Hallo Siebenwindler
Wir haben folgende Regellockerung für Tarnnamen:
Alte Regelung:
Zitat:
Eine Änderung des Tarnnamens ist nicht möglich.
Neue Regelung:
Zitat:
Tarnnamen können, analog wie normale Namen, durch Hochzeiten und Scheidungen geändert werden. Im Falle der Hochzeit kann man den Nachnamen des Ehepartners annehmen, im Fall einer Trennung kann man diesen wieder zurück ändern lassen. Dies gilt nur für 'gewöhnliche' Namen (z.B. Hans Müller, Maria Meier) und nicht für Beinamen wie beispielsweise "Der Schlächter" oder "Bote der Nacht".
Link zur Regelseite auf der Homepage.
Euer Siebenwind-Rat