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 Betreff des Beitrags: Aktualisierung Gildenregeln
BeitragVerfasst: 1.05.10, 10:47 
Festlandbewohner
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Beiträge: 6193
Moin,

nachdem das Feedback aus der Spielerschaft ausgewertet wurde hier nun die aktualisierten Gildenregeln:

Zitat:
Kurzübersicht:

  • Eine neue Gilde kann gegründet werden, wenn sich mindestens 3 aktive Mitglieder finden.
  • Eine neue Gilde muss bei Gründung ein Gildenkonzept einreichen.
  • Neue Gilden können ab dem Zeitpunkt ihrer Gründung ein Forum erhalten. Hierzu ist ein Ticket an den Forenbereich zuerstellen.
  • Die Probezeit beträgt 3 Monate ab Freischaltung der Gilde im Accountbereich.
  • Jede Gilde, die die Probezeit hinter sich hat und über drei aktive Mitglieder verfügt, darf maximal entweder 4 Gildenitems oder 3 Gildenitems + 1 Gildenfarbe haben. Ausnahmen bilden derzeit: alle Gilden, die vor Bekanntgabe dieser Neuregelung mehr Gildenitems/Farben zur Verfügung hatten. Diese Gilden dürfen ihre Gildenitems wie sie aktuell bestehen, behalten, erhalten aber neue Gildenitems nur im Tausch gegen ein altes Gildenitem.
  • Vor Einreichen eines Gumps muss sichergestellt sein, dass das eingereichte Gump zur Verwendung auf Siebenwind genutzt werden darf. Spätestens mit Einreichen des Gumps gewährt der Gumper Siebenwind automatisch ein uneingeschränktes und unwiderrufliches Nutzungsrecht des Gumps.
  • Items mit verschiedenen "Rang-Bezeichnung" zählen dennoch nur als ein Gildenitem.
  • Die Genehmigung der Gildenitems obliegt, ebenso wie die Genehmigung neuer Gilden, dem InGame-Bereich.
  • Sollte eine Gilde nicht mehr weiterbestehen, können im Bedarfsfall (zum Beispiel zur Schaffung neuer Gumpplätze) die Gildenitems gelöscht werden. Speziell für die Gilde eingebaute Gumps können in die allgemeine Herstellung übergehen, sofern der Designratler keine Bedenken hat.
  • Der Gildenleiter, oder sein Stellvertreter, kann sich von den Hütern einen kleinen Vorrat an Gildenitems (ca. 3-4 Ausfertigungen je Gildenitem) spawnen lassen. Auf Anfrage des Staffs hat der Gildenleiter jedoch Auskunft darüber zu geben an welche Charakter die Gildenitems verteilt wurden.
  • Gildenitems dürfen nicht gestohlen und nur in einvernehmlichen RP von dem Eigentümer gelootet werden.
  • Einer Gilde droht die Auflösung, wenn sie über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten über weniger als drei aktive Mitglieder verfügt. Hier wird aber jeder Fall individuell geprüft und dem Gildenleiter die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Gildengründung
Bitte stellt vor dem Beantragen einer Gilde folgende Überlegungen an:

