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 Betreff des Beitrags: Bekanntmachungen der Provinzregierung Brandenstein
BeitragVerfasst: 8.07.14, 21:37 
Altratler
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Zitat:
Stadtverordnung
- Der Provinz Brandenstein zu Siebenwind -


Inhalt


Artikel I - Zuständigkeit
• Absatz 1 - Gültigkeit
• Absatz 2 - Gesetzgebung
• Absatz 3 - Durchsetzung

Artikel II – Regelungen gemäß der Stadtverordnung
• Absatz 1 - Stadtrecht
• Absatz 2 - Pachtrecht
• Absatz 3 – Feld- und Gatterordnung


Artikel III - Stände und Rechte



Artikel I – Zuständigkeit


Absatz 1 - Gültigkeit


1.1 Die Stadtverordnung hat Gültigkeit innerhalb der Grenzen der Provinz Brandenstein auf der Insel Siebenwind, namentlich die Stadt Brandenstein und ihre umliegenden Gehöfte.

1.2 Die Verordnung der Provinz Brandenstein hat ferner Gültigkeit auf dem in Absatz 1.1 beschriebenem Gebiet und gilt für sämtliche Stände sofern dies den Gesetzen der Baronie, namentlich De Iuribus Siebenwind, nicht zu wider läuft.

Absatz 2 - Gesetzgebung


2.1 Oberste Gesetzgebung der Provinz Brandenstein zu Siebenwind und Inhaber des letzten Vetorechtes sei der Lehensherr der Baronie Siebenwind in Stellvertretung der Vogt der Provinz Brandenstein.

2.2 Änderungen der Stadtverordnung werden durch einen ehrenwerter Richter der Provinz Brandenstein vorgenommen und durch den Vogt formell bestätigt.

Absatz 3 - Der Provinzrat


3.1 Der Provinzrat setzt sich wie folgt zusammen
• Vogt der Provinz Brandenstein (Vorsitz, Stimmrecht und Vetorecht)
• Grundvogt der Verwaltung der Provinz Brandenstein (Stimmrecht, ernannt durch den Vogt)
• Hofkämmerer der Provinz Brandenstein (Stimmrecht, ernannt durch den Vogt)

3.2 Aufgaben des Provinzrates
• Finanzen der Provinz Brandenstein
• Allgemein gültige Beschlussfassung für die Provinz Brandenstein

3.3 Verfahrensweise des Provinzrates
Sitzungen des Provinzrates können auf Antrag eines der Mitglieder des Rates einberufen werden.
Darüber hinaus handeln die verschiedenen Bereiche der Provinz weitgehend selbständig und unabhängig voneinander.
Bei Entscheidungen gilt das Prinzip der einfachen Mehrheit.
Der Baron, stellvertretend der Vogt, besitzt ein absolutes Vetorecht.

Absatz 4 - Die Mitglieder des Provinzrates



4.1 Vogt:
Der Vogt leitet die Provinz Brandenstein im Auftrag unseres Lehensherrn. Er sitzt dem Provinzrat vor, kann eigenständige Entscheidungen treffen und besitzt ein absolutes Vetorecht in allen Belangen der Provinz.
Der Vogt wird durch Wahl von den Bürgern der Provinz, des Klerus und des Adels der Insel bestimmt.
Der Baron bestätigt die Wahl durch eine Vereidigung.

4.2 Hofkämmerer:
Der Hofkämmerer trägt Sorge für den Hof zu Brandenstein sowie die Schatzkammer und Lager der Provinz. Traditionell liegt die Vertretung des Vogtes beim Hofkämmerer, jener kann allerdings ebenso eines der anderen Mitglieder des Rates zu seinem Stellvertreter ernennen.
Der Hofkämmerer wird vom Vogt der Provinz ernannt und entlassen.

