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 Betreff des Beitrags: Erlass bzgl. bedrohter Tierarten
BeitragVerfasst: 14.03.04, 15:26 
Ehrenbürger
Ehrenbürger

Registriert: 10.12.01, 20:24
Beiträge: 564
Wohnort: Wien
An den Nachrichtenbrettern Brandensteins prangt.

Folgendes sei dem Volke der Provinz Siebenwinds allseitig bekannt gegeben.

Das Lehn Siebenwind halte auf Anraten der königlichen Forstverwaltung Siebenwinds fortan seine schützende Hand über die vom Aussterben bedrohten Tierarten Höhlenbär, Höhlenwolf sowie Weisswolf. Mit dem Jagdverbot besagter Tierarten sei gleichwohl der Handel mit ihren Ledern und Fellen verboten, wie es bereits mit dem Silberhirsch geschah.

Die königliche Forstverwaltung Siebenwinds behält sich vor bereits hergestellte Höhlenbär-, Höhlenwolf-, sowie Weisswolfwaren zu legitimieren, sodass sie vom Besitzer weiter getragen werden dürfen, wie es bei Silberhirschlederwaren gehandhabt wurde und wird.

Dieser Erlass gilt ab sofort und kann bei Erholung besagter Tierbestände jeder Zeit widerrufen werden.

So erlassen Siebenwind den Sonnentag, 14. Duler 15 nach Hilgorad
Sir Koruun McKevin, Lehnsherr zu Siebenwind


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 14.03.04, 18:45 
Festlandbewohner
Festlandbewohner
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Beiträge: 2686
Wohnort: Berlin (gebürtig Stralsund)
Unter sämtlichen dieser Erlasse prangert nun ein weiteres Pergament, welches mit dem Siegel der königlichen Forstverwaltung beglaubigt ist.

Folgendes sei dem Volke Siebenwinds auf Geheiß der Forstverwaltung nun bekannt gegeben.

So werde dem Volke bis zum Mittentag, den 18. Duler 15 die Möglichkeit geboten, bereits vor dem Jagdverbot hergestellte Waren aus den Ledern und Fellen der Tierarten Höhlenbär, Höhlenwolf und Weißwolf günstig legitimieren zu lassen.
Die Gebühr beträgt pro Stück Lederkleidung 300 Dukaten und pro Stück Fellkleidung 150 Dukaten.

Nach Ablauf dieser Frist erhöhe sich die Gebühr jedoch wieder beträchtlich.

Wer bis zum Ablauf der gegebenen Frist keinen Forstbeamten antreffen konnte, erhalte die Möglichkeit seine Waren vorab mit einem Schreiben an die Forstverwaltung anmelden zu können.
Sollte dieses Schreiben vor Ablauf der Frist bei der Forstverwaltung angekommen sein [pn an "Madran" mit Name und Aufenthaltsort/Wohnort des Antragstellers, Anzahl und Art der Kleidung bis spätestens Donnerstag 18 Uhr], werde die First als eingehalten betrachtet.

Tionne, Königliche Forstverwalterin Siebenwinds

_________________
"Darth Maki", Magiewirker und Vierteljung'
Berethon Fandar, Kesselflicker

Tionne, ehemalige Frau Hauptmann des XIII. Kronregiments zu Siebenwind
Trägerin des Dunkeltiefbandes

Bild


Zuletzt geändert von Madran: 14.03.04, 19:15, insgesamt 1-mal geändert.

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