Zitat:
An den ehrenwerten Kanzler Tion Alter
An die Inselrichterin Freifrau Nhergas
hiermit erhebe ich als Teil des Rates jener Provinz Anklage gegen den Adepten des weißen Pfades Roland Telvos. Wir werfen ihm die Androhung von Folter und Gewalt gegen zwei unserer Bürger vor, darunter ein hohes Mitglied unserer Stadtgarde und Teil des Magistrats der Akademie zur Linken.
Am 6. Dular erschien der besagte Adept in Finsterwangen mit dem Vorwurf, wir würden Informationen zum Dämonen der verderbten Erde zurückhalten. Solcherlei Vorwurf ist hahnebüchern, denn Abschriften unserer Studien und unseres Wissens über diese Gefahr wurden mit dem Minister Schleifer, dem Kanzler, und gar den Priestern des Elementarordens geteilt. Es ist weder unsere Pflicht noch liegt es in unserer Entscheidung, mit welchen Personen und Gruppen die Baronie und ins Vertrauen gezogene das Wissen denn weiter teilen. Angemerkt ist, dass wir bisher noch keinen Fetzen an Informationen dafür im Tausch zurück erhalten haben sondern darüber höchstens im Boten lesen konnten.
Besagter Adept versuchte seinen Besuch als reine private Angelegenheit zu deklarieren und nicht "offizielle Amtshandlung", war sich aber nicht zu schade mehrmals für den weißen Pfad zu sprechen und darauf zu pochen, dass es die Aufgabe seines Pfades sei Dämonen und Paktierer zu vernichten. Unsere Adepten zumindest wissen es besser als in irgendeiner Weise vorzugeben im Namen des Pfades zu sprechen oder zu handeln.
Im Rahmen seiner Versuche drohte dieser Adept dem Bürger und Wirt der Taverne von FInsterwangen, den Herren Josef, ihn zu überwältigen und zu foltern, um an verschwiegenes Wissen über diesen Dämonen zu gelangen. Ebenso bedrohte er Professor Medicas, Mitglied des Magistrats der Akademie zur Linken, Leiter des anatomischen Instituts von Finsterwangen und derzeit Erstem unserer Stadtgarde die gleiche Folter an. Aufgrund seiner Stellung innerhalb unserer Garde ist der Professor vom Stadtrat und der Vogtin dazu ermächtigt Recht zu sprechen und somit Amtsperson nach §1.2.
So lauten unsere Vorwürfe:
Zweifache Erpressung nach §30.2 und damit ebenso bestraft auch nach §19.2 gegen einen Bürger von Finsterwangen und eine hohe Amtsperson. Da §19 als Kapitalverbrechen gilt, ist ein Urteil durch ein ordentliches Gericht zu sprechen. Anstatt selbst durch unsere Vogtin ein ordentliches Gericht einsetzen zu lassen erheben wir in diesem Punkt vorerst Anklage vor der Baronie.
Sollte in zwei Wochenläufen keine Antwort für den Rat der Provinz Finsterwangen eingehen, werden wir entsprechend des Iuribus (Artikel 1) Kraft der Rechte der Vogtin von Finsterwangen selbst ein ordentliches Gericht einsetzen und den Adepten vor dem ordentlichen Gericht von Finsterwangen anklagen. Ebenso wird in diesem Fall geprüft werden müssen, ob sich der Adept der Beleidigung, Anmaßung als Amtsperson der Baronie, versuchter Angriffe oder Androhung von magischer Folter und somit Missbrauch von Magie schuldig gemacht hat. Wenn nötig werden wir davon Gebrauch machen ihn nur nach §30.2 zu verurteilen aber entsprechend die Strafe wie im Iuribus niedergeschrieben nach §19.2 zu bemessen. In dem Falle ist nach §39.3 nur eine Amtsperson nötig, sodass ein ordentliches Gericht entfallen kann und ein Urteil der Vogtin bereits den Vorraussetzungen des Iuribus genügt. Denn das zögerliche Urteil in der letzten Anklage aus Finsterwangen hat in uns die Erkenntnis reifen lassen, dass ein zügiges, angemessenes, gerechtes und legitimes Urteil vielleicht besser durch die Provinz selbst gesprochen werden kann.
In freudiger Erwartung einer Antwort
Sullin und der Rat der Stadt Finsterwangen