*Einer der Anwärter im Dienste der Lieblichen gibt persönlich an der Burg Brandensteins ein Schreiben zuhanden von Stadtverwalter Mirandil Federweiß ab. Der Text ist in verspielt geschwungener, aber gleichmäßiger Handschrift verfaßt und mit liebevoll gestalteten Bordüren am Rande verziert.*
*Im Anhang befindet sich ein Dokument, verfaßt in fein säuberlicher Handschrift, sehr exakt gehalten und ohne jede Zier.*
Vertragliche Rahmenbedingungen
bezüglich des Bauernhofes im Westen Brandensteins
und der zugehörigen Taverne zum summenden Bienchen
Dieser Vertrag ergeht zwischen dem
Handwerksbund Brandensteins (in Folge
HBB genannt) und dem
Orden des lieblichen Kelches der Vitama (in Folge
Orden genannt) im Oner des Jahres 27 n.H., 5025 n.E.A.
Angebot des HBB:
- Gatter und Felder des Bauernhofes stehen dem Orden (und in weiterer Folge der Heiligen Viergöttlichen Kirche) zur Unterbringung seiner Tiere und der Deckungen des Eigenbedarfes an Futtermitteln für besagte Tiere zur Verfügung
- Die dazugehörigen Schlösser werden ausgetauscht und dem Orden eine angemessene Anzahl an Schlüsseln übergeben, um den beteiligten Mitgliedern der Kirche den Zutritt zu erlauben
Verpflichtungen des Ordens:
- Der Orden hat dafür Sorge zu tragen, daß in regelmäßigen Abständen Mitglieder der Kirche sich um die Tiere und Felder des Hofes kümmern und die entsprechenden Erträge dem HBB zukommen lassen
- Das Grundstück und die zugehörige Taverne zum summenden Bienchen sind vom Orden in sauberem Zustand zu halten
- Der Orden übernimmt den Betrieb der Taverne und hat diese in angemessenem Rahmen für Gäste offen zu halten
Verteilung der landwirtschaftlichen ErträgeBeim Einholen der Erträge (tierischer wie auch pflanzlicher Natur) ist auf eine Trennung nach Tieren des HBB und des Ordens zu achten. Die Anteile sind dem jeweiligen Besitzer der Tiere zur Verfügung zu stellen.
Von dieser Regelung sind ausgenommen:
- Erträge der Felder können als Futtermittel für die Tiere (HBB und Orden gleichermaßen) herangezogen werden
- Erträge von Feldern und Tieren können für den Betrieb der Taverne benutzt werden
- Gegen Absprache ist es natürlich möglich, die Erträge eines Tages gänzlich oder zum Teil den arbeitenden Personen zuzusprechen, unabhängig von der Zugehörigkeit der Tiere und Felder
Einnahmen der TaverneZiel ist es, die erwirtschafteten Überschüsse aus den Einnahmen der Taverne wieder in diese zurück zu invenstieren. Der Gewinn für den HBB entsteht hierbei durch den Verkauf der nicht selbst herstellbaren Lebensmittel, die zum Betrieb der Taverne benötigt werden, an den betriebsführenden Orden. Der Orden selbst bezieht nach Gegenverrechnung der eingekauften Lebensmittel aus dem Betrieb der Taverne keinerlei Geldmittel, ihm steht im Gegenzug jedoch die Örtlichkeit für göttergefällige Zwecke wie etwa kirchliche Veranstaltungen zur Verfügung.
Rückinvestionen in die Taverne können beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf:
- Instandhaltung oder Ausbau des Inventars
- Im Vorfeld mit dem HBB abgesprochene Umbauten
- Abhalten von Festen/Messen/sonstigen Veranstaltungen
- Gemeinnützige Ausgaben, die das Ansehen der Taverne steigern
- Finanzierung von Aushängen und sonstigen Mitteln zur Steigerung des Bekannheitsgrades
Lagerung und Übergabe von Erträgen und EinnahmenDie Erträge aus dem landwirtschaftlichen Betrieb (sowohl vom HBB, als auch vom Orden eingebracht) werden in je zwei getrennten Truhen im abgesperrten Teil der Taverne gelagert. Die Mitgleider des HBB und des Ordens haben jederzeit Zugriff auf diese Lager und sind selbst dazu verpflichtet, die ihnen zustehenden Erträge vom Westhof zu den jeweiligen Niederlassungen zu transportieren.
Die Lager und Einnahmen der Taverne werden vom Orden verwaltet - einzige Ausnahme bilden die zum Betrieb benötigten Lebensmittel, so ein Mitglied des HBB in Abwesenheit von Mitgliedern der Kirche die Taverne öffnet. Der HBB hat jedoch zu jeder Zeit Einblick in die vorhandenen Mittel und kann nach Belieben veranlassen, daß die in der Kasse vorhandenen Dukaten zeitnah für Investitionen verwendet werden.
Aufkündigung der ZusammenarbeitDie Zusammenarbeit zwischen HBB und Orden kann jederzeit von einer der beiden Seiten gekündigt werden, allerdings ist hierbei eine angemessene Frist einzuhalten, um die Suche nach einer neuen Unterkunft für die Tiere und neue Arbeitskräfte für die Taverne - sowie die landwirtschaftlichen Tätigkeiten - zu ermöglichen.