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 Betreff des Beitrags: über das Vorzaubern
BeitragVerfasst: 29.01.02, 23:23 
Altratler
Altratler
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Registriert: 3.12.01, 14:46
Beiträge: 6187
Wohnort: caverna lustrum
zum Grusse,

es reisst immer mehr die Unsitte des "Vorzaubern"s ein. Daher werde ich mich hier einmal dazu äussern.

Wenn mir jemand zum beispiel angibt er sei "Graumagier" so kann man Ihn zwar bitten sein Wissen unter Beweiss zu stellen indem ich Ihn bitte einen Zauber zu vollführen von dem man annimmt das ein Graumagier Ihn beherrsche, doch muss man sich auch mit Ausreden wie "diesen Zauber beherrsche ich aufgrund meiner Ausbildung noch nicht" zufriedengeben, denn immerhin lernt ein Magier seine Zweigzauber genauso wärend seiner Ausbildung wie jeden anderen Zauberspruch.

Das Wissen das man am Start alle Zweigzauber beherrscht ist genauso wie das wissen um die Startitems reines OOC und darf daher InGame nicht verwedet werden.

Anders jedoch verhält es sich mit Gilden wie zum beispiel dem Magierturm, der Akademie zur Linken oder diversen Zirkeln. Hier kann man nach den oben gegebenen Regeln zwar den Zweig nicht verbindlich feststellen, jedoch kann man das Wissen um bestimmte Zauber zur Bedingung zur Teilname am Unterrricht oder zur Aufnahme in die Gilde/den Zirkel machen. Dies kann dann zum Beispiel so begründet werden:

"Jeder Graumagier der einen Wissenstand erreicht hat der es Ihm ermöglicht den Zauber ... zu beherrschen darf am Unterrricht teilehmen."
oder
"Jede Hexe die mindestens den Fluch ... beherrscht wird als solche vom Zirkel anerkannt."

Diese Art des Vorzauberns ist zulässig, denn sie ist eben eine voraussetzung von InGame-Wissen des fraglichen Chars.

Es ist jedoch nicht zulässig davon auszugehen das jeder Magier eines bestimmten Zweiges alle Zweigzauber beherrschen muss, also wenn ein Graumagier abstreited das er einen Schattenhelfer beschwören kann ist dies kein unumstösslicher Beweiss das er kein Graumagier ist. Da man wie oben gesagt ja InGame nicht wissen kann mit welchem Wissensstand der Magier auf die Insel kam.

Insbesondere vor Gericht ist das ncihtbeherrschen eines Zaubers maximal ein Indiz, jedoch keinesfalls ein Beweis (insbesondere bei Verfahren mit tödlichem Ausgang wie Inquisitionsgerichte).

Ich hoffe nicht allzusehr für Verwirrung gesorgt zu haben.

_________________
Acta non verba.


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