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Die Offene Tür
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Autor:  Shlomo [ 3.03.18, 14:56 ]
Betreff des Beitrags:  Die Offene Tür

*am Brett von Gaisgeachs Stein und einigen Orten in Brandenstein kann man folgendes Schreiben finden.*

Zitat:
Die offene Tür
03.Duler 29.n.Hil.


Die Leitung der Einsiedelei Gaisgeachs Stein gibt bekannt, dass der bisherige Schlafraum der Brüder, auch nach überstandenem Dunkeltief und Morsanskälte, weiterhin geöffnet bleibt.Weiter soll der Raum zukünftig offiziell als Pilgerherberge genutzt werden. Jedem vieregläubigen Pilger und Wanderer, soll diese Türe dauerhaft offen stehen. Neben der Möglichkeit des Übernachtens, werden -falls nötig- Verpflegung und Kleidung gestellt.
Auch Notleidenden steht diese Tür ungeachtet ihrer Herkunft und ihres Glaubens offen, sie dürfen solange bleiben wie die Notlage besteht.

Zu beachten sind jedoch folgende Regeln:

1.)Die Regeln von Gaisgeachs Stein sind am Tor der Einsiedelei zu lesen, wer die Unterkunft betritt, der erklärt sich mit jenen Regeln einverstanden.

2.)Die Besucher der Herberge dürfen die Räumlichkeiten der Brüder, welche sich im Erdgeschoss und dem ausgelagerten Turm befinden, nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten.

3.) Die Felsenkapelle "Gaisgeachs Stein" ist, als den Vieren geweihter Boden, mit dem gegebenen Respekt zu behandeln. Geistliche Handlungen dürfen nur gemäß den Gebräuchen der Kirche der Viereinigkeit abgehalten werden.

4.)Der Pilger bzw. der Besucher hat kein ausdrückliches Anrecht auf Verpflegung und Versorgung mit Kleidung. Die Einsiedelei wird jedoch versuchen, dass es hieran keinen Mangel gibt.

5.) Jedes Eigentum der Einsiedlei, sei es lebendig oder materiell, ist vom Besucher pfleglich zu behandeln.

6.) Den Anweisungen des Einsiedlers oder eines anderen Bruders ist Folge zu leisten. Ihnen steht das Recht zu, Besucher aus der Unterkunft zu verweisen.

7.) Der Besuch der Pilgerherberge ist absolut kostenlos. Lediglich bei Beschädigungen entsteht ein Anspruch auf Widergutmachung gegenüber dem Besucher. Wenn Besucher sich bei der anfallenden Arbeit beteiligen wollen, so ist es ihnen gestattet.

8.) Das Mobiliar soll innerhalb der Herberge bleiben.

9.) Aus Rücksicht vor den anderen Besuchern und anwesenden Brüdern, sollte der Lärm des Nachts auf ein angemessenes Maß reduziert werden.


Gez. Bruder Rodrik, Einsiedler von Gaisgeachs Stein



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