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 Betreff des Beitrags: WICHTIGE Regeländerung- und Ergänzung
BeitragVerfasst: 29.06.07, 11:49 
Altratler
Altratler

Registriert: 26.01.02, 22:51
Beiträge: 3208
Durch das immer wieder kehrende Muster der sogut wie Unsterblichen werden ab sofort Tot und Bewusstlosigkeit in eine Regel gegossen und mithin verbindlich für alle, bis zur Technischen Umsetzung, geregelt.


Wer in einem Enginekampf, der aus einer Konfliktsituation mit anderen Spielern heraus resultiert und kein Übungskampf ist, bewusstlos wird oder stirbt , muss hiernach Verletzungen ausspielen. Missachtung dessen wird als NonRP betrachtet und geahndet . Wird der Char direkt nach der Bewusstlosigkeit komplett durch einen anderen Spieler geheilt, so hat er trotzdem eine gewisse Zeit eine Benommenheit auszuspielen, die ihn jedoch für etwa eine halbe Stunde in allen Bereichen stark einschränkt.

Dies heisst in Kurzfassung, das alles was kein Übungskampf ist, das RP von Verletzungen und die Einschränkung der Fähigkeiten nachsich zieht, egal ob man sofort wieder geheilt worden ist oder nicht.


Zu diesem Themenbereich passend, wird die Lootregel, welche sich ebenfalls in der technischen Umsetzung befindet, um einen Part der Waffen betrifft erweitert.


* Es darf von bewusstlosen, toten oder ergebenen Charakteren nurnoch folgendes gelootet werden: Stapelbare Items wie Essen, Gold und Rohstoffe, Tränke und Monsterloot, die geführte Waffe und Schild (unter Beachtung der im Diebesleitfaden genannten 50% Höstgrenzenregel) .
* Alle anderen Items müssen im einvernehmlichem RP mit dem Opfer über das Handelsfenster übergeben werden. Poweremoten und Looten ist hier verboten.
* Weitere Waffen können dem Opfer auch ohne einvernehmliches RP entzogen werden, so es dem Schutz vor neuerlichen Angriffen dient , sofern es die Waffe zurück erhält, sobald der direkte Konflikt (Verhaftung, Überfall) vorbei ist.



Regelerläuterung:

Zitat:
Aufgrund von Unklarheiten, hier eine Erläuterung zu dem in den Regeln beabsichtigtem:

Gemäss der jetzt geltenden Lootregel darf ein Täter;
- In Punkt 1 genannte Items von bewußtlosen und Toten looten, auf die Übergabe der Items im Handelsfenster bestehen, wenn das Opfer keine Möglichkeit hat, es zu verhindern

Gemäss Punkt 2 der Regel darf ein Opfer;
- Dem Täter über das Handelsfenster das Übergeben beliebig vieler weiterer Items über 50% hinaus gestatten. Die Übergabe und das Looten aller nicht in Punkt 1 genannten Items ablehnen. Diesbezügliche ablehnende Emotes gilt es Täterseitig zu beachten und im Fall von Missverständnissen, darf ein Opfer eindeutig ablehnende Emotes machen.

Einvernehmlich Rollenspiel, wird dementsprechend als der Verzicht auf in Regeln festgelegten Rechten angesehen. (Wo kein Kläger, da kein Angeklager)





Zu guter letzt noch ein Hinweis bitte zu beachten, dass ihr bei der Nutzung über eine Schnittstelle (Router/nur ein PC) (z.B. bei Geschwistern/WG´s mit jeweils eigenen Accounts), diesen Sachverhalt einem Hüter oder einem Ratler melden müsst, da es sonst zu einer automatischen Sperrung des Accounts führt!


Für Fragen stehe ich soweit ich da bin zur Verfügung.
Fin


Zuletzt geändert von Fin: 29.06.07, 19:45, insgesamt 1-mal geändert.

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