Hallo allerseits,
jüngst hat der Rat beschlossen eine kleine Modifikation der
Rp-Tod Reglung vorzunehmen. Zwar soll der bisherige Weg (Brandmarkung, Verstümmelung, RP Tod) auch weiterhin eingehalten werden, in besonderes schwerwiegenden Fällen ist es jedoch möglich auch direkt einen RP Tod zu erhalten. Mögliche Beispiele hierfür wären der Mord an einem hohen Geweihten oder hohem Adligen wo eine einfache Brandmarkung aus Sicht der Spiellogik nicht mehr nachzuvollziehen wäre. Diese Maßnahme wird wenn von dem Rat direkt genehmigt und soll auch weiterhin die Ausnahme bleiben.