  • Verstößt meine Idee gegen eine bestehende Regel Siebenwinds? Die Gilde würde dann abgelehnt werden.
  • Werde ich mit meiner Idee andere Spieler begeistern können? Das ist ein kritischer Punkt. Eine Möglichkeit dies heraus zu finden ist, wenn du dein Konzept im Gildenforum veröffentlichst. Die Reaktionen auf das Konzept geben dir Aufschluß über den Anklang deiner Idee. Aber Achtung: natürlich wird es nicht nur positive Kritiken geben!
  • Verspreche ich den Mitgliedern in meinem Konzept etwas, dass ich nicht halten kann? Nichts ist enttäuschender als unmotivierte Mitglieder, die erkannt haben, dass dein Konzept nicht aufgehen kann und dass du ihnen nicht liefern kannst, was du ihnen eigentlich versprochen hast.
  • Habe ich genügend Zeit, eine Gilde zu leiten? In den Anfängen ist das Pensum an Zeit, welches für eine Gilde aufzubringen ist, nicht zu unterschätzen. Kannst du diese Zeit nicht aufbringen, wäre es sinnlos eine Gilde gründen zu wollen. Besteht jedoch die Gilde und hat genügend aktive Mitglieder und "Fuß gefasst" auf Siebenwind, ist es natürlich möglich als Gildenleiter zurück zu treten.
  • Besteht eventuell schon eine Gilde mit einem ähnlichen Konzept? Nicht selten ist es sinnvoll sich einen Überblick über die bereits bestehenden Gilden zu verschaffen. Möglicherweise sind schon andere auf deine Konzeptidee gekommen und haben diese im Spiel umgesetzt. In diesem Fall wäre es vernünftig sich in dieser bereits bestehenden Gilde zu engagieren.

Erster Schritt - Das Konzept
Als erstes solltest du dir ein Konzept überlegen. Das Konzept beschreibt deine Gilde und deren Funktion ausführlich, auch etwaige Ränge (z.B. bei einer Miliz) können dort beschrieben werden. Im unten aufgeführten Punkt "Sinn und Zweck" müsst ihr ausführlich darlegen, was die eure Gilde von evtl. bereits bestehenden Gilden unterscheidet. In das Konzept gehört:

  • Entstehungsgeschichte
  • Beschreibung der Gilde
  • Selbst erteilte Aufgaben der Gilde; Sinn und Zweck
  • Ziele, die verfolgt werden
  • Ämter, Ränge usw.
  • Bestimmung/Absetzung des Gildenleiters

Zweiter Schritt - Gilde eintragen
Trage nun deine Gilde nun in das Gildensystem ein. Das Gildensystem findet sich im Accountbereich, Gildenverwaltung, Menüpunkt "Neue Gilde erstellen". Es ist ebenfalls von Vorteil dem IG Bereich ein Ticket mit der Bitte um Prüfung der Gilde zu schicken. Der IG Bereich wird nun das Konzept prüfen und die Gilde, wenn keine Mängel vorliegen, vorläufig freischalten. Ab jetzt können sich Mitglieder bei der Gilde einschreiben. Der Gildenleiter kann sie dann freischalten. Weiterhin ist es dir möglich im Siebenwindforum ein Unterforum für deine Gilde zu erhalten.

Dritter Schritt - Mitglieder gewinnen
Eine Voraussetzung, um für eine Spielergruppe den Status einer Gilde zu haben, ist die Mitgliederzahl.
Das heißt, dass deine Gilde aus mindestens drei aktiven Mitgliedern bestehen muss. Deshalb ist es wichtig, dass du Mitglieder gewinnst (dies kannst du natürlich auch schon vor dem Eintragen in das Gildensystem tun). Die Mitglieder können sich sodann bei deiner Gilde in dem Gildenverwaltungssystem eintragen.

Vierter Schritt - Probezeit überstehen
Erreicht deine Gruppe den vorläufigen Gildenstatus (akzeptiertes Konzept, genügend Mitglieder), müsst ihr die nun folgende Probezeit von ca. drei Monaten überstehen. Gleichzeitig müsst ihr in dieser Zeit beweisen, mindestens drei Mitglieder in eurer Gruppe halten zu können. Gelingt euch dies nicht kann eure Gilde aufgelöst werden.