4.3 Grundvogt:
Dem Grundvogt obliegt es dafür Sorge zu tragen, dass Häuser, Läden und Felder vermietet/verpachtet werden, ebenso obliegt ihm die gesamte Verwaltung der Provinz Brandenstein und alle damit einhergehenden Pflichten.
Der Grundvogt wird vom Vogt der Provinz ernannt und entlassen.


Absatz 5 - Durchsetzung



5.1 Die Stadtverordnung wie auch die Gesetze der Baronie werden durch das II. Lehensbanner, berechtigte Personen der Verwaltung und dem Provinzrat umgesetzt.

Artikel II – Regelungen gemäß der Stadtverordnung


Absatz 1 – Stadtrecht


Das Stadtrecht bricht, wer:
• Ein jeder Bürger und Freier, der sich weigert den Anweisungen des Provinzrates der Stadt Brandenstein, der Stadtverwaltung oder dem II. Lehensbanner Folge zu leisten
• Handel betreibt mit Fellen und Leder vom Troll, vom Goblin oder vom Oger
• Handel betreibt mit verarbeitetem oder unverarbeitetem Nachtschatten, diesen öffentlich konsumiert oder verarbeitet ohne durch die Verwaltung anerkannter Alchemist oder Heiler zu sein,
• Gift oder explodierende Mixturen braut, Handel damit treibt oder besitzt ,
• Dietriche mit sich führt ohne durch die Verwaltung anerkannter Schlosser zu sein,
• sich gänzlich unbekleidet oder in der Gewandung eines Ordens, einer Gemeinschaft oder eines Volkes zeigt, der er nicht angehöre, ebenso wenn die Person sich komplett vermummt und nicht zu erkennen ist
• innerhalb der Stadt Brandenstein westlich des Goldquell reitet ohne dem Adel, dem Klerus, den Ehrenbürgern, der Verwaltung, oder als vereidigtes Mitglied dem Inselrat anzugehören
• als Pächter eines Hauses das Grundstück verkommen läßt
• als Freier, Unfreier oder Vogelfreier Schriften ohne Genehmigung der Verwaltung anschlägt oder auslegt
• gegen die Pacht-, oder Gatterrechte verstößt



Absatz 2 – Pachtrecht


2.1 Die Pacht beträgt in der Provinz Brandenstein pro Rechtsschritt:
• Haus/Wohnung: 6Dukaten
• Keller: 6 Dukaten
• Feld: 6 Dukaten
• Gatter: 6 Dukaten
• Garten: 6 Dukaten

2.2 Die Pachthöhe kann durch den amtierenden Vogt oder den Grundvogt erhöht oder gesenkt werden.

2.3 Sollte eine Hungers- oder Versorgungsnot innerhalb Brandenstein drohen oder bestehen, sind die Pächter verpflichtet, ein Drittel ihrer Ernte an die Verwaltung abzugeben, so dass diese gerecht verteilt wird.

2.4 Die Verpachtung erfolgt über die Grundvogtei im Rathaus Brandenstein, Interessenten können zu angekündigten Sprechzeiten vorstellig werden oder anderweitige Termine zur Besichtigung vereinbaren.

2.5 Der Pächter ist verpflichtet mondlich seine zu leistenden Abgaben im Rathaus zu entrichten. Die Pacht kann jeweils für zwei Monde im Voraus entrichtet werden. Es ist nicht gestattet dies über Dritte zu tun, außer dies wurde einige Tage zuvor bei der Verwaltung angekündigt.

2.6 Sollte ein Pächter im Zahlungsrückstand von einem Mond liegen, so wird er in der mondlichen Zahlungsliste erscheinen und zum zweiten schuldigen Mond eine Räumungsandrohung an seiner Liegenschaft vorfinden. Erfolgt dann Anfang des 3. Mondes, in welchem die Räumungsandrohung angebracht wurde keine Zahlung, so wird die Liegenschaft zur Mitte des 3. Mondes geräumt.

