Altratler |
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Registriert: 23.09.03, 18:36 Beiträge: 1165
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*zu Anfang des achten Hellzyklus zieht ein braungekleideter Nordmann an der Seite seines Pferdes einen Anschlag aus der Tasche und heftet ihn an den Mittelpfeiler des Marktes in Falkensee. In groben, keilartigen Buchstaben darauf zu lesen:*
Forstgesetze
Hver Goden dej Ehr,
et gelten hiyrmit hver folgenden neuen Jagdgesetze als von Baron och Ridder angegeben:
- Jeder, der sich uf dat jagdgerechte Erlegen och Versorgen von Wild jeglicher Art von Niederwild och Hochwild versteht, darf in hver Wäldern der Insel diese Tiere jagen och erlegen. Wat jagdgerecht bedeutet, kann bei Forstverwaltung och Jägergilde nachgefragt werden.
- Jeder, im besondren hver Mitglieder von hver Forstverwaltung, set angehalten, unsachgerechte Jagd och uffälliget Jagdverhalten zu melden.
- Von hver ersten Regelung usgenomm sind ab jetz hver Tiere dej Edelwild. Hierzu gehörn wie zuvor Silberrückenrehe, Silberhirsche, Weißwölfe, Höhlenwölfe, Höhlenbären, Eis- och Polarbären.
- Jagd von Edelwild wird nur unter Besitz enes gültigen Jagdscheins usgewiesenen Jägern erlaubt.
- Jagdscheine können gegen Prüfung och Gebühr nach wie vor bei Forstverwaltung oder Jägergilde gemacht werden. Hiyr wird wie zuvor och allgemeinet Jagdwissen och praktische Anwendung verlangt.
- [d]Alte Jagdscheine zur hohen Jagd behalten ihre Gültigkeit och gelten ab jetz als Jagderlaubnisse für Edelwild.[/d]
Alte Jagdscheine besitzen keine Gültigkeit mehr. Für die Jagd auf edles Wild muss nunmehr eine eigene Erlaubnis eingeholt werden! Soondag 19. Nebelung, 19. n.W. Gilfjur Sorenson, Jagdausbilder Jägergilde Sir Caeden Ecanas zu Siebenwind
Zuletzt geändert von Gilfjur: 18.11.05, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
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