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[Anschlag] Turm am Wegekreuz
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Autor:  Vencurius [ 27.10.17, 12:41 ]
Betreff des Beitrags:  [Anschlag] Turm am Wegekreuz

Ein Pergament wurde an den Turm am Wegekreuz angeschlagen.

Zitat:
Endtag, 27. Carmar 28 nach Hilgorad
Kanzleramt Brandenstein


Bellum zur ewigen Ehr,

ich bitte denjenigen, welcher diesen Turm derzeit in seinen Besitz wähne mich binnen fünf Tagesläufen zu kontaktieren. Sollte nach Ablauf der vier Tageläufe keine Rückmeldung erfolgen, so sehe ich dieses Gebäude als unbewohnt an und werde es räumen lassen.

Der Viere Segen.

Gezeichnet und gesiegelt

Eminenz Altor
Kanzler der Baronie Siebenwind


Bild


Versteckter Inhalt bzw. Spoiler :
Mittwoch, 20 Uhr

Autor:  Dreiden [ 28.10.17, 10:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: [Anschlag] Turm am Wegekreuz

OCC :
Versteckter Inhalt bzw. Spoiler :
Behausungen die außerhalb von sicheren Zonen liegen, genießen keinen speziellen Schutz und können unter Einhaltung folgender Verfahrensweisen von beliebigen Chars/Gruppen besetzt werden:

Dem Besitzer muss durch Terminabsprache (og) die anstehende Eroberung mind. 3 Tage vorher angekündigt und die Chance gegeben werden, bei der Eroberung anwesend sein zu können.
Der Besitzer trägt die Verantwortung dafür, dass sich zum Zeitpunkt der angekündigten Eroberung nicht mehr – dem Besitzer wohlgesonnene – Chars in der Behausung aufhalten, wie es auch üblicherweise der Fall ist.
Eine Ankündigung und Terminabsprache der Eroberung ist nicht nötig, wenn der Behausung entsprechend übliche Gegenspieler sich zum Zeitpunkt der Eroberung gerade ohnehin in der zu erobernden Behausung aufhalten.
Ist eine Kontaktaufnahme zum Besitzer nicht möglich (z.B. weil dieser scheinbar inaktiv ist), so ist die Erlaubnis zur Eroberung beim Support einzuholen. Der Support erteilt die Erlaubnis, sofern der Besitzer in den letzten drei Wochen nicht eingeloggt war und auch vom Support nicht zu erreichen ist.
Zum Aufbrechen von Türen in dem betreffenden Gebäude wird ein Dieb, der die Türe enginetechnisch auch tatsächlich knacken kann, benötigt. Wird bei der Eroberung auch Eigentum des ehemaligen Besitzers entwendet, zählt dies für den Dieb als Einbruch.
Auf Wunsch können „Besatzer“ oder „Eroberer“ jederzeit Hüter dazu bitten, die Rück-/Eroberungsaktion überwachen zu lassen. Der Support muss jedoch zeitnah per Ticket über das Anliegen informiert werden.
Die „Eroberer“ dürfen sich im Rahmen der Regel zum Diebesgut nur einmal am Eigentum des Besitzers bedienen. Der restliche, im Haus verbliebene Besitz, wird vom Support unsichtbar gemacht. Gelingt es den „Eroberten“ nicht innerhalb eines Monats, ihr Gebäude zurückzuerobern (in dieser Zeit darf der Eroberer auch noch keine eigene Einrichtung aufstellen), so wird der verbleibende Besitz vom Support in eine Umzugskiste gepackt und dem ehemaligen Eigentümer (bei Gildenhaus Gildenleiter) innerhalb der nächsten drei Monate auf Anfrage ausgehändigt.
Die „Eroberer“ gelten als die Besitzer, wenn das Gebäude nicht innerhalb eines Monats zurückerobert wurde und können das eroberte Gebäude, nach ihrem Willen gestalten (bei größeren Änderungen ist dies durch das Designteam zu genehmigen) und einrichten.
Der „Eroberte“ darf sich (und seine Freunde) solang mittels Magie in seine eroberte Behausung hineinteleportieren, wie die „Eroberer“ keine „magische Reinigung“ durch einen Stufe II Magier haben vornehmen lassen. Die „magische Reinigung“ hat im Beisein eines Eventlers zu erfolgen, bestehende Runenmarkierungen werden dabei entfernt.
Werden bei den Rückeroberungsversuchen Gefangene gemacht (egal ob auf Seiten der Eroberer oder Rückeroberer) oder machen die Defensoren Gefangene beim erfolgreichen Abwehren eines Angriffes, kann für diese die Regelung zur IG-Bestrafung angewendet werden (s. die Regelung zu den Konsequenzen).

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