2.7 Zahlt ein Pächter erst nach Erhalt einer Räumungsandrohung, so wird zusätzlich zur ausstehenden Pacht eine Strafgebühr in Höhe von 2.000 Dukaten fällig.

2.8 Geräumtes Hab und Gut wird verwahrt. Es besteht die Möglichkeit innerhalb dieser Frist sein Hab und Gut durch Zahlung der Schuld los zu lösen und wieder zu erhalten.

2.9 Sollte eine Räumung durchgeführt worden sein, ist der ehemalige Pächter dazu verpflichtet, seinen Bürgerbrief unverzüglich bei der Verwaltung abzugeben. Sollte dies nicht innerhalb eines Mondes geschehen, fällt eine Strafgebühr von 2.000 Dukaten an.

2.10 Der ehemalige Pächter hat erst 3 Monden nach der Räumung erneut die Möglichkeit eine Liegenschaft in Brandenstein zu erhalten. Sollte der ehemalige Pächter nach dieser Frist erneut eine Liegenschaft pachten, so hat er seine Pacht pünktlich jeden Mond persönlich bei der Verwaltung abzuliefern. Sollte es nochmals zu einer Räumung kommen, ist sein Pachtrecht in Brandenstein auf Dauer verwirkt.


Absatz 3 - Feld- und Gatterordnung


3.1 Vergaberegeln
• Einem Pächter ist es gestattet maximal ein Gatter und ein Feld zu pachten. Als Ausnahme gelten Bauernhöfe mit ihren direkt angeschlossenen Feldern und Gattern.
• Einwohner des Lehens sind bei der Vergabe zu bevorzugen
• Ein Weiterverpachten (auch pachtfrei) ist nicht gestattet.

3.2 Verwendung von Feldern
• Felder dienen dem Anbau von Nutzpflanzen. in geringem Umfang sind auch Zierpflanzungen gestattet.
• Die Tierhaltung auf Ackerflächen ist untersagt.
• Sonderfälle müssen bei der Verwaltung beantragt werden.

3.3 Verwendung von Gattern
• Gatter dienen der Nutztierhaltung
• Für ausreichendes Tierfutter ist zu sorgen
• Es ist den Tieren immer ausreichend Platz zu gewähren.

3.4 Die Tierhaltung hat immer so zu erfolgen, dass die Tiere einen artgerechten Bewegungsraum besitzen.
• Wildtiere dürfen nicht in Gattern gehalten werden. Ausnahmen muss die Grundvogtei schriftlich genehmigen.
• Alle sonstigen Tierhaltungen außerhalb der Gatter bedürfen ebenso der schriftlichen Genehmigung.


Für die Provinz Brandenstein zu Siebenwind

- Vogt der Provinz Brandenstein -
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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen der Provinzregierung Brandenstein
BeitragVerfasst: 4.02.16, 11:07 
Ehrenbürger
Ehrenbürger

Registriert: 18.03.11, 12:21
Beiträge: 727
Zitat:
Alle Bewohner der Insel seien auf die anschließenden Gesetze bezüglich der Definition und Rechte von Freien und Bürger per De Iuribus Siebenwind hingewiesen.
Das Lehensbanner wurde darauf angesetzt, diese Regelungen verstärkt zu überprüfen.


Freie:
I. Ein jeder Untertan zählt zu den Freien, sofern er keinem anderen Stande angehört.
II. Angehörige anderer Völker zählen ungeachtet des in ihrem Volk eingenommenen Standes zu jenem Stand, den sie als Untertan des Königreiches einnehmen.
III. Der Stand eines Freien kann durch die Baronie oder ein Gericht aufgehoben werden

~~~~

Rechte der Freien:
I. Ein Freier hat das Recht darauf, an seinem Leben und Besitz unversehrt zu sein, solange er nicht gegen ein Gesetz oder die Königliche Ordnung verstößt.
II. Ein Freier hat das Recht, sich Vieh zu halten und Land zu erwerben.
III. Ein Freier hat das Recht, leichte Rüstungen aus Leder zu tragen. Dieses Recht kann in Städten ausgesetzt werden.