Habt ihr die Probezeit überstanden, stehen der Gilde folgende Angebote zur Verfügung:

  • Gildenitems
  • Verlinkung zur Gilden-Homepage in der 7w-Jumpbar

Gildenitems
Gildenitems sind all die Gegenstände, die nur einer Gilde exklusiv zur Verfügung stehen. Voraussetzung für den Erhalt von Gildenitems sind folgende:

  • Die Gilde muss im Gildensystem eingetragen und vom IG Team genehmigt sein
  • Die Gilde muss ihre Probezeit überstanden haben
  • Die Gilde muss über mindestens drei aktive Mitglieder verfügen
  • Jede Gilde, die mindestens 3 Monate aktiv ist und über drei aktive Mitglieder verfügt, darf maximal entweder 4 Gildenitems oder 3 Gildenitems + 1 Gildenfarbe haben. Ausnahmen bilden derzeit: alle Gilden, die vor Bekanntgabe dieser Neuregelung mehr Gildenitems/Farben zur Verfügung hatten. Diese Gilden dürfen ihre Gildenitems wie sie aktuell bestehen, behalten, erhalten aber neue Gildenitems nur im Tausch gegen ein altes Gildenitem.
  • Vor Einreichen eines Gumps muss sichergestellt sein, dass das eingereichte Gump zur Verwendung auf Siebenwind genutzt werden darf. Spätestens mit Einreichen des Gumps gewährt der Gumper Siebenwind automatisch ein uneingeschränktes und unwiderrufliches Nutzungsrecht des Gumps.
      Definition Gildenitems:
    • Ein Gump, das speziell für eine Gilde eingebaut wurde, zählt als ein Gildenitem.
    • Eine Sonderfarbe, die speziell nur für eine Gilde erhältlich ist, zählt als ein Gildenitem.
    • Ein umbenanntes Item zählt als ein Gildenitem(wenn eure Gilde mehrere Ränge besitzt, zählt der jeweils unterschiedliche "Rang" nicht als extra Item).
        Verfahrensweise mit den unterschiedlichen Gildenitems:
      • Eine Gildenfarbe darf auf bis zu 4 Kleidungsstücken angewandt werden. Diese Kleidungsstücke sind nicht beliebig, es muss eine Auswahl getroffen werden welche 4 Kleidungsstücke in der Gildenfarbe eingefärbt werden sollen und auch nur diese Kleidungsstücke werden dann eingefärbt.
      • Ein Gildenitem, welches Dienstränge durch Umbenennung bezeichnet (Rekrut, Hauptmann etc...) gilt trotz verschiedener Benennungen nur als ein Gildenitem.
      • Jede Gilde kann bis zu 4 eigene Gumps implementieren lassen, die nicht frei in der Herstellung verfügbar sind. Nur eins davon darf ein Gump sein, das wegen der geschlechtlichen Paperdoll-Unterschiede doppelt eingebaut werden muss.
  • Genehmigte Gildenitems bzw. Items mit der Gildenfarbe werden vom Support nur an den Gildenleiter, oder an dessen Stellvertreter ausgegeben. Die Gildenmitglieder müssen sich also dort ihre Gildenitems abholen.
  • Tritt ein Gildenmitglied aus der Gilde aus, so kann der Gildenleiter die Löschung der Gildenitems und Schlüssel zu Gildenbesitz verlangen, sofern das Mitglied diese nicht freiwillig aushändigt.

Verlust der Bezugsberechtigung:
Eine Gilde kann ihr Recht auf den Gildenstatus und ihre Gildenitems verlieren, wenn folgende Punkte vorliegen:

  • Die Gilde hat über einen Zeitraum von drei Monaten hinweg weniger als drei aktive Mitglieder
  • Das Konzept der Gilde verstösst im Nachhinein gegen die Regeln des Shards.

Trifft einer der genannten Punkte zu, können im Bedarfsfall (zum Beispiel zur Schaffung neuer Gumpplätze) die Gildenitems gelöscht werden. Sofern der ursprüngliche Tauschwert des Gildenitems noch nachweislich bekannt ist, wird dieser zurückerstattet. Speziell für die Gilde eingebaute Gumps können in die allgemeine Herstellung übergehen, sofern der Designratler keine Bedenken hat.


Mfg,
Traim


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