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 Betreff des Beitrags: Urteilsverkündung und Urteilsvollstreckung im Fall "Seppl"
BeitragVerfasst: 28.08.16, 20:59 
Altratler
Altratler
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Registriert: 4.10.05, 20:43
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Wohnort: Oberbayern
Zitat:
Ehre den Vieren und seiner Majestät

Am Wandeltag, den 30. Querlar 27 n.H., findet in der Burg Brandenstein zur 20. Stunde die Urteilsverkündung und anschließende Urteilsvollstreckung im Fall "Seppl" statt. Das Urteil wird vom Kanzler der Baronie gesprochen.
Bei dem Wiederholungstäter wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Ihm werden folgende Kapitalverbrechen als Mitglied einer Bande zur Last gelegt:
* Wegelagerei in der Baronie Siebenwind
* Versuchte Entführung und zeitweilige Geiselnahme während eines Überfalls

Ihm werden folgende Verbrechen zur Last gelegt:

* Widerstand gegen die Obrigkeit in Form von Anwendung von Gewalt gegen Soldaten des Lehensbanners
* Anstiftung zur schweren Körperverletzung an Bürger der Baronie Siebenwind und Soldaten des II. Lehensbanner Siebenwind
* Anstiftung zum schwerem Raub an Bürgern der Baronie Siebenwind und Soldaten des II. Lehensbanner Siebenwind
* Schwere Körperverletzung an Bürger der Baronie Siebenwind und Soldaten des II. Lehensbanner Siebenwind
* Schwerer Raub an Bürger der Baronie Siebenwind und Soldaten des II. Lehensbanner Siebenwind
* Landfriedensbruch
* Diebstahl und Raub
* Erpressung

Ihm werde folgende Vergehen zur Last gelegt:
* Beleidigung von Bürgern der Baronie Siebenwind und Soldaten des II. Lehensbanner Siebenwind

Faules Obst und Gemüse werden für Schaulustige bereit gestellt.
Das Tragen von Waffen ist dem II. Lehensbanner Siebenwind, Ehrenbürger, dem Klerus und dem Adel vorbehalten.


So verkündet im Namen der Baronie Siebenwind am 28. Querlar 27 n.H.
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 Betreff des Beitrags: Re: Urteilsverkündung und Urteilsvollstreckung im Fall "Seppl"
BeitragVerfasst: 29.08.16, 11:04 
Edelbürger
Edelbürger
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Beiträge: 1813
Darunter wurde in einer allseits bekannten Schrift, die durch die ebenso mehr als eindeutige Unterschrift schon vom Weiten zuzuordnen ist, ein Schreiben angebracht. Ein weiteres Exemplar ist auf dem Brett der Kirche zu finden.

Zitat:
Ewige Ehre sei den hochheiligen Vieren,


Recht, Gerechtigkeit und auch die Akzeptanz dessen, dass der Tod ein Teil unseres Lebens auf Tare ist, sind Begriffe, die gerne in solchen Fällen proklamiert werden. Das Recht wurde, mit Berücksichtigung der Gerechtigkeit, in unseren Gesetzbüchern niedergeschrieben. Man führte darin verständlich auf, was man zu erwarten habe, wenn man ein Verbrechen begeht; wider der Krone und dem Glauben handelt. Ganz im Sinne des Herrn Astrael wurde jede Eventualität berücksichtigt und ein jeder kann auf galadonischem Boden diese Rechte geltend machen. Doch ist einem jeden bekannt, dass diese Rechte nicht unbedingt Gnade und vor allem Nächstenliebe berücksichtigen. Dafür werden Gerichtsverhandlungen abgehalten, in denen alle Beteiligten angehört werden um Verständnis für beide Seiten zu entwickeln und Missverständnisse mit Beweisen und Aussagen auszuräumen. In vielen Fällen werden dadurch die Umstände bestätigt, doch wurde dann in jedem Fall der Gerechtigkeit stattgegeben.

Ich behaupte an dieser Stelle, dass die bisher niedergeschriebenen Worte in vielen Fällen Zustimmung, oder zumindest Akzeptanz erfahren.