~~~~

Bürger:
I. Ein jeder Untertan der einen Bürgerbrief besitzt, ist ein Bürger. Den Bürgerbrief erhält jeder der 3 Monde einen festen Wohnsitz besitzt oder etwas den Pacht- und Mietzahlungen gleichwertiges erbringt. Über die Vergabe entscheiden die durch die Vogte bevollmächtigten Verwaltungen.
II. Die Kinder eines Bürgers werden ebenso dem Bürgerstande zugerechnet.
III. Jeder Bürger genießt die Bürgerrechte und hat seine Bürgerpflichten zu erfüllen. Die Rechte die einem Freien zustehen stehen ebenso einem Bürger zu.
IV. Der Stand eines Bürgers kann durch die Baronie oder ein Gericht aufgehoben werden.

~~~~

Rechte der Bürger:
I. Ein Bürger hat das Recht, die Dienste der Stadtwache in Anspruch zu nehmen um sich gegen unangemessene Behandlung durch einen Freien zu erwehren.
II. Ein Bürger hat das Recht eine von ihm begangene Straftat durch die Zahlung eines Reuegeldes zu begleichen.
III. Ein Bürger hat das Recht, in allen seinen Taten den Codex Privatae anzuwenden und von einem anderen dessen Anwendung zu verlangen.
IV. Ein Bürger hat das Recht auf eine Anhörung vor einem Richter.
V. Ein Bürger hat das Recht, schwere Rüstungen aus Leder zu tragen. Dieses Recht kann in Städten ausgesetzt werden.
VI. Ein Bürger hat ebenso das Recht, offen eine Waffe zu tragen. Dieses Recht kann in Städten ausgesetzt werden.


~~~~


Zuwiderhandlung gegen die Gesetzt der Baronie Siebenwind werden bestraft.

1. Zuwiderhandlung: Belehrung
2. Zuwiderhandlung: Verwarnung
3. Zuwiderhandlung: Geldstrafe ab 200 Dukaten


*schwungvoll unterzeichnet*

gez.
Mirandil Federweiss
Stadtverwalter der Provinz Brandenstein

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_________________
<@Banshee> Hüter: Haltlos Überforderte Trottel Exponieren Ratlosigkeit


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen der Provinzregierung Brandenstein
BeitragVerfasst: 6.02.18, 13:57 
Altratler
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Zitat:
Rekrutierungsaufruf der Brandensteiner Marine!



2 Götterläufe ist es nun her, da ward die brandensteiner Marine dem II. Lehensbanner Siebenwind einverleibt worden. Nun ist die Zeit gekommen, alten Staub von den Uniformen zu klopfen, die Stiefel zu fetten und die Planken zu schrubben!

Wo?: Im Innenhof der Brandensteiner Burg

Wann?: Mittentag, 07. Onar und Mittentag, 14. Onar zwischen der 20-21 Stunde

Wer?: Ein jeder Mann und eine jede Frau, welche bereit sind Dienst zu tun als Maat oder Milizionär, für die Stadt Brandenstein und die Insel Siebenwind


"Du willst in eine Gemeinschaft wo Kamaradschaft, Ehre und Treue im Vordergrund stehn?
Du willst die Bürger Brandensteins und der Insel, sowie deren Freiheit schützen?
Du willst zu Land wie auch zur See tätig sein unter der Flagge des Königs und Brandensteins?
Du willst Kameraden welche Loyal zur Krone stehen?
Du willst eine Einheit die niemals aufgibt und Allem trotzt?
Du willst eine ehrbare Laufbahn als Maat einschlagen?
Du willst eine ehrenhafte Aufgabe mit gestelltem Sold, Verpflegung und Unterkunft?
Du bist handwerklich versiert und hast Interesse an der Stadterhaltung so wie am Bau und Pflege von Kampfgerät?
Die Aufgaben einer Stadtwache schrecken dich nicht ab?
"

Dann melde dich zu gegebner Zeit in der Burg Brandenstein!
Die Brandensteiner Marine braucht dich!


