgeführten Bedingungen.Im Antrag sollte enthalten sein: * Wie lange spielst Du schon auf Siebenwind? * Hast Du schonmal einen verbrecherischen Char gespielt, wenn ja, welchen? * Warum möchtest Du gerne einen Dieb spielen? * Was hast Du für Ideen, wie Du als Einbrecher Deine Einbruchsopfer ins RP mit einbeziehen kannst? * Bei den Rassen Halbling, Hochelf, Nortrave und Talzwerg ist eine ausführlichere Begründung nötig. Insbesondere ist darzulegen, wie sich die Klasse Dieb auch mit dem Rassenhintergrund vereinbaren lässt. * Der Spieler darf keine aktuellen Einträge in der Spielerakte wegen regelwidrigem Konfliktrollenspiel haben Nachher: Zitat: Regelung existiert durch Wegfall der Diebesklasse nicht mehr Einbrüche Vorher: Zitat: * Jeder Dieb darf 1x im Monat einen Einbruch begehen und muss diesen in die Einbruchsliste im Accountbereich (nur für Diebe und Staff sichtbar) eintragen. Ein bereits bestohlenes Haus/Wohnung darf 1 Monat lang nicht vom gleichen oder anderen Dieben wieder bestohlen werden. Der Dieb steht in der Pflicht, sichtbare Unordnung auf dem Boden zu hinterlassen. Der Wert gestohlener Dinge darf 10.000 Dukaten nicht überschreiten. * Als Einbruch gilt auch das Bestehlen eines offen stehenden Hauses/Wohnung und kann auch von Nicht-Dieben durchgeführt werden. Der Diebstahl ist per Call oder Ticketsystem dem Support zu melden mit Auflistung der gestohlenen Dinge. Der Dieb steht in der Pflicht, sichtbare Unordnung auf dem Boden zu hinterlassen. * Der Wert gestohlener Dinge darf 10.000 Dukaten nicht überschreiten. Es steht dem Dieb frei, engine Nachrichten (auf Pergament oder Ähnlichem) zu hinterlassen, oder Forenbeiträge zum Diebstahl zu verfassen, ebenso wie dem Bestohlenen die Möglichkeit gegeben werden kann, seine Habe wieder zu erhalten. Dies liegt in der rollenspielerischen Freiheit. Bei Unsicherheiten was den Wert der gestohlenen Gegenstände betrifft, kann man sich jederzeit an den Support wenden und auf die Eintragungen in der Einbruchsliste verweisen * Spionageeinbrüche können beliebig oft, aber nur 1x im Monat im selben Haus/Wohnung durchgeführt und müssen beim Event-. oder Supportteam angemeldet werden (per Call oder Ticketsystem via Accountbereich auf der Homepage). Es ist verboten dabei Gegenstände zu entwenden. Es besteht keine Pflicht, sichtbare Unordnung auf dem Boden zu hinterlassen. * Das Bestehlen von Kontainern (Kisten, Truhen, Packpferde) außerhalb von Häusern/Wohnungen ist nicht eintragungspflichtig. Bei verschlossenen Kontainern (Packpferde zählen als verschlossener Kontainer) darf der Wert gestohlener Dinge 10.000 Dukaten nicht überschreiten. Bei unverschlossenen Kontainern dürfen 30% des Gesamtwarenwertes gestohlen werden. Nachher: Zitat: * Einbrüche sind alle Handlungen, welche dem Entwenden von Gegenständen aus Gebäuden zu Grunde liegen
* Einbrüche in Spielerbehausungen sind verboten. Dies schließt offen stehende Häuser/Wohnungen mit ein. Ausnahme hierzu bildet ein vom Bewohner an der Außenwand angebrachtes OG-Hinweisschild, dass hier Einbrüche erlaubt sind. Dieses Schild wird per Hilferuf in der Rubrik "Allgemein" angefordert. * Einbrüche in öffentliche Gebäude (Banken, Rathäuser oder andere als öffentlich ausgewiesene Gebäude) sind im Rahmen der Verbrecherzeiten und 1x im Monat im gleichen Gebäude erlaubt. * Der Wert gestohlener Dinge darf 10.000 Dukaten nicht überschreiten. * Erfolgte Einbrüche sind per Ticket via Accountbereich beim Spielersupport zu melden und/oder in die Einbruchsliste im Accountbereich mit Angabe der gestohlenen Gegenstände einzutragen Es steht dem Einbrecher frei, engine Nachrichten (auf Pergament oder Ähnlichem) zu hinterlassen, oder Forenbeiträge zum Diebstahl zu verfassen, ebenso wie dem Bestohlenen die Möglichkeit gegeben werden kann, seine Habe wieder zu erhalten. Dies liegt in der rollenspielerischen Freiheit. Bei Unsicherheiten was den Wert der gestohlenen Gegenstände betrifft, kann man sich jederzeit an den Support wenden und auf die Eintragungen in der Einbruchsliste verweisen * Spionageeinbrüche können beliebig oft in Spielerhäusern und öffentlichen Gebäuden durchgeführt werden, doch nur 1x im Monat im selben Gebäude. * Es ist verboten dabei Gegenstände zu entwenden. * Es besteht keine Pflicht, sichtbare Unordnung auf dem Boden zu hinterlassen. * Spionageeinbrüche sind beim Supportteam anzumelden (per Call im Bereich "Allgemein" oder Ticketsystem via Accountbereich auf der Homepage) oder in die Einbruchsliste einzutragen Das Bestehlen von Kontainern (Kisten, Truhen, Packpferde) außerhalb von Häusern/Wohnungen ist nicht eintragungspflichtig. Bei verschlossenen Kontainern (Packpferde zählen als verschlossener Kontainer) darf der Wert gestohlener Dinge 10.000 Dukaten nicht überschreiten. Bei unverschlossenen Kontainern dürfen 30% des Gesamtwarenwertes gestohlen werden. |
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