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 Betreff des Beitrags: [IG] Ein Schreiben des Ordo Vitamae an Mirandil Federweiß
BeitragVerfasst: 20.01.16, 05:02 
Ehrenbürger
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Beiträge: 768
*Einer der Anwärter im Dienste der Lieblichen gibt persönlich an der Burg Brandensteins ein Schreiben zuhanden von Stadtverwalter Mirandil Federweiß ab. Der Text ist in verspielt geschwungener, aber gleichmäßiger Handschrift verfaßt und mit liebevoll gestalteten Bordüren am Rande verziert.*

Zitat:
Col Ni'Ahir und der Herrin zur Ehr, Herr Federweiß!

Da wir durch den unerwarteten Besuch zu später Stunde nicht mehr in der Lage waren, persönlich miteinander zu sprechen, würde ich gerne die Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit zwischen dem Handwerksbund Brandensteins und dem Orden des Lieblichen Kelches bezüglich des westlichen Bauernhofes und der zugehörigen Taverne zum summenden Bienchen schriftlich festhalten.

Da mir vom Abt des Ordens freie Hand bezüglich der Aushandlung von Konditionen gewährt wurde, würde ich die beiliegende vertragliche Festsetzung als Vorschlag darbringen. Dieser ist freilich nur als Richtlinie zu verstehen, da aufgrund der bisheringen Zusammenarbeit von einer auf Kulanz und Gemeinschaft basierenden Kooperation auszugehen ist. Ich hoffe, dieser Vorschlag ist auch in Eurem Sinne und danke Euch nochmals für das großzügige Angebot einer Zusammenarbeit.

Die Viere mit Euch und der Herrin Glück in all Euren Geschäften,

- Fyonn Sperling
Anwärter im Orden des lieblichen Kelches der Vitama
Archivar der Bibliotheken der Heiligen Viergöttlichen Kirche zu Brandenstein und Falkensee


*Im Anhang befindet sich ein Dokument, verfaßt in fein säuberlicher Handschrift, sehr exakt gehalten und ohne jede Zier.*

Zitat:
Vertragliche Rahmenbedingungen
bezüglich des Bauernhofes im Westen Brandensteins
und der zugehörigen Taverne zum summenden Bienchen



Dieser Vertrag ergeht zwischen dem Handwerksbund Brandensteins (in Folge HBB genannt) und dem Orden des lieblichen Kelches der Vitama (in Folge Orden genannt) im Oner des Jahres 27 n.H., 5025 n.E.A.

Angebot des HBB:
  • Gatter und Felder des Bauernhofes stehen dem Orden (und in weiterer Folge der Heiligen Viergöttlichen Kirche) zur Unterbringung seiner Tiere und der Deckungen des Eigenbedarfes an Futtermitteln für besagte Tiere zur Verfügung
  • Die dazugehörigen Schlösser werden ausgetauscht und dem Orden eine angemessene Anzahl an Schlüsseln übergeben, um den beteiligten Mitgliedern der Kirche den Zutritt zu erlauben

Verpflichtungen des Ordens:
  • Der Orden hat dafür Sorge zu tragen, daß in regelmäßigen Abständen Mitglieder der Kirche sich um die Tiere und Felder des Hofes kümmern und die entsprechenden Erträge dem HBB zukommen lassen
  • Das Grundstück und die zugehörige Taverne zum summenden Bienchen sind vom Orden in sauberem Zustand zu halten
  • Der Orden übernimmt den Betrieb der Taverne und hat diese in angemessenem Rahmen für Gäste offen zu halten


Verteilung der landwirtschaftlichen Erträge

Beim Einholen der Erträge (tierischer wie auch pflanzlicher Natur) ist auf eine Trennung nach Tieren des HBB und des Ordens zu achten. Die Anteile sind dem jeweiligen Besitzer der Tiere zur Verfügung zu stellen.

Von dieser Regelung sind ausgenommen:
  • Erträge der Felder können als Futtermittel für die Tiere (HBB und Orden gleichermaßen) herangezogen werden
  • Erträge von Feldern und Tieren können für den Betrieb der Taverne benutzt werden
  • Gegen Absprache ist es natürlich möglich, die Erträge eines Tages gänzlich oder zum Teil den arbeitenden Personen zuzusprechen, unabhängig von der Zugehörigkeit der Tiere und Felder

Einnahmen der Taverne

Ziel ist es, die erwirtschafteten Überschüsse aus den Einnahmen der Taverne wieder in diese zurück zu invenstieren. Der Gewinn für den HBB entsteht hierbei durch den Verkauf der nicht selbst herstellbaren Lebensmittel, die zum Betrieb der Taverne benötigt werden, an den betriebsführenden Orden. Der Orden selbst bezieht nach Gegenverrechnung der eingekauften Lebensmittel aus dem Betrieb der Taverne keinerlei Geldmittel, ihm steht im Gegenzug jedoch die Örtlichkeit für göttergefällige Zwecke wie etwa kirchliche Veranstaltungen zur Verfügung.

Rückinvestionen in die Taverne können beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf:
  • Instandhaltung oder Ausbau des Inventars
  • Im Vorfeld mit dem HBB abgesprochene Umbauten
  • Abhalten von Festen/Messen/sonstigen Veranstaltungen
  • Gemeinnützige Ausgaben, die das Ansehen der Taverne steigern
  • Finanzierung von Aushängen und sonstigen Mitteln zur Steigerung des Bekannheitsgrades

Lagerung und Übergabe von Erträgen und Einnahmen

Die Erträge aus dem landwirtschaftlichen Betrieb (sowohl vom HBB, als auch vom Orden eingebracht) werden in je zwei getrennten Truhen im abgesperrten Teil der Taverne gelagert. Die Mitgleider des HBB und des Ordens haben jederzeit Zugriff auf diese Lager und sind selbst dazu verpflichtet, die ihnen zustehenden Erträge vom Westhof zu den jeweiligen Niederlassungen zu transportieren.

Die Lager und Einnahmen der Taverne werden vom Orden verwaltet - einzige Ausnahme bilden die zum Betrieb benötigten Lebensmittel, so ein Mitglied des HBB in Abwesenheit von Mitgliedern der Kirche die Taverne öffnet. Der HBB hat jedoch zu jeder Zeit Einblick in die vorhandenen Mittel und kann nach Belieben veranlassen, daß die in der Kasse vorhandenen Dukaten zeitnah für Investitionen verwendet werden.

Aufkündigung der Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit zwischen HBB und Orden kann jederzeit von einer der beiden Seiten gekündigt werden, allerdings ist hierbei eine angemessene Frist einzuhalten, um die Suche nach einer neuen Unterkunft für die Tiere und neue Arbeitskräfte für die Taverne - sowie die landwirtschaftlichen Tätigkeiten - zu ermöglichen.



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