Ansprechpersonen sind Hauptmann Maichellis Wanderstern, Kapitän Lazalantin und Freifrau und Vogt Brandensteins Marnie Ruatha


OOC: Mittwoch, 7.Februar und Montag, 12.Februar um 20-21 Uhr


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen der Provinzregierung Brandenstein
BeitragVerfasst: 22.07.18, 19:09 
Altratler
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Versteckter Inhalt bzw. Spoiler :
Die Burg Brandenstein sucht..

Ehre den Vieren und seiner Majestaet,

Die Raeumlichkeiten der Burg bieten nicht nur der Kanzlerschaft oder der brandensteiner Marine Platz, sondern muessen auch versorgt werden. Dazu sind einige Stellen zu vergeben. Arbeit wird entlohnt, ebenso wie Angestellte mit Kost und Logie versorgt werden. Es stehen Schlafraeumlichkeiten und eine Kueche in der Burg bereit.
Ebenso werden zuverlaessige Handwerker zur Instandhaltung des Hofes, Koeche, Baecker und Bauern zur Versorgung der Hofkuechen gesucht.

Folgende Stellen sind frei ausgeschrieben:
Hofmeister - der Hofmeister ist fuer die Organisation der Arbeiten am Hofe zustaendig. Er bereut die Angestellten, schreibt offene Stellen aus, sorgt fuer Ordnung und verteilt die Aufgaben die am Hof anfallen. Die Organisation von Festivitaeten am Hof und die Versorgung der hoeheren Gesellschaft waehrend dieser, fallen ebenso in seinen Aufgabenbereich.
Eine Schlafraeumlichkeit wird ihm in den besseren Quartieren bei Bedarf bereit gestellt, ebenso erhaelt er den Buergerstatus waehrend seiner Anstellungsdauer und reiten innerhalb der Stadt ist ihm gewaehrt.
Gute Kenntnisse im Schreiben, Rechnen und Verwalten sind Grundvorraussetzung.

Magd/Knecht - Maegde und Knechte sind fuer die Ordnungshaltung innerhalb der Burgmauern zustaendig. Dazu gehoeren das Ausmisten der Staelle und Versorgung der Pferde, Fegen des Burghofes, Waschen der Waesche, regelmaeßiges Ausklopfen der Teppiche und Vorhaenge und anderweitige Putzarbeiten innerhalb der Burg. Waehrend diverser Veranstaltungen und Versammlungen haben sie dafuer Sorge zu tragen, dass die anwesende Gesellschaft und die brandensteiner Marine mit Essen und Trinken versorgt wird.
Eine Schlafraeumlichkeit wird bei Bedarf bereit gestellt. Nach mindestens 2 Monden bestehender Anstellung ist die Moeglichkeit auf einen Buergerbrief gegeben.

Bewerbungen sind bei Vogt Marnie Ruatha am Rathaus (Nachrichtenbrett oder Postkasten) oder am Brett der brandensteiner Burg zu hinterlegen.

gez.
Freifrau und Vogt Brandensteins
Marnie Ruatha


Zitat:
Es handelt sich hier um reine RP Jobs mit entsprechend standesgemäßer Behandlung und Bezahlung.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen der Provinzregierung Brandenstein
BeitragVerfasst: 24.09.18, 21:44 
Altratler
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Wohnort: Oberbayern
Zitat:
Ehre den Vieren und seiner Majestät,

Der Spinnenbefall innerhalb der Stadt nimmt Überhand und so setzt die Provinz Brandenstein ein Kopfgeld auf jede Spinne aus, welche die Größe des Normalen übersteigt.
Als Beweis gilt das Vorlegen des haarigen Spinnenbeines. Je erlegter Spinne werden 500 Dukaten von der Stadt ausgegeben.
Sollte jemand die Brutmutter erlegen, gelten 3.000 Dukaten als Belohnung.

