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 Betreff des Beitrags: Brief z.H. der Stadtverwaltung Brandenstein
BeitragVerfasst: 17.06.23, 21:27 
Edelbürger
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Es findet sich ein Brief im Rathaus, dass an die Stadtverwaltung adressiert wurde:

Der Krone zum Gruße,

leider musste ich feststellen, dass ich eine Räumungsandrohung an meinem Haus angeschlagen fand, obwohl ich jüngst meine Pacht bezahlte. Ich gestehe ein, dass ich es dieses eine Mal versäumt habe, dies rechtzeitig zu tun, wofür ich mich hier in aller Form entschuldige. Ich bitte jedoch um Nachsehen, da mir dies das erste Mal passiert ist.

Die rückfällige Pacht sowie die Pacht für die nächsten drei Monde habe ich vor mehreren Tagen bereits in die Pachtkiste im Rathaus deponiert. Ich bitte um Bestätigung, ob dieses Gold angekommen ist, oder ob es verlustig gegangen ist (möglicher Einbruch?).

Vor Ort habe ich leider niemanden antreffen können.

So verbleibe ich mit aller besten Grüßen
Suluther Haleth
Bewohner des Hofes BSBH 2


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 Betreff des Beitrags: Re: Brief z.H. der Stadtverwaltung Brandenstein
BeitragVerfasst: 17.06.23, 23:16 
Festlandbewohner
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*nach dem unterhaltsamen Abend an der Freilichtbühne entnimmt er dem Rathausbriefkasten ein Schreiben, nachdem dieses überflogen wurde setzt er seinerseits ein Schreiben auf, welches den Weg in den Briefkasten des Bauernhofes Nr.2 findet*



Zitat:
Königstag, der 17. Triar 34 n.H

Ehre der Krone und den Vieren!

werter Herr Haleth,

ich muss euch leider mitteilen das ich keine guten Nachrichten für euch habe,
hättet ihr euch eingehender mit der Räumungsandrohung, welche ich an eure Türe genagelt habe beschäftigt,
wäre dieser Kelch an euch vorbeigegangen.

*eine detailgetreue Abschrift aus der Androhung findet sich hier wieder, mit unterstrichenen Passagen*
Innerhalb dieser 14 Tagesumläufe ist es noch möglich persönlich
bei der Stadtverwaltung im Rathaus vorstellig zu werden
um die Angelegenheiten zu klären.


bei den vergangenen Öffnungen der Schreibstube des Rathauses wart ihr jedoch nicht zugegegen, weder erreichte mich eine Nachricht mit bitte zu einem Gespräch.
Nur in einem persönlichen Gespräch hätte ich mir eure Gründe für die Pachtschulden angehört, das einfache Abwerfen der Münzen führt hier leider nicht mehr zum Erfolg.
Diese Maßnahme ist bewusst so gewählt, weil Pachtschuldner für gewöhnlich keinen Fuß mehr vor die Türe setzen und nur noch schlafend im Bett liegen.

Was auf euch wohl leider auch zutrifft, denn hättet ihr in den letzten Monden schon einmal durch die Unterlagen der Stadtverwaltung Brandenstein geschaut,
so wäre euch aufgefallen, das die Pacht nur noch zwei Monde im vorraus gezahlt werden kann. Eben um zu verhindern, das Mieter der Liegenschaften nach Einwurf
der Münzen wieder für drei Monde verschwinden und nicht mehr gesehen werden.

Desweiteren hängt an der Rämungsandrohung sobald sie angebracht wurde auch eine Strafzahlung von 3000 Dukaten an. Bei der Summe die ihr beim Rathauskasten eingeworfen habt wurde dies leider nicht berücksichtigt.
Überschüssige, oder unklare Summen kommen als Spende in die Stadtkasse und werden nicht zur Begleichung der Pachtschulden angerechnet.
Die Stadt Brandenstein dankt euch hiermit ausdrücklich für eure Spende!

