Höre auf, Volk von Brandenstein!Hiermit ergehe im Namen des Orden des Allsehenden Auges folgende Auflagen und Maßnahmen wider des Weibes "Sarana", welche sich schwer vor den hochheiligen Vieren versündigt habe:- Die Obhut und Verantwortung für sämtliche klerikale Vergehen obliegt der Heiligen Mutter Kirche allein. Weltliche oder arkane Vergehen liegen hierbei weiterhin in der Verantwortung des II. Lehensbanners Siebenwind und der Königlichen Akademie zu Siebenwind. Verstösse sind der Heiligen Mutter Kirche umgehend zu melden.
- Sarana wird im Namen der Heiligen Mutter Kirche unter Stadtarrest gestellt. Ihr ist es nicht gestattet, die Tore der Stadt zu verlassen, magische Portalreisen oder den Seeweg zu nutzen - auch nicht in Begleitung eines Bürgers der Baronie Brandenstein, eines Bewohners der Insel oder eines Mitgliedes einer rechtgläubigen Institution Siebenwinds.
- Zur Eingliederung ins galadonische Reich soll sie rechtschaffender, handwerklicher und vieregefälliger Arbeit nachgehen, im Rahmen ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Möglichkeiten. Arkane Beschäftigungen sind ausgeschlossen.
- Desweiteren soll das Weibe Sarana am öffentlichen, viergefälligen Leben teilnehmen und sich in die Gesellschaft einfinden. Dies beinhaltet alle Veranstaltungen sämtlicher Institutionen innerhalb der Mauern der Stadt Brandenstein.
- Wissen soll ihr vom Volke und den verschiedenen Institutionen nur im Rahmen des Glaubens und ihrer rechtschaffenden Arbeit gelehrt werden. Arkanes, politsches oder Baronieinternes Wissen seien ihr komplett untersagt.
- Dem Worte des Weibes Sarana werden ab heute von der Heiligen Mutter Kirche kein Glauben und keine Gewichtung mehr beigemessen. Da sie sich mehrfach der Lüge versündigt hat unter Eid vor dem Allsehenden, sollen einzig ihre Taten vor den Sahor zählen, um Vergebung und Gnade vor Ihnen zu finden.
- Das Kind, welches sie unter dem Herzen trägt, wird nach der Niederkunft dem Ordo Vitamae übertragen. Vormund für jenes Kind sei hierbei Gnaden Tendarion Silberglanz. Seiner Entscheidung allein obliegt es, ob und wann das Kinde der Mutter in die Hände gegeben wird.
- Sarana wird ab dem heutigen Tage den eisernen Kragen tragen, welcher einzig und allein nur durch die Heilige Mutter Kirche ab dem Rang Geweihter entfernt werden darf.
- Sarana wird sich nicht mit Dienern des Einen, ungleich welcher Fraktion, einlassen, Gespräche führen oder Tätigkeiten jeglicher Art von und mit ihnen ausführen.
Das Volke ist aufgefordert, das Weib beim Verstoss dieser Auflagen nicht zu unterstützen. Sollten jene Auflagen vom Volke allerdings gebrochen werden, sieht die Heilige Mutter Kirche sich in Pflicht, rechtliche Schritte einzuleiten, auf daß Sünde und Ketzerei sich nicht unter den Gläubigen verbreiten soll.
Sollte Sarana die Auflagen brechen, so obliegt es der Pflicht eines jeden Gläubigen, die Verstösse zu umgehend der Kirche zu melden, sie in Gewahrsam zu nehmen und der Heiligen Mutter Kirche zu überverantworten. Dem Kind in ihrem Leibe soll dabei unter keinen Umständen Schaden zugefügt werden. Weigert sie sich einer Festnahme, sind entsprechende Schritte unter den genannten Auflagen anzuwenden.
Zu oft wurden falsche Worte und Intrigen gesprochen, zu oft der Ketzerei nachgegeben. Doch wo das Recht nun spricht, soll die Gnade nicht verwehrt sein. Der Orden des Allsehenden Auges behält sich vor, die genannten Punkte abzumildern oder zu verschärfen. So wird ihr eine letzte Möglichkeit gewährt, sich vor den Vieren, der Kirche und dem Volke zu beweisen, daß sie wahrhaftig ihre Sünden bereut.
So heute, am 02. Querler, im 27. Götterlauf nach der Krönung seiner Majestät beschlossen und verkündet durch den Orden des Allsehenden Auges.