gez.
Freifrau und Vogt Brandenstein
Marnie Ruatha

_________________
Aktive Chars: Marnie Ruatha(2004 - open end) - Freifrau zu Brandenstein, Vogt der Provinz Brandenstein (ehemals Vogt des Freihafens Brandenstein, Patrizierin des Lehen Brandenstein unter der Flagge Malthust), leihweise Kanzler der Baronie Siebenwind
Sevilla Silbereich - since 2005 - Gib mir dein Geld, dein Rauchkraut, dein Bier und wir kommen gut miteinander aus!

Ratsleitung aus Leidenschaft 2005 - 2022

Poppönde Smileys!


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen der Provinzregierung Brandenstein
BeitragVerfasst: 15.10.18, 20:00 
Altratler
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Zitat:
Höret, werte Bewohner Siebenwinds

Wie ihr selbst in den letzten Wochen erlebt habt, erschüttert unser Erdboden ein ums andere Mal. Nach neuesten Erkenntnissen steht der Ausbruch des Vulkans, der Lavasee zwischen Kesselklamm und altem Falkenwall, bevor.

Da bislang keine zeitliche Angabe dazu gemacht werden kann, ebenso wenig die Ausmaße eines Ausbruchs absehbar sind, ist einem jeden Einwohner angeraten sich vorzubereiten.

Pro Person sind 2 leicht mit zu führende Beutel mit dem Nötigsten an Gewand und Proviant zu packen. Dukaten sind ob ihres Gewichts in Scheine zu tauschen. Ein kleiner Vorrat an Heilmitteln und Verbänden wird dringend nahe gelegt.

Die anliegenden Handelsschiffe und auch die Litheth wurden von den ansässigen Institutionen gepachtet, um akut auf eine Notfallsituation reagieren zu können. Sollte es zu einem Ausbruch kommen, ist sich am Pier zur Litheth zu sammeln, um so in gemäßigten Bahnen an Bord zu gehen und sich in Sicherheit zu bringen.

Ebenso ist auf die königliche Magierakademie zu verweisen, welche Zuflucht in den höheren Lagen in ihrer Akademie bietet.

Dies ist nicht der Ausruf des Nostandes. Dies ist die Mahnung zur Vorsicht und zur Vorbereitung.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen der Provinzregierung Brandenstein
BeitragVerfasst: 27.01.19, 13:29 
Edelbürger
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Registriert: 21.12.15, 14:43
Beiträge: 1522
An den Stadttoren in Brandenstein sowie auf dem Marktplatz und dem Zugang zur Bank hängen nun bald gegen das Wetter zum Schutz gewachste Papiere, die recht offiziell wirken.


Zitat:
Ehre der Krone!

Die Stadtverordnung ist zu achten.
Zu Lesen findet sie sich im Rathaus Brandenstein.

Relevante Auszüge für den Alltag:

Zitat:
Das Stadtrecht bricht, wer:
• Ein jeder Bürger und Freier, der sich weigert den Anweisungen des Provinzrates der Stadt Brandenstein, der Stadtverwaltung oder dem II. Lehensbanner Folge zu leisten
• Handel betreibt mit Fellen und Leder vom Troll, vom Goblin oder vom Oger
• Handel betreibt mit verarbeitetem oder unverarbeitetem Nachtschatten, diesen öffentlich konsumiert oder verarbeitet ohne durch die Verwaltung anerkannter Alchemist oder Heiler zu sein,
• Gift oder explodierende Mixturen braut, Handel damit treibt oder besitzt ,
• Dietriche mit sich führt ohne durch die Verwaltung anerkannter Schlosser zu sein,
• sich gänzlich unbekleidet oder in der Gewandung eines Ordens, einer Gemeinschaft oder eines Volkes zeigt, der er nicht angehöre, ebenso wenn die Person sich komplett vermummt und nicht zu erkennen ist
• innerhalb der Stadt Brandenstein westlich des Goldquell reitet ohne dem Adel, dem Klerus, den Ehrenbürgern, der Verwaltung, oder als vereidigtes Mitglied dem Inselrat anzugehören
• als Pächter eines Hauses das Grundstück verkommen läßt
• als Freier, Unfreier oder Vogelfreier Schriften ohne Genehmigung der Verwaltung anschlägt oder auslegt
• gegen die Pacht-, oder Gatterrechte verstößt


