Unter sämtlichen dieser Erlasse prangert nun ein weiteres Pergament, welches mit dem Siegel der königlichen Forstverwaltung beglaubigt ist.
Folgendes sei dem Volke Siebenwinds auf Geheiß der Forstverwaltung nun bekannt gegeben.
So werde dem Volke bis zum Mittentag, den 18. Duler 15 die Möglichkeit geboten, bereits vor dem Jagdverbot hergestellte Waren aus den Ledern und Fellen der Tierarten Höhlenbär, Höhlenwolf und Weißwolf günstig legitimieren zu lassen.
Die Gebühr beträgt pro Stück Lederkleidung 300 Dukaten und pro Stück Fellkleidung 150 Dukaten.
Nach Ablauf dieser Frist erhöhe sich die Gebühr jedoch wieder beträchtlich.
Wer bis zum Ablauf der gegebenen Frist keinen Forstbeamten antreffen konnte, erhalte die Möglichkeit seine Waren vorab mit einem Schreiben an die Forstverwaltung anmelden zu können.
Sollte dieses Schreiben vor Ablauf der Frist bei der Forstverwaltung angekommen sein [pn an "Madran" mit Name und Aufenthaltsort/Wohnort des Antragstellers, Anzahl und Art der Kleidung bis spätestens Donnerstag 18 Uhr], werde die First als eingehalten betrachtet.
Tionne, Königliche Forstverwalterin Siebenwinds
_________________ "Darth Maki", Magiewirker und Vierteljung' Berethon Fandar, Kesselflicker Tionne, ehemalige Frau Hauptmann des XIII. Kronregiments zu Siebenwind Trägerin des Dunkeltiefbandes
Zuletzt geändert von Madran: 14.03.04, 19:15, insgesamt 1-mal geändert.
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