Hiermit bitten wir alle Patienten, Besucher, Angehörige und Heiler des Hospital um die Einhaltung folgender Regeln:
~ Allgemeine Verhaltensregeln ~
- Ruhe bewahren und einen Heiler holen, wenn keiner zugegen ist. Erster Anlaufpunkt dazu ist das Ordenshaus der Kirche.
- Die Anweisungen der Heiler ist ohne Diskussion Folge zu leisten.
- Jedem der Hilfe benötigt, sei diese Hilfe auch zu gewähren.
- Unter keinen Umständen ist es erlaubt während einer laufenden Behandlung ungefragt den Behandlungsraum zu betreten.
~ Heiler ~
- Jeder Heiler darf im Hospital frei praktizieren.
- Die Heiler behalten sich das Anrecht vor unverletzte Besucher als Helfer zu bestimmen.
- Nach einer Behandlung hat der praktizierende Heiler dafür Sorge zu tragen den Behandlungsort und alle benutzten Gerätschaften mit dem bereitgestellten Wasser und reinem Alkohol zu reinigen.
- Das Hospital stellt Heilmittel zur Verfügung, sofern ein Mitglied der Kirche oder ein angestellter Heiler anwesend ist.
- Die Wünsche der Patienten sollen unter allen Umständen berücksichtigt werden, weshalb eine Information über die angedachte Behandlung vor dieser angebracht ist, damit der Patient die Gelegenheit erhält die Behandlung gegebenenfalls abzulehnen.
- Des Weiteren ist die Behandlung von nicht offiziell anerkannten Heilmethoden im Hospital ausdrücklich verboten. Bei der Heilung durch Magie ist der Patient, so er bei Bewusstsein ist und keine unmittelbare Lebensgefahr besteht, vorab darüber in Kenntnis zu setzen.
- Sollte eine Anstellung im Hospital gegen Entlohnung angestrebt werden, so ist Tendarion Silberglanz oder Gnaden Galdiëll darüber in Kenntnis zu setzen.
- Die Schlüsselausgabe für das Lager erfolgt durch Tendarion Silberglanz.
~ Patienten ~
- Unterliegen dem Schutz der Kirche, solange sie sich in Behandlung im Hospital befinden. Dies gilt auch für Kriminelle und anderweitig Verfolgte. In diesem Fall ist die Kirche darüber sofort in Kenntnis zu setzen, wenn diese Person nach der Behandlung an eine anerkannte Autorität weitergeleitet werden soll.
- Haben uneingeschränktes Recht auf Behandlung durch einen Heiler. Der Patient hat das Recht eine Behandlung höflich einzufordern, wenn ein Heiler ihm diese verwehrt.
- Sollte ein Heiler von einem Patienten Lohn von sich aus einfordern, ist die Kirche davon in Kenntnis zu setzen. Freiwilliger Lohn oder Spenden an die Kirche hingegen dürfen gerne dem Heiler direkt gegeben werden oder in die Spendenkiste vor dem Hospital hinterlegt werden.
~ Besucher & Angehörige ~
- Mögen sich gedulden und im Warteraum Platz nehmen.
- Können und sollten, nach Aufforderung des Heilers Hilfe leisten.
Bei Unklarheiten oder unerwünschtem Verhalten behält sich die Kirche der hochheiligen Viere vor Klarheit zu schaffen oder etwaiges Hausverbot auszusprechen.
~ Diener der göttlichen Mutter Vitama ~