Zitat:
Ein Freier hat das Recht, leichte Rüstungen aus Leder zu tragen. Dieses Recht kann in Städten ausgesetzt werden.


Zitat:
Ein Bürger hat das Recht, schwere Rüstungen aus Leder zu tragen. Dieses Recht kann in Städten ausgesetzt werden.

Ein Bürger hat ebenso das Recht, offen eine Waffe zu tragen. Dieses Recht kann in Städten ausgesetzt werden.


Zitat:
Hinweis: Stäbe & einfache Dolche und Messer sind auch Freien gestattet.


Friede dem Reich,

Hauptmann Wanderstern
Brandenstein, Burg Brandenstein

_________________
Inaktiv.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen der Provinzregierung Brandenstein
BeitragVerfasst: 24.04.23, 22:42 
Altratler
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*am Abend sieht man den alten Mann wie er mit einer Hand voller Aushänge eine Runde durch die Stadt macht, an einigen Stellen werden alte Aushänge abgenommen und durch neue ersetzt*


Zitat:
Mondtag, der 24. Dular 34 n.H

Ehre der Krone und den Vieren!

Werte Bürger Brandensteins,

die temporäre Übernahme der Stadtverwaltung durch den allseits geschätzen Majordomus Schwarztau
sowie seinen Secretarius Martin Harenfurt hat ein rasches Ende gefunden.
Das Tagesgeschäft sowie die Verwaltung der Liegenschaften unserer
schönen Stadt obliegt nun meiner Wenigkeit.

Da praktisch keine Einarbeitungszeit von nöten ist werde ich alsbald als möglich
die Türen zum Rathaus für Sprechstunden öffnen.
Feste Öffnungszeiten wird es nicht geben, aber ich werde sicherstellen das die Schreibstube
mehrmals die Woche zu verschiedenen Zeiten offen steht, so das die Bürger ihre Anliegen vortragen können. [OOC: Sprechstunden Vormittags/Abends je nach Bedarf]
Mir ist bekannt das die Situation mit den zu Verfügung stehenen Gattern so manchem ein Dorn im Auge ist,
lasst euch versichert sein, in den nächsten Wochen werde ich gemeinsam mit den Handwerkern unserer Stadt Abhilfe schaffen..

Zwei freudige Mitteilungen kann ich direkt zum Beginn meiner Übernahme verkünden,
ein Gebäude abseits des Marktes steht nun bereit angemietet zu werden.
Das Haus mit der Nummer 27 befindet sich in bester Lage, nur wenige Fußschritte vom belebten Marktplatz entfernt.
Es wurden schöne Schaufenster, sowie großzügige Auslagen verbaut - ein Augenschmauß für jeden Händler!
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Die kleine Schmiede abseits des Handelshauses, steht nun auch bereit von einem aufstrebenden Schmied bewirtschaftet zu werden.
Unter der Hausnummer 28, ist neben der außenliegenden Esse auch eine Wohn - oder Verkaufsmöglichkeit geboten.
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Theodor Fuchs
Sekretarius der Stadtverwaltung Brandenstein


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen der Provinzregierung Brandenstein
BeitragVerfasst: 4.08.23, 01:09 
Altratler
Altratler
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Beiträge: 738
Wohnort: Wuthöhle!
Zitat:
Ausschreibungen der Stadt Brandenstein für Handwerker
Endtag, der 4. Querlar 34 n.H



Ehre der Krone und den Vieren!

werte Handwerker der Insel höret her!