Ich hätte Nachsicht mit der Pachtsäumnis gehabt, wenn ihr nicht einen der schönen Bauernhöfe gepachtet hättet. In den letzten Monden hatte ich gut zwei-drei eifige Bauern oder Viehierten
an der Hand gehabt, die sich sehr für einen der Bauernhöfe interessiert haben. Mit einem Blick auf euren gepachteten Hof musste ich feststellen das nichtmal eure Felder bestellt sind, noch in irgendeiner
Form Nutztier oder ähnliches gehalten wird. Felder und Gatter sind dieser Tage ein rares Gut, die Verschwendung von solch wertvollen Ressourcen ist leider nicht hinnehmbar.
Was mich zu der Annahme kommen lässt das ihr den Hof nicht vollumfänglich nutzt, mit der Übernahme meiner Tätigkeiten verschwindet nun endlich der Schlendrian
der diesem Posten scheinbar anhängt, so werden zum Beispiel die Bauernhöfe nur noch an Personen vergeben, wo ich mir sicher sein kann das sie das volle Potential der Liegenschaft nutzen können.
Gleiches gilt für Wirtshäuser und Gaststätten.

Es steht euch jedoch nach der Räumung frei, eine andere Liegenschaft in unserer schönen Stadt zu pachten. Angesichts der Umstände würde ich euch eine Liegenschaft im Nobelviertel der Stadt ermöglichen,
vielleicht mit einem Pachtfreien Mond um die Unannehmlichkeiten zu lindern.



mit freundlichsten Grüßen verbleibt

Theodor Fuchs
Sekretarius der Stadtverwaltung Brandenstein


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 Betreff des Beitrags: Re: Brief z.H. der Stadtverwaltung Brandenstein
BeitragVerfasst: 17.06.23, 23:24 
Edelbürger
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Beiträge: 6702
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Ein Antwortschreiben folgt daraufhin

Sehr geehrter Herr Fuchs,

ich bitte um einen Termin für ein persönliches Gespräch noch -vor- der endgültigen Räumung.

Mit besten Grüßen
Suluther Haleth


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 Betreff des Beitrags: Re: Brief z.H. der Stadtverwaltung Brandenstein
BeitragVerfasst: 18.06.23, 02:10 
Festlandbewohner
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Beiträge: 738
Wohnort: Wuthöhle!
*das Anwortschreiben weißt ein etwas hektisches Schriftbild auf*



Zitat:
Felatag, der 18. Triar 34 n.H

Ehre der Krone und den Vieren!

werter Herr Haleth,

es wird keinen Termin vor der Räumung geben, da diese Bereits in Auftrag gegeben wurde.
Die Gründe dafür habe ich euch bereits vorgelegt, die vorgegebenen Zeiträume waren äußerst kulant eingerichtet.
Unabhängig von Rang & Namen wird die Stadtverordnung der Stadt Brandenstein durchgesetzt, sonst könnten wir auch wie
die wilden Barbaren in Hütten hausen.

Falls ihr mit der Führung meiner Amtsgeschäfte nicht zufrieden seid und euch Beschweren wollt, so könnt ihr Hof-Majordomus Elois Schwarztau, oder seinen Stellvertreter Martin Harenfurt,
beide Wohnhaft in Burg Claiomhs Wacht kontaktieren. Vielleicht erhaltet ihr Antworten vom königlichen Hofstaat, wir warten vergeblichst seit Wochen auf die Beantwortung unserer Anfragen,
angesichts der Bedrohungslage des Grünlandes.

Für eine Klage gegen die Räumung könnt ihr, den allseits geschätzten Großmeister Ravenforth ansprechen, er hält das Amt des Oberstern Richters der Insel inne, ihm obliegt die Rechtfertigung
einer Klage. Ich kann euch jedoch vergewissern das alle Vorgänge rund um die Räumung eurer Liegenschaft mit den Vorschriften der Stadtverordnung einhergehen, angefangen mit der fristgerechten Einhaltung
von Mahnungen in den öffentlichen Aushängen sowie die Anbringung der Räumungsandrohung.

mit freundlichsten Grüßen verbleibt

Theodor Fuchs
Sekretarius der Stadtverwaltung Brandenstein


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 Betreff des Beitrags: Re: Brief z.H. der Stadtverwaltung Brandenstein
BeitragVerfasst: 18.06.23, 08:14 
Edelbürger
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Beiträge: 6702
Wohnort: Hamburg
Ein erneuter Brief:

Zum Gruß,

faktisch ist, Herr Fuchs, dass ich die Pachtschulden circa zehn Tage vor anbringen der Räumungsandrohung beglichen hatte und daher noch gezahlt hatte bevor ihr mich persönlich eingeladen habt.

Gez.
Haleth


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