Doch sehe ich an diesem Schreiben, und der Erbauung eines Galgens und noch dazu dem Angebot mit den Gaben Tevras zu werfen, keineswegs das was man als Recht und Gerechtigkeit bezeichnet. Das was ich in diesen Worten allein erkenne, ist eine einem beseelten Wesen nicht würdige Zurschaustellung von einem Urteil, das dem Wohl des Volkes helfen sollte und nicht zur Grausamkeit und Belustigung aufrufen sollte.

Die Tatsache, dass für die Hinrichtung ein Galgen gebaut wurde, macht vor allem deutlich, dass ein grausamer Tod des Mannes erwünscht ist. Unberechenbar ist, wie lange ein Mann, so kein geübter Henker den Galgen gebaut hat, im Strick hängt, ehe er tatsächlich verstirbt. Viel eher ist zu erwarten, wenn ihm ein erlösender Genickbruch nicht vergönnt ist, dass sein Kehlkopf zerquetscht wird und er für viele grausame Momente nebst unerträglichen Schmerzen, eine qualvolle Erstickung erleiden wird, ehe die Ohnmacht ihm die Gnade schenkt, sein Leid zu beenden, ehe er verstirbt. Es ist nichts heroisches an einem aufgeknüpften Verbrecher zu sehen und ein jeder der sich an diesem Anblick ergötzt, wie die Gliedmaßen und der Kopf anschwellen und mit immensen Zuckungen das Leben dieser Person verendet, sollte sich durchaus fragen, wo er sich selbst auf Tare, wenn es um Nächstenliebe und Gnade geht, selbst einordnen möchte.

Dass diese Grausamkeit noch mit der vollkommen unnötigen Erniedrigung einhergehen soll, dass, ich zitiere, "Schaulustige" den Verurteilten mit Obst und Gemüse bewerfen sollen, so frage ich mich, ob die Baronie zuviel Essen erwirtschaftet, damit es für solche Zwecke gesammelt werden kann? Warum wird es nicht den Tieren übergeben, oder aber zu Dünger verarbeitet, auf dass die Felder weiterhin so fruchtbar bleiben? Auch kann jeder Überschuss in langhaltende Speisen gewandelt werden um das galadonische Reich auf dem Festland mit Nahrung zu unterstützen.

Wenn solch eine Veranstaltung allerdings als Volksbelustigung gesehen wird, so will ich mich aufrichtig und demütig im Namen des Ordo Vitamae am Volk entschuldigen, dass wir diesen Aspekt und den Wunsch des Volkes nach Kurzweil in den letzten Monden so sehr vernachlässigt haben und rufe einen jeden dazu auf Ideen für unterhaltsame Abende an den Ordo Vitamae zu richten, oder aber Unterstützung zu erbitten, wenn eigene Vorhaben, soetwas umzusetzen lediglich an materiellen Mitteln scheitern.

Ich lehne im Namen des Ordo Vitamae diese Art von Gerichtsführung und Urteilsvollstreckung vollständig ab und erbitte einen jeden der weder mit dem Angeklagten persönlich verbunden ist, oder aber mit dem Urteil direkt verbunden ist, diese proklamierte Veranstaltung unter keinen Umständen aufzusuchen. Ein Toter kann für seine Sünden nicht mehr büßen, und ein Sterbender kann in wenigen Momenten des Leids nichts von dem wieder richtig stellen, was er möglicherweise einen Großteil seines Lebens anderen angetan hat. Diese Form der Hinrichtung ist einzig und allein der Durst nach Blut und Rache. Er sollte in ein Kloster auf dem Festland überführt werden, auf dass er in gemeinnütziger Arbeit Demut vor anderen und vor allem Demut vor dem Leben wieder erlangt.

Möge die Herrin meine Gebete erhören, dass Gnade über Grausamkeit gestellt wird. Dass Freude und Vergnügen, in den Herzen aller, nach wie vor mit einem Lachen eines Kindes oder einem Tavernenabend mit Wein und Tanz mit seinen Liebsten, verbunden und rein gehalten wird.

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