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 Betreff des Beitrags: Ergänzung der Lootregel
BeitragVerfasst: 20.06.11, 16:17 
Altratler
Altratler
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Registriert: 21.08.03, 13:28
Beiträge: 4503
Liebe Mitspieler,

unsere Lootregel bezüglich der Gildenitems war bislang unvollständig. Diese wurde nun dahingehend ergänzt, dass nicht nur der Bestohlene sondern sämtliche Mitglieder der betroffenen Gilde das Gildenitem zurückholen dürfen.
Die Ergänzung ist ab sofort aktiv und ebenfalls auf unserer Website zu finden (die Ergänzung ist nachfolgend fett markiert):

Zitat:
Gildenitems

Gildenitems dürfen nur nach Zustimmung des Eigentümers gelootet werden. Es besteht kein Anrecht darauf sie zu looten. Wenn es doch zu einem einvernehmlichen Looten kommt, müssen beide Parteien den Vorgang dem Support melden. Die gelooteten Gildenitems dürfen nicht im Bankfach verwahrt werden.

Wurde ein Gildenitem gestohlen, sind die Mitglieder der Gilde, die der Gilde des Bestohlenen angehören, dazu berechtigt, das Gildenitem auch ohne Einverständnis zu looten um es zurückzuholen.


Viele Grüße
Maja

_________________
Die 5 am schwierigsten auszusprechenden Worte der deutschen Sprache:
Amphibrachys
Desoxyribonukleinsäure
Bitte
Danke
Entschuldigung


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