Die Stadt Brandenstein schreibt folgende Aufträge aus:

- Holzgatter westlich der Stadt, es werden drei bis vier Gatter mit verschließbaren Holztoren benötigt, Maße: 10x10 Schritt, hoher Zaun, Auftragssumme 15.000 Dukaten
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- Gestüt westlich der Stadt, sollte sich ein Handwerksmeister finden, der ein Gestüt hochziehen kann. Maße: 30x30 Schritt, Holzstall mit Außengatter Auftragssumme 50.000 Dukaten
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- Holzgerüst für die Außenmauer an Liegenschaft Nr.9, zwecks Instandsetzung am Dach nach Gebäudebrand. Maße: stabiles Gerüst, 3 Stockwerke hoch, Auftragssumme 10.000 Dukaten
Versteckter Inhalt bzw. Spoiler :
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- Instandsetzungsarbeiten an der Liegenschaft Nr.9, fähige Schmiede, Meister der Tonbearbeitung, Feinwerker. Auftrag: durch Brandschäden entstandene
sturkturelle Schäden an der Bausubstanz erneuern, Reperaturen am Dach, Spuren der Spinnenplage beseitigen(Sonderzuschlag!), Bewohnbarkeit wiederherstellen. Auftragssumme: 55.000 Dukaten, Zusatzvergütung bei gefährlichen Arbeiten.
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- Einrichtung von 4 Gästezimmern in der Burg Brandenstein, fähige Holzhandwerker und Tonbearbeiter sowie Schneider sind gefragt eine gemischte Zimmerausstattung zwecks Beherbergung von Gästen in der Burg Brandenstein zu fertigen.
die jeweilige Art der Einrichtung wird bei einem Besichtungstermin festgelegt. Schlafmöglichkeiten, Teppiche, Vorhänge, Kleiderschränke, Kisten, ein Schreibtisch, alles aus verschiedensten Materialien wird benötigt. Auftragssumme: 80.000 Dukaten, persönliche Widmung im Flur der Gästezimmer, als Reputationsaufwertung der jeweiligen Handwerker.
Versteckter Inhalt bzw. Spoiler :
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*unter den einzelnen Aufträgen hängt eine grobe Skizze, manchmal mit Maßangaben, oder Skizzen über Örtlichkeiten..


Für alle Aufträge rund um die Liegenschaft Nr.9 gilt, die Stadtverwaltung Brandenstein deckt die Kosten der benötigten Baumaterialien. Auftragsannahme aller Aufträge kann schriftlich erfolgen, mindestens 1 persönlicher Termin vor Ort um Umfänge der Aufträge zu erleutern.
Anfragen für die jeweilgen Aufträge können persönlich bei mir, oder in Form einer Notiz im Rathaus abgegeben werden.
Mögen sich doch hoffentlich einige fähige Hände finden, um das Stadtbild wieder etwas aufzuhübschen, nach den zurückliegenden düsteren Tagen!


Friede dem Reich,



*das Siegel der Stadtverwaltung Brandenstein ist unter dem Aushang angebracht*

gez. Theodor Fuchs
Kanzler der Baronie Siebenwind &
Vogt der Provinz Brandenstein


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen der Provinzregierung Brandenstein
BeitragVerfasst: 7.08.23, 22:09 
Festlandbewohner
Festlandbewohner

Registriert: 26.03.20, 19:09
Beiträge: 18
Als Johanna den Aushang liest, lächelt Sie und verfasst ein Schreiben,welches noch am Abend am Rathaus abgegeben wird.

Werter Kanzler,

ich würde mich bereit erklären,
alle Holzarbeiten zu übernehmen.

Teilt mir doch bitte einen Termin für ein Treffen vor.

mit freundlichem Gruß

Johanna Waldbach


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