Edelbürger |
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Zitat: Der hohe Rat der heiligen Mutter Kirche der Sahor zu Siebenwind verkündet die
Gesetze des Tempels der Viere zu BrandensteinDie nachfolgenden Gesetze sind bindend und werden zu jeder Zeit von der Tempelwache und der Geweihtenschaft auf dem gesamten Tempelgelände, das den Tempel, das Ordenshaus und den direkten Boden der sich zwischen den Gebäuden und davor befindet, umfasst, durchgesetzt und gefordert. Die nachfolgenden Gesetze können in Zeiten der höchsten Not durch einen Templer oder einen Geweihten temporär außer Kraft gesetzt werden.
- Das Verbergen des Gesichtes und die allgemeine Vermummung sind auf dem gesamten Tempelgelände vollständig untersagt. - Waffen sind im Tempel nur von Mitgliedern des Ordo Bellums, der Tempelwache und jenen von Stand offen zu tragen. Auch ein Dolch ist vor dem Betreten des Tempels abzulegen. - Jedwedes Anrufen von Göttern und Götzen fern der Sahor - allgemein als Astrael, Bellum, Morsan und Vitama bekannt - sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Sahor-Geweihten erlaubt. - Der Kampf als solches ist nur zur Verteidigung auf dem Tempelgelände erlaubt. Jedweder Beseelte der den ersten Schlag ausführt, hat sich vor der Geweihtenschaft und der Tempelwache der Kirche zu verantworten. - Das Wirken von Magie ist nur im Beisein und nach ausdrücklicher Erlaubnis eines Geweihten erlaubt. Ausgenommen ist die Magie zu heilerischen Zwecken, diese ist immer gestattet. Angriffszauber jeder Art sind auch zu Verteidigungszwecken nicht erlaubt. Lediglich das Anwenden von Telekinese oder Paralyse ist gestattet. - Im Tempel ist die Lautstärke seines Tuns und Redens zu reduzieren. Im Schrein des Herren Morsans wird das Flüstern über das gewöhnliche Gespräch bevorzugt. - Vor dem Betreten der einzelnen Schreine ist jedwede Kopfbedeckung, die nicht aus heilerischem Zweck getragen wird, abzulegen. - Tiere sind nur im Schrein der Herrin Vitama erlaubt. Ausgenommen ist die Zeit des Dunkeltiefs. - Das Reiten auf dem Tempelgelände ist untersagt. Lastentiere sind zur Anlieferung von Gütern auf dem Tempelgelände für den Zeitpunkt der Lieferung erlaubt.
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